Thema einkommensteuer

wie lange kann man eine gemachte einkommensteuer z.b. von 2006 nochmals einspruch einlegen? gibt es da eine Jahresfrist?

wie lange kann man eine gemachte einkommensteuer z.b. von
2006 nochmals einspruch einlegen? gibt es da eine Jahresfrist?

  • im Bescheid steht die Frist ( üblicherweise 1 Monat nach Posteingang).

Zum Schluss des Bescheides stehen dann noch " Erläuterungen" welche Steuern „als vorläufig gelten“ und wenn sie dann ( nach vielen Jahren sicherlich) entschieden werden, werden Bescheide entsprechend rückwirkend geändert.