Thema: Als Zeitarbeiter noch einen 400Euro Job

Liebe/-r Experte/-in,

der Abteilungsleiter der Firma, in der ich derzeit noch als Zeitarbeiter 37,5 Std. / Wo. arbeite, fragte mich, ob ich noch einen 400Euro Job machen könne, neben der Zeitarbeit, um so die gleiche Tätigkeit am Wochenende in der Firma auszuführen.
Diese Frage möchte ich jetzt an Sie weitergeben.
Kann ich also neben der Zeitarbeit, derzeit ein befristeter Vertrag bis Mitte Dez., noch einen 400 Euro Job machen?
Was muß ich beachten (Lohnsteuerklasse, Anmeldungen, usw.) ?
Für jede Hilf dankbar!

Achim

Hallo Achim,

das Gute am 400€-Job ist, dass Sie ihn neben jeder Art von Arbeit -auch der Zeitarbeit- machen können. Sie rutschen dann nicht, wie sonst üblich, in Lohnsteuerklasse 6. Es muss natürlich angemeldet werden, dass Sie einen 400€ Job haben, aber Sie bekommen die vollen 400€. Nur wenn Sie über diesen Betrag kommen, werden Ihnen durch die Lohnsteuerklasse 6 ca. 50% abgezogen.

Viele liebe Grüße,

Paula

Hallo

also ich gehe mal davon aus, Sie meinen nicht einen 400€ Job bei dem gleichen Unternehmen.
Ok, Sie wollen zu Ihrem jetztigen Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Unternehmen ein 400€ Job annehmen.
Als erstes müssen Sie in Ihrem jetztigen Arbeitsvertrag schauen, ob es eine Klausel gibt, daß der Arbeitgeber jegliche Nebenjobs genehmigen muss oder wissen will. Wenn dem nicht so ist - können Sie außerhalb Ihrer Arbeitszeit 400€ dazuverdienen -
Die Zweitbeschäftigung kann nur mit der Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet werden, weil sie ja ihre Lohnsteuerkarte bei Ihrem Hauptarbeitgeber abgegeben haben. Es gibt Unternehmen die übernehmen die Pauschalversteuerung bei 400€ Jobs da müsse sie sich bei Ihrem 400€Job Arbeitgeber erkundigen.
Die Anmeldung zur Sozialversicherung bei der Bundesknappschaft übernimmt der Nebenjobarbeitgeber.

Alles Gute.
L.G.

Moin Achim,

grundsätzlich ist es möglich neben Deinem Zeitarbeitsjob einen 400 € Job zu machen.Sofern es Dir laut des Arbeitsvertrages erlaubt ist! Lies es in Deinem Vertrag nach!Seltsam erscheint mir allerdings, dass Du denselben Job in der gleichen Firma in der Du zum Einsatz kommst für 400€ am Wochenende arbeiten sollst…??? Ich denke, ohne es natürlich in diesem Fall zu wissen, dass Deine ZAF die Mehrarbeits (Überstunden)- und Sonntagszuschläge sparen will, sie aber andererseits mit Sicherheit von der Entleihfirma kassieren wird… Du verstehst? In diesem (angenommenen) Fall ist die rechtliche Lage schwieriger!
Du solltest Deine Bereitschaft am Wochenende zu arbeiten signalisieren, jedoch zu den arbeitsvertraglichen Bedingungen!!! (So.-Zuschlag, etc.)Beachte dabei jedoch, dass Du (eigentlich) nicht mehr als 50 Stunden in der Woche arbeiten darfst.

Ein 400 € Job, sollte Dir, in einer anderen Firma tatsächlich fast 400 € bringen, achte darauf, dass die Einsatzfirma den Job anmeldet und die 400 € pauschal versteuert.

Grüße marineblau

Hallo Achim,

das geschilderte Szenario enthält mehrere Aspekte, die es zu bedenken gilt:

a) Sozialversicherung, Steuer:
Die Anmeldung zur SV übernimmt der Arbeitgeber, die 400 Euro werden jedoch deinem anderem Einkommen hinzugerechnet, so dass Du nicht 400 Euro netto erhältst sondern hierauf Steuer und SV bezahlen musst. Normalerweise sollte für die Steuer Deine eTIN und/oder Deine Steuer-ID genügen. Die Personalverwaltung des Arbeitgebers soll Dir halt zusammenschreiben, was sie benötigen.

b) Erlaubnis:
Deine Zeitarbeitsfirma hat bestimmt im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag eine Klausel, nachdem du Nebentätigkeiten anmelden und Dir genehmigen lassen musst.
Ich könnte mir vorstellen, dass die etwas dagegen haben, dass Du am Wochenende für deren Kunde arbeitest, da Du damit in direkter Konkurrenz zu ihnen stehst. Solltest Du die Stelle ohne Genehmigung antreten, kannst Du gekündigt und evtl. zu Schadensersatz verklagt werden.

Tip:
Dein Disponent, der Abteilungsleiter und Du sollten sich an einen Tisch setzen und die Möglichkeiten erörtern. Entweder solltes Du über den Disponenten diesen Termin einfädeln, oder - was ich besser finde - Du sagst dem Abteilungsleiter, er solle sich mit diesem 400-Euro-Wunsch an Deine Zeitarbeitsfirma wenden und das abklären.

Gruß
Harry

Das Arbeitsverhältnis würde automatisch auf LstKl. 6 abgerechnet und muss von der Zeitarbeitsfirma geduldet werden, sofern es die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt.

Findet der Einsatz in der gleichen Firma statt ist das aber grenzwertig. Die Zeitarbeitsfirma wird betrogen und der Mitarbeiter arbeitet im gleichen Entleihbetrieb innerhalb eines separaten Arbeitsverhältnisses. Wieso stellt der Kunde dann nicht gleich komplett ein? Sehr grenzwertig das Ganze.

Dies ist leider nicht zulässig.

Liebe Grüße

Arbeitsrechtlich geht das. Dann muss aber eine andere Tätigkeit ausgeübt werden. Sie dürfen nicht die Woche über als Staplerfahrer in der Einsatzfirma arbeiten und am Wochende über einen 400,- € Job das Gleiche machen.Sollten sie jedoch am Wochenende als Pförtner in der Einsatzfirma über einen 400,00 € Job arbeiten, ginge das. Ich denke, da könnten manche „Experten“ anderer Meinung sein. Ich bin mir aber sicher, dass die Regelung, die Ihnen angeboten wurde 1. ein Trick ist, das Arbeitszeitgesetz zu unterlaufen, was an sich schon mindestens bußgeldfähig wäre. Zusätzlich dient diese Lösung der Hinterziehung von Sozialabgaben. Sollte das bei der nächsten Lohnsummenprüfung der deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkassen auffallen, wünsche ich Ihrem Arbeitgeber und auch dem Kunden jetzt schon vergnügliche Stunden mit den Prüfern.
Ihnen würde ich raten, sich auf jeden Fall nicht darauf einzulassen. Denn diese Stunden würden aus der Rentenberechnung zu ihren Lasten herausfallen. Schlimmer ist aber, dass diese Stunden und der Lohn bei der Berechnung ihres nächsten Urlaubslohns wegfallen würden. Im Urlaubsfall ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Durchschnittsarbeitszeit und den Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn zu entgelten. Wenn die Wochenendstunden dabei herausfallen, spart ihr Arbeitgeber richtiges Geld zu ihren Lasten. Seriös wäre es , sie den Job über ihren Arbeitsvertrag machen zu lassen und ihnen dann dafür auch die tariflich vorgesehehen Überstundenvergütungen zukommen zu lassen.

dieri