Moin, liebe Fachwelt.
Am Wochenende keimte am Tresen folgende Frage auf:
angenommen, jemand studiert und bezieht BaFög. Da dies zum
Leben nicht reicht wird der eine oder andere Nebenjob angenommen. Relativ regelmäßig. Und bar auf die Hand (ugs: schwarz).
Welchen Vergehens macht sich (im Juristendeutsch) jemand
schuldig, der genau dies tut? Steuerhinterziehung? Verstoß
gegen das Schwarzarbeitsgesetz?
Wir sind gespannt.
Viele Grüße
Vincent.