Hallo,
wer kennt sich aus?
Akten des Jugendamtes ( Berlin ) - geführt in der Zeit ca: 1958 bis
ca: 1968 - besteht die Möglichkeit - das sie heute noch existieren -
und hat die betroffene Person heute das Recht der Einsicht??
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
LG
Lore
HAllo, zunächst mal klär für welches Berlin (zu der Zeit wurde ja grad die Teilung manifestiert)?
Rein theoretisch würde wohl das Recht bestehen dort hineinzusehen, sofern man es aufgrund der Art der Akten als BEtroffener auch heute dürfte. (es geht ja vermutlich um irgendeine Familienaufteilungsgeschichte, Kindesentzug oder Scheidung der Eltern von evtl gewaltätigem Vater, Klärung der Vaterschaft von getrennt lebenden etc.)
Manche Akten dürfen einzelne PErsonen in so einem Verfahren nicht sehen, zB. ein gewaltätiger VAter darf nicht einsicht nehmen, wohin die Mütter mit Kind gezogen sind etc.
man kann beim zuständigen Jugendamt anerfahren, ob für diese ART Akten ein Einsichtrecht besteht.
Und dann kann man nachhaken, ob Akten aus dieser Zeit noch vorhanden sind oder in welches Archiv solche Akten (einige wurden es mit Sicherheit, aber ob alle und genau diese???) überführt wurden.
Ich würde mal auf Städtisches Archiv tippen, aber in BErlini st ja alles etwas anders. Notfalls kann man im Bundesarchiv nachfragen, die wissen vermutlich auch über die anderen Berliner Archive etwas.
Oh und bitte man sollte nicht theatralisch werden wenn man im JA oder Archiv vorsprichst, die tun da alle nur ihren Job, mit Wutausbrüchen oder Tränen kommt man da nicht weiter und erreicht womöglich wegen Nervens weniger als mit einem neutralen Auftreten. (nur aus reiner Erfahrung,dass es oft so ist, muss für man ja nicht gelten)
Gruß Susanne
Hallo Susanne,
danke für deine antwort.
Es geht um Akten aus ehemals Berlin -West und um meine eigenen.
Es geht um keine der Gründe die Du aufgezählt hast, sondern um Zeiten der Heimunterbringung in meiner Kindheit.
LG
Lore
Hallo bevor das hier rausgekegelt wird, wegen FAQ:1129.
Zeiten der Heimunterbringung sind ja auch für weitere Behörden evtl interessant und für den Teil steigt vermutlich die Chance, das das irgendwo festgehalten ist oder zumindest vom JA in mitteilungsfähiger Form recherchiert werden könnte.
NAchfragen lohnt sich also durchaus, ggf. auch in den beteiligten HEimen, soweit sie noch erinnert werden und noch existieren (aber in Akten von Heim 2 an das man sich entsinnt sind oft auch Angeben zu Heim 1 enthalten, an das man sich evtl nicht mehr entsinnt)
Sind ja auch ganz emotionslose Fakten. Da kannst du auch schriftliche Anfragen stellen und um eine Mitteilung der Zeiten bitten, in denen du dort untergebracht warst. Entweder finden die was raus oder eben nicht (evtl auch durch akten die du nicht selbst einsehen darfst, da dort auch andere namentlich erwähnt werden- zB- Bewohnerlisten/Eingangsbücher-, die aber das Amt anfordern oder einsehen kann um die Daten rauszuschreiben)
Evtl sind auch noch zu den einzelnen Heimen Infos in Stadtarchiven zu finden, Bundesarchiv wohl nicht, aber die können dir sagen, wo was in Berlin zu finden ist, da gibts ja mehrere Rathäuser und Archive.
Gruß Susanne