Liebe/-r Experte/-in,
folgendes Problem:
Jemand hat einen Regievertrag mit einem Theater abgeschlossen, in dem vermerkt ist, dass er auch nach der Premiere noch für evtl. Umbesetzungsproben zur Verfügung zu stehen hat. Gibt es eine rechtliche Regelung in welchem Zeitaufwand das zu geschehen hat, bzw. was ist, wenn der fünfte Schauspieler krank ausfällt? Gibt es da einen Höchstgrenze an Zumutbarkeit oder konkrete Rechtsprechungen?
Vielen Dank für die Mühe!!!