Thema Kinder im Todesfall eines Elternteils

Da ich neu bei www bin, hoffe ich das richtige Brett gefunden zu haben.

Folgender Fall:

M (Mutter) hat uneheliches Kind (3 Jahre) mit V(Vater).
Beide leben nicht zusammen, M hat Vater kein Sorgerecht eingeräumt. V hat Vaterschaft anerkannt und unterstützt M ganz normal. Beide stimmen sich defacto in gravierenden Fragen zur Entwicklung des Kindes ab. Das Verhältnis insgesamt ist aber angespannt und schwierig. Kind lebt ausschließlich bei M.

M verstirbt aufgrund eines Unfalles. Im Testament wird ausdrücklich darum gebeten, dass Kind nicht zu Vater, sondern zu unbeteiligter Dritter (Vertrauensperson der Mutter) kommt, die dieses auch aufnehmen und als Pflegekind aufnehmen möchte.

Vater macht nun geltend, dass er das Kind haben und aufziehen möchte. Hintergrund: Vater hat schon zwei Kinder, lebt in ordentlichen Verhältnissen und kann Erziehung und Pflege in guten Verhältnissen garantieren.

Hat der Wille von M eine Chance?
Wie wäre die Lage, wenn M nicht unbeteiligte Dritte, sondern die Großmutter / Großvater (also ihre Eltern) einsetzt?

Danke für Eure Meinungen.

Was könnte M im Vorfeld noch machen, damit das Kind ihrem Wunsch entsprechend auf keinen Fall zu V kommen würde?

Nochmals Danke.

Ruth

Hallo,

ein Kind ist kein Briefmarkenalbum das man an eine bestimmte Person vererbt. So ungefähr stand es in einem Gerichtsurteil, das ich vor kurzem gelesen habe (leider jetzt nicht mehr finde).

Laut Gesetz haben die leiblichen Eltern vorrangig die Pflicht und das Recht ihr Kind aufzuziehen. Lediglich wenn diese nicht erziehungsfähig sind, kommt das Kind woanders hin.

Was Du schreibst, spricht dafür, dass der Vater erziehungsfähig ist. Warum soll dann das Kind nicht zu ihm, vor allen Dingen wenn er es gerne betreuen möchte?

Sollte die Mutter z. B. schon unheilbar krank sein, würde ich (wenn ich diese Mutter wäre) dafür sorgen, dass das Kind zum Vater eine möglichst gute Beziehung hat um ihm später einmal den Übergang zu erleichtern.

Was könnte M im Vorfeld noch machen, damit das Kind ihrem
Wunsch entsprechend auf keinen Fall zu V kommen würde?

Ehrlich, diese Frage finde ich sehr egoistisch, wenn sie von der Mutter kommt. Sie riecht ein wenig nach unendlicher Rache oder ähnlichem. Sie sollte an das Kind denken.

Es verliert schon die Mutter und soll dann möglichst auch den Vater und die Halbgeschwister „verlieren“?

Wenn es dem Kind beim Vater gut geht, sollte sie es dem Kind nicht noch schwerer machen. Schwerer wird es sicherlich für das Kind, wenn nach dem Tod der Mutter um seine Betreuung Prozesse geführt und unüberwindliche Gräben aufgeschüttet werden.

Gräben dergestalt, dass der Vater u. U. dann das Kind zu den - durch die Prozesse verfeindeten - Großeltern mütterlicherseits - nicht mehr lässt.

Generell,egal ob der Tod von Elternteilen absehbar ist oder nicht, sollten Eltern darauf achten, dass die Kinder einen unbelasteten Umgang auch mit dem nicht betreuenden oder sorgeberechtigten Elternteil und auch dessen Verwandten haben.

Kindern fehlt später oft etwas, was man als „Wurzeln“ bezeichnen könnte.

Mal bei http://www.trennungskinder.de hineinsehen und in diesem Fall, wenn er etwas Realität haben sollte, dem Kind nicht Mutter und Vater wegnehmen.

Den Vater verpflichten, dass er weiter den Kontakt des Kindes zu den mütterlichen Verwandten fördert ist viel besser, als hier Kämpfe zu initieren.

Übrigens kann es, wenn solche Vorbestimmungen gemacht werden für das Kind noch viel schlimmer kommen. In einem mir bekannten Fall, kamen die Kinder nicht zu der vorbestimmten Person und auch nicht zum Vater, sondern zu Pflegeeltern.
Der Richter sah keine andere Möglichkeit, den Krieg um die beiden Kinder zu beenden. Erst Jahre später, als der größere Sohn schon selbst mitbestimmen konnte, konnte dieser zum Vater wechseln. Jetzt ist er aber von seinem kleineren Bruder getrennt.

Gruß
Ingrid

Hat der Wille von M eine Chance?

Nein

Danke für Eure Meinungen.

Der folgende Artikel ist keine Meinung sondern die unumstößliche Rechtslage:

Hallo Ruth,

nach § 1680 Abs 2 Satz 2 BGB wird IMMER dem anderen Elternteil die elterliche Sorge Übertragen, wenn es dem Kindeswohl dient.
Dies wird durch das Familiengericht in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt geprüft. Gegen das Gesetz hilft kein Testament oder ähnliches.
Bei den geschilderten Verhältnissen, wird das Kind sicherlich bei den Halbgeschwistern aufwachsen.

Tut mir leid wenn ich das jetzt so schreibe, aber wenn die Mutter tot ist, gibt´s ja keine „schwierigen“ Verhältnisse mehr.
Ein „angespanntes Verhältnis“ gibt es nur, wenn man nicht zwischen der Elternrolle und der Ex-Partner-Rolle unterscheiden kann.
Grüße
dragonkidd

Was könnte M im Vorfeld noch machen, damit das Kind ihrem
Wunsch entsprechend auf keinen Fall zu V kommen würde?

Ich finde dieses Ansinnen, nach Schilderung des Verhaltens und der Lebenssituation von V, sehr befremdlich. Da instrumentalisiert eine Mutter ihr eigenes Kind, um dessen Vater eines auszuwischen. M sollte sich mal überlegen, was sie dem Kind damit antut.

V hat Vaterschaft anerkannt und unterstützt M ganz
normal.

Hi,
das hätte M sich überlegen sollen, bevor sie die Vaterschaft durch V anerkennen ließ und von diesem Unterhalt angenommen hat. Sie hätte halt keinen Vater angeben sollen, dann könnte das Kind nach ihrem Tod auch nicht zu diesem kommen.

Ansonsten kann ich mich dem, was die anderen geschrieben haben, nur anschließen.

Gruß
Nelly

Anschlussfrage
Hallo Ingrid,

wie sähe die Sache aus, wenn das Kind über lange Jahre hinweg keinen bzw. noch nie Kontakt zum Vater gehabt hätte?

Und ab welchem Alter wird dem Kind ein Mitentscheidungsrecht eingeräumt?

Interessierte Grüße

=^…^=

Hallo,

feste Regeln gibt es nicht. Meist akzeptieren die Richter das wenn das Kind 12 Jahre ist. Wenn das Kind 14 Jahre ist, kann ein Richter kaum mehr was machen.

Hat ein Kind wichtige Gründe, warum es wechseln will, dann kann es schon früher sein.

Bei Kontaktlosigkeit kommt es auch auf den Einzelfall an. Warum gab es keinen Kontakt z. B.?
Hat der Vater den Kontakt zum Kind abgelehnt, dann kann er jetzt nicht herkommen und plötzlich das Kind wollen.

War der Kontakt mangels Geld und wegen einer großen Entfernung schwierig, ist das wieder kaum ein Grund, das Kind nicht zum Vater zu geben.

Dass es noch nie Kontakt zum Vater hatte, ist nicht unbedingt ein Ablehnungsgrund. Wenn Kinder in eine Pflegefamilie kommen, hatten sie zu den Pflegeeltern in den seltesten Fällen vorher Kontakt.

Gruß
Ingrid

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