Theater: Konfiszierung v. Belastungsmat an Tatort

Hallo,
einige von Euch hatte ich schon mal angemailt wg. unserer Hintergrundrecherche zu einem Theaterstück. Vielen Dank nochmal für die vielen ausführlichen Infos!

Nun noch eine Frage:
Firmenchef wird erdrosselt aufgefunden (zuhause im Arbeitszimmer), näheren Angehörige werden befragt, verhalten sich aber bedeckt, werfen einer Person gegenüber einen Verdacht auf, Alibis müssen erst mal überprüft werden (ok, es gibt Innovativeres…)
-> In welchen Fällen würde man die Befragten ins Präsidium mitnehmen?
a) bei dringendem Tatverdacht?
b) bei Fluchtgefahrt
=> vermute in beiden Fällen: ja
Wann würde man noch jemand mitnehmen? -> Aussageverweigerung? Aggressives Auftreten?

Würde in einem solchen Stadium schon irgendwas außer der Leiche mitgenommen werden? Vor allem Unterlagen/Akten? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen…

Freue mich wie immer über Antwort und schon mal vielen Dank im Voraus!

-)

Hallo,

ich antworte hier nach meinem Verständnis der Lage (Beschäftigung mit Polizeigesetzen etc.). Meine Ansicht kann veraltet sein bzw. mit der Praxis nicht unbedingt übereinstimmen:
„Mitnehmen“ ist sehr schwammig und gibt es so nicht. Vermutlich:

  • wenn sich jemand weiger persönliche Angaben zu machen (Personalausweis nicht dabei, nennt seinen Namen, Geburtsdatum nicht), würde man ihn zur Überprüfung seiner Person mitnehmen.
  • wenn dringender Tatverdacht besteht und (nicht oder) sogar Fluchtgefahr würde die Person verhaftet und binnen 24 h einem Haftrichter vorgeführt.
  • bedroht jemand die Polizisten oder erweckt den Eindruck an der Tat beteiligt zu sein (friedlicher Mensch mit Tatwaffe in der Hand neben der Leiche sitzend), wird er ebenfalls zur Wache mitgenommen.
  • Unterlagen/Akten am Arbeitsplatz werden bei der ersten Tatortsicherung nicht mitgenommen, jedoch wird der Tatort fotografiert und auch ziemlich genau notiert, was da ist… und dann natürlich auch der Raum ggf. mit Amtssiegel versehen.
    beste Grüße
    M.B.

Hallo,
ich bin Experte für Kriminologie, nicht für Kriminalistik, und kann deswegen die Frage nicht beantworten.
Viele Grüße
Jens

Hi,
ja, du hast mir mal geschrieben. Also, es geht um Mord. Alle Personen, die sich am Tatort aufhalten, werden vom Tatort gebracht, damit es keine Kontaminationen gibt. Der Tatort gehört ausschließlich der Spurensicherung. Jeder (Angehörige, Zeugen, evtl. Verdächtige) werden zur Mordkommission gebracht und separat gehalten, damit es keine Absprachen gibt. Falls es nicht gleich einen Tatverdächtigen gibt, muß sämtliche Kleidung sichergestellt werden wegen Spurenmaterials. Der Tatort bleibt unberührt, außer durch die Spurensicherung (KTU). Mögliche Beweise wie Akten usw. können dann ja süäter sichergestellt werden. Eskommt eben darauf an, welche Hinweise es am Tatort auf einen Täter gibt.

Hoffe, ich hab dir geholfen.

LG Mike

Firmenchef wird erdrosselt aufgefunden (zuhause im
Arbeitszimmer), näheren Angehörige werden befragt, verhalten
sich aber bedeckt, werfen einer Person gegenüber einen
Verdacht auf, Alibis müssen erst mal überprüft werden (ok, es
gibt Innovativeres…)
-> In welchen Fällen würde man die Befragten ins Präsidium
mitnehmen?
a) bei dringendem Tatverdacht?
b) bei Fluchtgefahrt
=> vermute in beiden Fällen: ja
Wann würde man noch jemand mitnehmen? -> Aussageverweigerung?
Aggressives Auftreten?

Würde in einem solchen Stadium schon irgendwas außer der
Leiche mitgenommen werden? Vor allem Unterlagen/Akten? Kann
ich mir eigentlich nicht vorstellen…

Freue mich wie immer über Antwort und schon mal vielen Dank im
Voraus!

-)

Hallo,

es kommt darauf an, was die Angehörigen (zugleich Zeugen) denn KONKRET sagen. Wenn es nur vage „Verdachtsäußerungen“ sind, ohne konkrete Angaben, wird im Nachgang ermittelt. Wenn es eine konkrete Beschuldigung ist, werden die Zeugen sofort bei einem Kapitaldelikt vernommen. Erhärtet sich die Beschuldigung gegen eine bestimmte Person, werden strafprozessuale Folgemaßnahmen durchgeführt…bis hin zur Festnahme des Beschuldigten. ABER nochmal…da muss „Fleisch am Knochen“ sein.