Thema "Kenntnis" und Ra-Verhalten

**Für eventuelle Hinweise und Meinungen meinen Dank bereits im Voraus.
Folgende Konstellation:
A) Thema Kenntnis im jurist. Sinne:
Durchschnittsbürger D sei an Firma beteiligt gewesen, bei der Gelder unterschlagen wurden. D habe vor Jahren Anzeige erstattet, Behörden nicht ermittelt.(„mangels ausreichender Anhaltspunkte“ etc.)
D habe weitere Indizien eingereicht und sich an oberster Stelle der Behörde beschwert. Auch hier bleibt es bei der Antwort s.o.

D möchte nun den Sachverhalt wieder aufgreifen, da nun (2017) erstmals Beweise zumindest für für Verfälschung von Unterlagen(übermittelte Kontoauszugskopien) des Jahres 2008 vorliegen. D informiert sich über Verjährungen und kann davon ausgehen, da offenkundig regelmäßige, illegale Vorgänge stattfanden, nach Steuerstrafrecht (gewerbsmäßig, 10 Jahre) noch keine Verjährung vorliegen muss.
D schildert per Mail Anwälten den Sachverhalt in groben Zügen, welche sich allerdings bei persönlichen Terminen als nicht besonders motiviert erweisen (allerdings vorab bereits, wie gewünscht eine, für „Verfahrenskosten“ (!) satte Acto-Zahlung erhalten haben) und nun, nachdem sie die schriftlichen Unterlagen gelesen haben von „Kenntnis oder hätte Kenntnis haben müsssen“ reden und tendenziell zivilrechtlich geringe Chancen sehen i.S.v. „bei Kenntnis kommt es nicht darauf an, ob man Beweise hat bzw. damals hatte“ „man hätte bspw. Betriebsprüfer einschalten müssen/können“ „hätte Hemmung der Verjährung bewirken müssen“ o.ä.

D meint, dass wenn man nach mehrere Eingaben an die Behörden Absagen bekommt, man doch i.d.R. nicht davon ausgehen kann, dass die eigene These richtig ist.
Wenn Kundengelder außerdem an der Firma vorbei geführt wurden, heißt dies allerdings noch lange nicht, dass irgendein Wirtschaftsprüfer Auffälligkeiten hätte finden können.
Denn die Kunden können bspw. bei einer zur Unterschlagung etablierten Firma eingekauft haben und eben nur nicht mehr bei Ds Firma, was auch im normalen Geschäftsalltag passieren
kann - und dies fiele dann nicht auf.
Also hier wäre zunächst interessant, zu erfahren, was es mit „Kenntnis“ juristisch auf sich hat, da D den Eindruck hat, dass die Juristen zwar Geld sehr schätzen, aber sich - im Nachhinein - nun wohl überlegt haben, dass man in den Fall nicht unbedingt „einsteigen“ muss/möchte

B) RA-Verhalten
Außerdem: Wie wäre Folgendes zu bewerten:
Der Sachverhalt wurde in Emails vorab von D umrissen, auch
mit Hinweis auf die vergangenen Jahre und die noch nicht abgelaufene Verjährungsmöglichkeit (Steuerbehörden).
Es kam dann die Mail-Antwort „Mit Zahlungseingang betrachte man das Mandat als angenommen“ Die gewünschte Acto-Überweisung i.H.v. 3.600,- erfolgt durch D.
D durfte also wohl davon ausgehen, dass man auch ohne weitere Details hier tätig werden würde, da „Mandat angenommen“, oder ?
Der Verwendungszweck der Überweisung enthält auch Ds Emails(Datum) „Erledigung der Punkte der Mails vom… etc.“ als Bezug.
Beim - ersten - persönlichen Termin hört nun D von Anwälten „man müsse dies erst durcharbeiten, könne jetzt noch nichts zu Verjährung etc. sagen“
Es vergehen Wochen. Man teilt D per Mail mit, man habe ein „internes Gutachten“ erstellen lassen.
Dies wurde weder mit D besprochen, noch in Auftrag gegeben.
Dieses Gutachten wird beim nächsten persönlichen Termin vorgelegt.
Tendenzielle Schlussfolgerung am Ende des Gutachtens: Man rät von weiteren Schritten in der Sache ab.

