Thema: Dienstplan Erstellung / Arbeitszeit

Hallo.
Ich habe eine Frage zum Thema Arbeitszeiten:

Von einer Freundin der Chef bevorzugt Dienstältere Personen bei der Erstellung des Dienstplans, was zur Folge hat, das andere z.B. ausschließlich Spätschichten schieben müssen, bzw an Sonn- und Feiertagsöffnungen immer rangebeten werden.

Der Chef gibt gerne mal Anweisungen, wie z.B.: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet ALLE verfügbaren Telefonnummern der Geschäftsleitung zu geben; Pausen an Samstagen sind nicht genehmigt, da ansonsten Samstags im Schichtsystem (4 Personen) gearbeitet wird und niemand mehr an Wochenenden frei hätte; etc…etc…

Auch ist es so, das meine Bekannte eine 40 Std Kraft ist, und jetzt zur Adventszeit Streckenweise 65 Std Wochen hat und 7 Tage (und mehr) durcharbeitet. Wenn der Chef anwesend ist, schickt er die Leute zur „Pause“ mit der Anordnung: „Schnell Essen und dann gleich wieder kommen“.
An dieser Stelle argumentiert der Chef gerne mit: „Es ist nunmal die Weihnachtszeit, und da müssen alle ran.“ Ich denke nicht das das so rechtens ist, oder?

Danke für Eure Antworten

Einfach mal das Arbeitszeitgesetz durchlesen, da steht schon einiges zur max. Arbeitszeit, zu Ruhetagen und zu Pausen

Krümelchen

Hallo.
Ich habe eine Frage zum Thema Arbeitszeiten:

Es wäre schön, wenn auch eine Frage kommen würde und nicht eine Aufreihung von Fakten.

Von einer Freundin der Chef bevorzugt Dienstältere Personen
bei der Erstellung des Dienstplans, was zur Folge hat, das
andere z.B. ausschließlich Spätschichten schieben müssen, bzw
an Sonn- und Feiertagsöffnungen immer rangebeten werden.

Da kann man nicht viel machen. In der Zeit in der deine Freundin ihren Körper an den Arbeitgeber verkauft, kann er mit ihm machen was er will, solange er keine Gesetze verletzt.

Der Chef gibt gerne mal Anweisungen, wie z.B.: Der
Arbeitnehmer ist verpflichtet ALLE verfügbaren Telefonnummern
der Geschäftsleitung zu geben; Pausen an Samstagen sind nicht
genehmigt, da ansonsten Samstags im Schichtsystem (4 Personen)
gearbeitet wird und niemand mehr an Wochenenden frei hätte;
etc…etc…

Das mit den Pausen am Samstag ist eindeutig ein Gesetzesverstoß. Dafür interessiert sich die Berufsgenossenschaft bestimmt. Allerdings würde ich deine Freundin zuerst zur Rechtsberatung ihrer Gewerkschaft schicken.

Auch ist es so, das meine Bekannte eine 40 Std Kraft ist, und
jetzt zur Adventszeit Streckenweise 65 Std Wochen hat und 7
Tage (und mehr) durcharbeitet. Wenn der Chef anwesend ist,
schickt er die Leute zur „Pause“ mit der Anordnung: „Schnell
Essen und dann gleich wieder kommen“.
An dieser Stelle argumentiert der Chef gerne mit: „Es ist
nunmal die Weihnachtszeit, und da müssen alle ran.“ Ich denke
nicht das das so rechtens ist,

Pausenzeiten und Ruhetage sind gesetzlich vorgeschrieben. Dafür kann man den Chef in den Bau wandern lassen. Aber nicht voreilig handeln, zur Rechtsberatung gehen.

Hallo Jack,
um Deine Frage zu beantworten benötige ich noch ein paar Informationen.
Wie groß ist die Firma?
Wie viel Beschäftigte gibt es in der Firma?
Was wird in der Firma hergestellt?
Gibt es eventuell einen Betriebsrat?
Mit freundlichen Grüßen
J.D.

Ich kenne den Arbeitsvertrag Ihrer Bekannten nicht, aber Fakt ist, dass es gesetzlich geregelte Pausenzeiten gibt. Die Überstundenregelung können Sie nur anhand des Arbeitsvertrags abprüfen. Ständig 65 Std. bei einer 40 Std Woche geht auch nicht. Bitte mal unter Arbeitsrecht nachlesen.

Guten Tag,

inwieweit unterliegt Ihr Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag zwischen Ihrem AG und einer entsprechenden
Gewerkschaft? Der Tarifvertrag regelt Näheres zu Arbeits- und Pausenzeiten auch an Sonn- und Feiertagen.
Ansonsten ist das gesetzliche Regelwerk bindend.
In jedem Fall sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die betreffende Gewerkschaft befragt werden.

