Seit dem 1.November gelten die Branchenzuschläge für Zeitarbeiter.Sind sie schon vor dem 1.November 2012 länger als 6 Wochen bei einem Kundenunternehmen tätig gewesen, für das diese Zuschläge gelten, erhalten Sie schon ab 1.Novmeber die 1.Stufe (15 % Zuschlag). Verfällt dieser Anspruch , wenn die Tätigkeit , um die Zuschläge nicht wirksam werden zu lassen, durch das Kundenunternehmen Ende Oktober für 1 Woche unterbrochen wurde?Ich hatte gelesen, dass Unterbrechnungen von weniger als 3 Monaten unschädlich sind für die Zuschläge. Mir wurde aber von meinem Zeitarbeitsunternehmen gesagt, dass dessen Rechtsexperten eine Gesetzeslücke entdeckt hätten, die der Chef meines Kundenunternehmens wohl genutzt hat.Ich frage mich allerdings, warum das Kundenunternehmen trotzdem seit zufällig 01.11.2012 einen um 29% höheren Stundensatz für mich bezahlt, von dem ich genau 23 cent bekomme-nämlich die im Tarifvertrag BZA von 2005 gültigen Zuschläge nach 12 Monaten Einsatz im selben Kundenunternehmen…
sorry, dass nicht weiterhelfen kann.
diese zuschläge habe ich umgangen, da ich ein jahresgehalt ausgehandelt habe.
helfen KANN NUR DEIN ARBEITSVERTRAG; da sollte so was drin stehen oder die gewerkschaft.
lg
Es geht hier nicht um eine Gesetzeslücke, sondern um den „Geist“ des Tarifabschlusses. Und danach ist diese Lösung nicht vorgesehen. Im Zweifelsfall könnten Sie Sich als Mitarbeiter eines IGZ Unternehmens an unsere KUSS wenden und um Klärung bitten.
Dietmar Richter
hallo 0351fgritti,
bitte wende Dich an die KUSS, das ist die Streit- und Schlchtungsstelle für die Zeitarbeit.
Sie wird vom iGZ, dem größten Arbeitgeberverband der Branche unterhalten und arbeitet unabhängig.
Notfalls helfen auchd ie Juristen des iGZ e.V.
Als Nichtjurist darf ich keine REchtsberatung betreiben. Grundsätzlich sehe ich die Unterbrechung vor inkrafttreten auch als unschädlich, aber…
Hallo,
die Gesetzeslücke wird nicht der Kunde gefunden haben, das halte ich für völligen Quatsch! Denn warum sollte er dann 29% mehr zahlen?!?!
Fakt ist, dass der Mindestlohn bei IG-Metall seit dem 1.11.2012 = € 9,60 betrifft. Somit MUSST du genau diesen Stundenlohn auch bekommen. Nach einem Einsatz über sechs Wochen gibt es einen Zuschlag von 15%, nach neun Monaten kann dieser auf bis zu 50% steigen.
Unabhängig davon, was 2005 in deinem AV stand, gesetzliche Zuschläge, Änderungen des Mindeslohn etc. MÜSSEN gezahlt werden.
Ich würde in aller Ruhe mit der ZA sprechen, ggf. über die Rechtschutzversicherung einen Anwalt kontaktieren, der vielleicht etwas aufsetzt.
Viel Glück