Auf die Frage Ds, ob er dies nun bezahlen müsse bzw. bereits durch die Vorauszahlung beglichen habe, wird sinngemäß von „10 Stunden Arbeit“ beider(!) Anwälte geredet, eine Zahl, die natürlich nicht nachweisbar, in dem Moment völlig aus der Luft gegriffen scheint.
Auf Nachfrage Ds erklärt man sich wenigstens bereit, eine Anzeige bei der Steuerfahndung (für den Acto-Betrag) noch zu übernehmen.

D ist mehr oder weniger (wieder einmal im Leben) zwar nicht geschockt, denkt aber auf der Rückfahrt, ob er nicht wieder Abzockern auf den Leim gegangen sein könnte?
Ob man seine Acto-Zahlung ggf. - mittels zusätzlichem Anwalt - zurückfordern könnte?
Oder sogar eine Art Betrug i.w.S. hier vorbringen könnte?
Denn das „Parfum“ in dieser Beratungs-Sache duftet irgendwie nach „andere (einfache) Leute (Nicht-Juristen) über den Tisch ziehen“
Nach der Strategie "Erst einmal Geld auf’s Konto, dann mit dem Nachdenken nach beginnen, dann zum Schluss kommen,
dass man nicht unbedingt hier jur. „einsteigen“ müsse und DANN überlegen, wie man das Kundengeld
behalten kann.
Hierfür ein Gutachten ohne Absprache und expliziten Auftrag erstellen und dann dem Mandanten mitteilen, dass man eigentlich dafür die komplette Vorauszahlung als Honorar sieht…??**

Wahrscheinlich wirfst du hier Dinge durcheinander. Die zehnjährige Verjährung der Steueransprüche hat nichts mit der strafrechtlichen Verjährung der Hinterziehung zu tun. Strafrechtlich tritt meist nach fünf Jahren Verjährung ein.

Zum Rest nur so viel: Warum bezahlst du einen Anwalt, wenn du dessen Rat sowieso nicht akzeptierst?

„Noch länger beträgt die Verjährung bei der neuen gewerblichen Steuerhinterziehung - nämlich zehn Jahre“
http://www.steuerstrafen.de/steuerhinterziehung/
Das heißt doch eigentlich, dass die (Steuer-)Behörden hier m.E. noch ermitteln könnten. Dann könnten, so die Überlegung, ggf. Punkte wie die unterschlagenen Summen aufgedeckt werden. Und dann erst könnte m.E. erst Kenntnis zivilrechtlich vorliegen (Verjährung beginnen).


Anwälte wurde durch Acto-Zahlung zunächst bezahlt, weil in der Email „Mandatsübernahme“ und außerdem für „Vorschuss Verfahrenskosten“ stand.
Damit darf doch jeder Bürger wohl davon ausgehen, dass ein RA sich sicher ist, dass hier Schritte eingeleitet werden können - und nicht dass hier ein Gutachten (ohne Mandanten-Auftrag ) erstellt wird, welches übrigens den Duktus eines Studenten hat. Dabei gilt anzumerken, dass einer der RA ein älterer, (fast pensionierte) Professor ist - und es dürfte wohl so sein, dass die RAs nicht selbst das Gutachten erstellt haben, sondern einen Studenten dies machen ließen - entweder für einen Obulus oder als „Studienleistung“ für zero € - selbst idealerweise für sich dann die ganzen 3.600,- „Verfahrenskosten“ gerne in Gutachterkosten umwandeln würden.

Du suchst die Windmühlen?

Na und? Ist doch völlig unerheblich, ob er sich zuarbeiten ließ.

Mir stellt sich immer noch die Frage: