Ihre Frage: „Darf die Arge mir vorschreiben wie oft und zu welchen Tageszeiten mein noch Ehemann zu mir und den Kindern kommen darf ( nicht zur Übernachtung) ?“
Natürlich nicht. Liegt denn diesbzgl. etwas schriftliches vor?
Ihre Frage: „Darf die Arge mir vorschreiben wie oft und zu
welchen Tageszeiten mein noch Ehemann zu mir und den Kindern
kommen darf ( nicht zur Übernachtung) ?“
Hallo,
kann nicht weiterhelfen!
Ihre Frage: „Darf die Arge mir vorschreiben wie oft und zu
welchen Tageszeiten mein noch Ehemann zu mir und den Kindern
kommen darf ( nicht zur Übernachtung) ?“
nein das Darf sie nicht, das ist ein Eingriff in die Privatsspähre. Nur bei regelmäßigen Übernachtungen kann sie was sagen denn das könnte ein eheähnliches zusammenleben sein. Aber Besuche gehen die Arge nichts an Kinder haben ein Recht auf ihren Vater:
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welchen Tageszeiten mein noch Ehemann zu mir und den Kindern
kommen darf ( nicht zur Übernachtung) ?“
Hallo,
um eine vernünftige Antwort zu bekommen,müssten Sie mehr Infos preisgeben…Da scheint mehr dahinter zu stecken.
MfG
Ihre Frage: „Darf die Arge mir vorschreiben wie oft und zu
welchen Tageszeiten mein noch Ehemann zu mir und den Kindern
kommen darf ( nicht zur Übernachtung) ?“
Hallo keine ahnung.K.H.
Ihre Frage: „Darf die Arge mir vorschreiben wie oft und zu
welchen Tageszeiten mein noch Ehemann zu mir und den Kindern
kommen darf ( nicht zur Übernachtung) ?“
Kann ich leider nicht beantworten. Grebnell.
Ihre Frage: „Darf die Arge mir vorschreiben wie oft und zu
welchen Tageszeiten mein noch Ehemann zu mir und den Kindern
kommen darf ( nicht zur Übernachtung) ?“
Exakt: NEIN !
Es sei denn, Du könntest aufgrund der Besuchstermine Deines Noch-Ehemannes wichtige Termine bei der Arge nicht wahrnehmen, die gehen auf jeden Fall vor. Ansonsten aber hat die Arge gar kein Recht, Dich in Deiner „Freizeit“ irgendwie einzuschränken.
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welchen Tageszeiten mein noch Ehemann zu mir und den Kindern
kommen darf ( nicht zur Übernachtung) ?“
Hallo,
gerne will ich versuchen, eine Antwort auf die Frage zu geben.
Voranstellen möchte ich jedoch, dass die Antwort keine Rechtsberatung ist und keinen Anspruch auf Richtigkeit haben kann, da ich kein Anwalt bin. Sie kann nur als Hinweis dienen…
Leider sind die Informationen nicht sehr umfangreich, so dass ich wahrscheinlich nur eine generelle Antwort geben kann…
Wenn ich es richtig verstehe, beziehen Sie ALG oder Leistungen nach Hartz IV…
Hier sieht es dann so aus, dass Sie zuvor Angaben zu Ihren Familienverhältnissen machen, ob Sie alleinerziehend sind. Wenn ich es richtg verstehe, leben Sie derzeit in Trennung von Ihrem Mann, der der Kindsvater ist, sind jedoch nicht geschieden.
Wenn der Kindsvater finanziell nicht in der Lage ist, Unterhalt für Sie und Ihre Kinder zu zahlen, haben Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung, die sie mit dem ALG, bzw. Hartz IV erhalten.
Ebenfalls scheint es, dass Ihr getrennt lebender Mann ALG oder Hartz IV bezieht.
Also, darf die ARGE Sie Fragen, in welchen Verhältnissen Sie leben? Ja, Sie sind dazu verpflichtet voillständige und richtige Angaben zu machen. Wenn Ihr Mann oder eine andere Person mit Ihnen in Ihrem Hausstand lebt, dann sind Sie verpflichtet, unverzüglich die Änderungen der ARGE mitzuteilen, damit der Unterstützungssatz richtig berechnet werden kann.
Ob dieser sich erhöht oder verringert, bleibt abzuwarten. Normalerweise wird der insgesamt, wenn beide Partner diese Leistungen erhalten, geringer ausfallen, wenn ein gemeinsamer Hausstand genommen wird.
Jetzt zur eigentlichen Frage: Darf die ARGE vorschreiben, wie lange und zu welchen Tageszeiten Ihr getrennt lebender Ehemann bei Ihnen ist und wie lange er sich bei Ihnen aufhält?
Antwort: Nein, natürlich nicht, die Entscheidung obliegt Ihnen.
Wenn der Aufenthalt jedoch täglich und relativ lange ist, stellt sich die Frage, ob Sie dann tatsächlich in Trennung leben, da im Falle der „Trennung“ und geplanten Scheidung dies von Bett und Tisch sein muss. Erst dann spricht ein Familiengericht von Trennung. Sie dürfen grundsätzlich auch nicht mehr die normalen Abläufe, die in einer Ehe üblich sind, durchführen (gemeinsames Essen, ehelicher Verkehr und ähnliches).
Warum schreibe ich das? Es ist so, dass die ARGE, wenn Ihr „Noch-Ehemann“ täglich oder regelmäßig bei Ihnen und Ihren Kindern verkehrt, nicht mehr von Trennung gesprochen werden könnte. Das bedeutet, die Unterstützungsleistungen könnten gekürzt werden. Werden Sie von den Mitarbeitern gefragt, dann sind Sie verpflichtet, wahrgheitsgemäß und richtig zu antworten. Im Falle der falschen Angaben können die Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden. Haben Sie durch falsche oder unvollständige Angaben einen geldwerten Vorteil durch höhere Zahlungen erhalten, würde eine Rückzahlungsforderung möglich sein und Sie könnten sich sogar im Sinne des § 263 StGB eines Betrug, hier konkret eines Leistungsbetruges, schuldig gemacht haben.
Fazit:
Nein, die ARGE kann und wird Ihnen nicht vorschreiben können, wie oft Ihr Mann bei Ihnen ist. Aber: Sie sind verpflichtet, richtige und vollständige Angaben zu machen und gegebenenfalls können Ihre Unterstützungsleistungen neu berechnet werden.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen und Klarheit schaffen…
Viele Grüße
Eterno
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Vielen Dank für die Antwort! Nein es liegt nichts schriftliches vor es war nur eine Frage welche mich sehr beschäftigte!
nein,solange sie ihren pflichten nachkommen.
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kommen darf ( nicht zur Übernachtung) ?“
Hallo,
die ARGE hat mit der Regelung von Besuchsrecht und Sorgerecht nichts zu tun. Wenn sie Vorschriften machen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Partei der Linken. Diese hat Anwälte und Personen, die mit Ihnen zur Arge gehen, um solcherlei Schikanen vor Zeugen/mit Zeugen gesetzeskonform auszuhebeln.
Ich empfehle, das Schreiben mit einem Widerspruch zu beantworten, mit Bitte um detaillierte Auflistung der zugrunde liegenden Gesetze und mit der Aufforderung der Zusendung eines klagefaehigen Bescheides.
Damit bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie 1. pruefen, 2. sich wehren
Viel Erfolg
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welchen Tageszeiten mein noch Ehemann zu mir und den Kindern
kommen darf ( nicht zur Übernachtung) ?“
Hallo Stesch,
m.E. ist das völlig aus der Luft gegriffen und geht die ARGE gar nix an. Machen die irgendwelche Gründe geltend?
Gruß
Hans
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welchen Tageszeiten mein noch Ehemann zu mir und den Kindern
kommen darf ( nicht zur Übernachtung) ?“
Nein, nur wenn er seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei Ihnen hat, dann wird er in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
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welchen Tageszeiten mein noch Ehemann zu mir und den Kindern
kommen darf ( nicht zur Übernachtung) ?“