versteuertem Einkommen bis zu 450€ dazu verdienen? Muss oder brauch man diese Einnahmen nicht in der Steuererklärung angeben?
Was ist mit Sozialversicherung, wird es da genau so geregelt? Gilt dies auch bei Ehepaaren, jeweils bis 450 € dazu verdienen?
NB bis 450 € müssen in der Einkommenssteuererklärung nicht angegeben werden.Das gilt für alleinstehende sowie ehepaare.
Hallo,
die Frage ist nicht ganz angekommen; aber Sie können beide jeweils bis zu 450 € hinzuverdienen. Der Arbeitgeber meldet den Minijob an und führt pauschal ein paar % Lohnsteuer und Sozialverischerung ab.
In der Steuererklärung müssen hierzu keine Angaben gemacht werden.
Hallo Seegab,
Minijobs bis € 450,00 erscheinen nicht in Deiner Steuererklärung; der Arbeitgeber führt alle „Abzüge“ pauschal ab; Du kannst im Gegenzug natürlich auch keine Werbungskosten ( z.B. Fahrtksoten ) geltend machen.
Dies gilt für jeden Ehepartner getrennt.
Aber Vorsicht:
Du brauchtst die Genehmigung im Vorfeld von Deinem Hauptarbeitgeber !!! ( siehe Arbeitsvertrag ).
MfG
Stefan Seidel
Stefan Seidel
Hallo,
Ja man kann zu seinem normalen Job 450€ dazu verdienen. Bei Ehepaaren jeweils 450€. Der AG muss dies aber wissen. Sozialversicherung zählt man nicht bei 450€ Job.
Gruß
Michelle