Viel Erfolg, bustobaer

Ahoi Jack_S,

eine Option wäre einen Betriebsrat zu gründen,

Pausenzeiten sind im § 4 ArbZG geregelt.

hier noch etwas Info…

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Jack

Hallo,
du lieber Himmel! Da schwirrt einem ja der Kopf.
So ziemlich jeden möglichen Gesetzesvertoß hast Du aufgelistet.
Fangen wir mal oben an. Alle möglichen Telefonnummern? Da kann ich ja nur lachen!!!
Keine Pausen an Samstagen? Da interessiert sich der Staatsanwalt für. Es ist absolut verboten, Arbeitnehmer länger als sechs Stunden ohne Pause arbeiten zu lassen. Und dann hat die Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten zu betragen, bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten.
Appropo Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden: Die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit pro Tag ist 8 Stunden. Sie kann auf HÖCHSTENS 10 Stunden pro Tag nur verlängert werden, wenn in einem Zeitraum von 6 Monaten eine Arbeitszeit von 8 Stunden im Mittel nicht überschritten wird.
Bei der Ermittlung der durchschnittlichen Arbeitszeit werden allerdings die Samstage hinzugezogen.
Das ergibt eine höchstmögliche Arbeitszeit pro Woche von 60 Stunden im Ausnahmefall, im Halbjahresmittel dürfen 48 Stunden keinesfalls überschritten werden.
Wieso 60 Stunden pro Woche höchstens, wenn bis zu 10 Stunden am Tag gearbeitet werden darf? Ganz einfach, am Sonntag ist Arbeiten verboten! Da gibt es aber eine ganze Reihe von Ausnahmen. Aber eines ist gewiss, muss aus irgendwelchen Gründen tatsächlich Sonntags gearbeitet werden, hat der Arbeitgeber einen Ersatzruhetag in der Woche zu gewähren. (Das darf auch der Samstag sein) Also, es dürfen höchstens fünf Tage pro Woche gearbeitet werden, also maximal 60 Stunden pro Woche.
Ich habe den Eindruck, dass Dein Chef von seinen Rechten und Pflichten keine Ahnung hat. Du solltest Dich nach einem anderen Arbeitsplatz umsehen. Wenn Euer Chef so treibt, deutet das auf erheblichen Personalmangel hin. Denk da mal drüber nach.
Liebe Grüße und (trotzdem) schöne Weihnachten, Johannes

Hallo Jack S.,
grundsätzlich gilt für ALLE Arbeitnehmer das Arbeitsschutzgesetz. Darin ist die Dauer der Pausen festgelegt. Z.B. nach einer Arbeitszeit von mindestens 6 Stunden muss eine Pause von 30 Minuten gewährt werden. Nach einer Arbeitszeit von mindestens 9 Stunden 45 Minuten. Auch der Zeitpunkt der Pausen ist dort geregelt. Außerdem steht in diesem Gesetz auch das Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden einzuhalten sind. Das bedeutet zwischen Arbeitsende und neuem Arbeitsbeginn müssen mindestens 11 Stunden sein.

Die vielen Überstunden müssen zeitnah in Freizeit abgegolten werden. Vielleicht sind die älteren Arbeitnehmer schwerbehindert? Und werden deshalb bei den Schichtplänen nicht oder besonders berücksichtigt? Bei Nichtbeachtung der Arbeitszeitgesetze könnte ein Ordnungsgeld gegen den Arbeitgeber verhängt werden!Gruß Iris

Vielen Dank für Eure Antworten, das hat Ihr schon viel weitergeholfen. Grundlegend weiß ich ein wenig bescheid (oder zumindest weiß ich wo es steht) wie es um Arbeitszeiten bestellt ist.

Was mich auch sehr brennend interessierte war die Tatsache der bevorzugung.
@Iris: Nein, keinerlei Behinderung etc. Die MA hat zwar ein Kind, aber das haben andere dort auch.

Aussage der Chefin ist: Sie hat einen Deal mit der MA aufgrund der langjährigen Mitarbeit. Kann man da von der sogenannten „Muttischicht“ sprechen?

P.S.: Sorry an alle für den langen Text, ich habe ein Problem mit: „Fasse Dich kurz“ :wink:

Danke und schöne Weihnachtszeit!

Hallo Jack_ S
Nach Bundesarbeitszeitordnung kann man maximal 60zig Stunden in der Woche ( 40 Arbeitsstunden + 20 Überstunden = 60 Stunden ) beschäftig werden, Danach macht sich der Arbeitgeber strafbar! Das gilt insbesondere für Gastronomiebetriebe, Messen, Messebauer, Jahrmärkte und Geschäfte in denes es keine Tarifvertträge gibt. Pausen müssen aus dem Dienstplan ersichtlich sein. Auch hier ist es in der Bundesarbeitszeitordnung geregelt, es seiden es gibt einen Tarifvertrag der das für den Arbeitnehmer besser regelt.Wenn ich frei hab ich frei, Telefonnummer brauch ich nicht während dieser Zeit angeben.
Weiter sagt die Bundesarbeitszeitordnung über die Wochenden aus:
Das mindestens 17 Wochenenden im Jahr für den Arbeitnehmer frei sein müssen. Eins davon ein Doppelwochende ( Weihnachten, Ostern, oder Pfingsten)Auch hier gilt das es bessere Regelung in einem gültigen Tarifvertrag geben kann.
Gern wird auch von einem Chef gesagt: Das ER selber ja auch achzig und mehr Stunden arbeite!
Das kann er ja gerne tun, wenn er weiter seine Gesundheit ruinieren möchte, trotzdem ist der Chef verpflichtet die Gesundheiet seine Angestellten( Arbeiter ) nicht zugefährden, auch nicht durch eine schlechte Dienstplangestaltung, Pausenregelung, Schichtplänne usw. Saisonarbeit ( Advendszeit ) ist hier für auch keine Ausrede mehr, die Bundesarbeitszeitordnung wurde für gerade solche Auswüchse der Arbeitergeber geschaffen und ist ein Gesetz. Der Arbeitgeber der dagegen Verstößt macht sich also strafbar ! ! !

Hallo Jack

Dein Chef spricht von „Alle“ Arbeitnehmern, ergo geht man davon aus, das auch Dienstpläne für alle AN gilt, egal wie das Jahresalter ist. Sprech bitte Deinen Chef auch so an, klare Erwartungshaltung äußern. Zu Arbeitszeit: ein AN darf max 10h am Tag und max. 10Tage am Stück arbeiten, danch muss der AN eine Erholungspause einlegen.
Zu den Telefonnummern: in unserem Betrieb sind aus Datenschutzgründen die ABgabe der Telefonnummern freiwillig, es ist aber von Vorteil wenn man die Rufnummern nennt.
Pausenzeiten sind nach dem Tarifgesetz klar geregelt.
Sollten ihr einen Betriebs.-/Personalrat haben dann den auch einschalten ? Wenn nicht, wäre es evtl. Sinnvoll den AG zu wechseln.

Hallo Jack,

Kinder könnten ein Grund für eine "Bevorzugung " sein, aber das gilt hier wohl nicht. Wie sehen die einzelnen Arbeitsverträge aus? Gibt es einen Betriebsrat? Dann müssen Änderungen der Arbeitszeit vom Betriebsrat genehmigt werden.

Gibt es keinen Betriebsrat oder gibt es keine schriftlichen Regelungen, wird es sehr schwer, etwas gegen den Arbeitgeber zu unternehmen, es sei denn, er verstößt gegen Gesetze, wie schon in meiner ersten Antwort angedeutet. Dann könnte man dem Arbeitgeber höchstens noch wegen seiner Fürsorgepflicht beikommen.
Gruß
Iris

hallo,
er hat Fürsorgepflichten gegenüber des Personals zu erfüllen, also nichts mit hopp hopp essen und dann wieder ran an dien Speck!!!
Es gibt geregelte Pausenzeiten, die auch ein Chef beachten muss, wenn nicht dann Konventionalstrafe!!!

Überstundensind ja in der Weihnachtszeit üblich, können aber auch nur bis einen genauen Plan verlangt werden,
zum Beispiel, wenn er Aufträge oder neue Bestellungen einbekommen hat, die abgearbeitet werden müssen.
Dennoch muss er Überstunden begründen, warum diese notwendig sind.

Ich glaube wohl eher, Ihr Cheff ist ein geltgeiler
Sklaventreiber und weiter garnichts.
Sollte es so weitergehen, daß er unmögliches verlangt,
damnn alle zusammenschliessen ( die Kollegen) und einne
Betriebsrat gründen oder vor das Arbeitsgericht gehen und klagen.
Viel Erfolgdabei und ein schönes Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen.
Liebe Grüße
von Nonne

Hallo,
Ja, das ist ein schmaler grad. Der Chef möchte natürlich das geschaeft mitnehmen… Trotzdem muss das arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Also Max 10 h Arbeit am stueck, regelmässig freie Tage (idR einer Pro woche!), ausreichende Pausen. Lest mal im Gesetz nach, ist Online verfuegbar. Wenn der Chef seinen arbeitsbedarf nicht mit den vorhandenen Arbeitnehmern decken kann, muss er aushilfen etc organisieren.

Viele grüße

Tinastar