Thema firmenname

Liebe/-r Experte/-in,vor 8 monaten gründete ich mit meiner freundin eine gbr. wir haben ein fantasienamen gewählt den sehr viele firmen verwenden. wir haben lediglich „fachschulungen“ hinzugefügt. nun haben wir einen bösen brief von einem anwalt einer firma (GmbH) die aus dem gleichen ort kommt bekommen. diese firma bildet auch aus und macht weiterbildungen, nur in anderen berufen. dieser anwalt fordert uns auf den namen zu ändern, alle werbeartikel, internetadressen löschen inkl. spuren verlinkungen einträge zu löschen. alles innerhalb von 5 tagen. es droht uns eine strafe von 10000 €. den anwalt sollen wir aber sofort bezahlen (knapp 400€. eine frechheit, wie wir finden!!
kann mir dazu jemand etwas raten?
können die sowas einfach festlegen…?
für eine ausfürliche info wäre ich euch dankbar

Zum Recht im Internet gelten besondere Regeln.
Ich kann da nicht weiter helfen.

Der Schutz der Firma entsteht durch Eintragung im Handelsregister, der des natürlichen Namens durch Benutzung. Der Schutzumfang der Firma, dem Namen des Unternehmens, geht hierbei so weit, wie die Ausstrahlung im Prozess nachgewiesen werden kann. Das gilt örtlich wie sachlich.

hallo juan,

da habt ihr vermutlich schlechte karten … das dürfte ähnlich gelagert sein, wie mit dem urheberschutz im internet und den berühmten abmahnungen.

ich hatte mal den fall, daß wir auf unserer homepage bilder hatten die jemand anderes für sich beanspruchte … leider hatte unser vereinsvorsitzender den brief mit der freundlichen aufforderung ignoriert und prompt kam dann eine unterlassung bei klagandrohung von einem anwalt … also quasi wie bei euch … wir haben einen befreundeten anwalt um rat gefragt und der riet uns folgendes, weils einfach rechtens ist und wir mit nem blauen auge davon kommen:

  1. alle inhalte löschen
  2. deren Unterlassungsverprlichtungserklärung gegen eine von ihm formulierte ohne fußangeln zurücksenden
  3. anwalt bezahlen ohne murren, weils in unserem fall wohl sowieso eine „minimale“ gebühr gewesen wäre immerhin auch 300 Euro …

der anwalt den wir zu rate gezogen haben aggiert im bereich internet und softwarerecht daher gehen wir davon aus, daß es der richtige rat war …

wie genau es sich bei firmennamen verhält weiß ich nicht, aber ich denke es ist ähnlich, außer, daß es bei solchen sachen vermutlich keine gesezliche regelung gibt, daß die leute vor der anwaltlichen Klagandrohung zunächst darum bitten müssen die sachen zu entfernen (also so ists im internet mittlerweile) …

hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen und du findet noch jemanden der dir genaueseres sagewn kann

viele Grüße
Markus

Hallo, leider kann ich das nicht exakt beantworten; es handelt sich sicher um geschützte Firmennamen.
Frage lieber einen Anwalt, ein Gespräch kann nicht teuer sein, so um 100 €. Sorry+

Die Begründung des Anwalts fehlt leider. Allerding ist § 12 BGB zu beachten:

BGB § 12 Namensrecht

Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, daß ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

Zur Namensgebung fand sich wohl früher etwas in der Gewerbeordnung (im Internet zu finden), in der aktuell im Internet stehenden Fassung findet sich aber nichts mehr.

Trotzdem muss ein Name der Gesellschaft vorhanden sein, der die Gesellschaft eindeutig und unverwechselbar kennzeichnet. Wenn eine Verwechslung mit anderen Firmen möglich ist, haben diese einen Anspruch auf Unterlassung, d. h. der Name muss geändert werden.

Wichtig ist auch, dass die Rechtsform der Firma erkennbar ist, d. h., der Zusatz „GbR“ gehört zum Namen und muss auch immer mit genannt werden.

Das war das, was ich weiß und was ich in der kurzen Zeit im Internet finden konnte. Zur weiteren Information sollten „GbR“ und „Name“ oder „namensgebung“ in eine Suchmaschine eingegeben werden.

Zur Abwehr überzogener Forderungen sollte ein Anwalt konsultiert werden, dessen Honorar die Sache aber leicht noch teurer machen kann.

Liebe Jungunternehmer,
leider wart Ihr mit dem Namen für Eure Firma wohl
etwas leichtsinnig. Einfach einen netten Namen
wählen, das geht nicht. Andere haben sich einen
solchen Namen evtl. schon schützen lassen oder haben
auf diesen Namen schon ältere Rechte. Ich entnehme
Eurem Schreiben, dass Ihr den gleichen Namen wie die
GmbH gewählt habt, nur noch um „Fachschulungen“
erweitert? Wenn Ihr Euch mal in die Lage der Firma
versetzt, erscheint das nicht etwas provokativ? Also
z.B. „Innova GmbH“ und „Innova Fachschulungen GbR“
Es hilft nur eins, sich an die Arbeit zu machen, und
sich einen neuen schönen Namen zu geben und das
überall zu verändern. Dann bleiben natürlich die
hohen Strafsummen erspart. Und was die
Anwaltsgebühren betrifft – die werdet Ihr unter der
Rubrik „Lehrgeld“ abbuchen müssen ebenso wie die
neuen zusätzlichen Werbe- und Materialkosten.

Hallo Juan also ich befürchte dass dieser Anwalt recht hat. 1. Ihr seid eine gdbr was bedeutet das fantasienamen nicht zulässig sind es müssen immer die vor und Nachnamen aller beteiligten im Namen vorkommen 2. Hättet ihr euch bei der zuständigen Kammer kundig machen müssen ob es diesen Firmennamen im Ort schon gibt und ob er formal zulässig ist. Dies würde aber wie gesagt nur bei einer GmbH oder einer anderen Kapitalgesellschaft greifen (siehe1.) tut mir leid dass ich nichts positiveres schreiben kann. Im Zweifelsfall zu einem anwalt gehen. Gruß neffi

Lieber Juan!

Ich kann Dir nur raten Dich Deinerseits an einen Anwalt zu wenden und Deine Anbwaltskosten compensando einzuwenden.

lg
poltronaccio