Hallo,
ein Kind ist kein Briefmarkenalbum das man an eine bestimmte Person vererbt. So ungefähr stand es in einem Gerichtsurteil, das ich vor kurzem gelesen habe (leider jetzt nicht mehr finde).
Laut Gesetz haben die leiblichen Eltern vorrangig die Pflicht und das Recht ihr Kind aufzuziehen. Lediglich wenn diese nicht erziehungsfähig sind, kommt das Kind woanders hin.
Was Du schreibst, spricht dafür, dass der Vater erziehungsfähig ist. Warum soll dann das Kind nicht zu ihm, vor allen Dingen wenn er es gerne betreuen möchte?
Sollte die Mutter z. B. schon unheilbar krank sein, würde ich (wenn ich diese Mutter wäre) dafür sorgen, dass das Kind zum Vater eine möglichst gute Beziehung hat um ihm später einmal den Übergang zu erleichtern.
Was könnte M im Vorfeld noch machen, damit das Kind ihrem
Wunsch entsprechend auf keinen Fall zu V kommen würde?
Ehrlich, diese Frage finde ich sehr egoistisch, wenn sie von der Mutter kommt. Sie riecht ein wenig nach unendlicher Rache oder ähnlichem. Sie sollte an das Kind denken.
Es verliert schon die Mutter und soll dann möglichst auch den Vater und die Halbgeschwister „verlieren“?
Wenn es dem Kind beim Vater gut geht, sollte sie es dem Kind nicht noch schwerer machen. Schwerer wird es sicherlich für das Kind, wenn nach dem Tod der Mutter um seine Betreuung Prozesse geführt und unüberwindliche Gräben aufgeschüttet werden.
Gräben dergestalt, dass der Vater u. U. dann das Kind zu den - durch die Prozesse verfeindeten - Großeltern mütterlicherseits - nicht mehr lässt.
Generell,egal ob der Tod von Elternteilen absehbar ist oder nicht, sollten Eltern darauf achten, dass die Kinder einen unbelasteten Umgang auch mit dem nicht betreuenden oder sorgeberechtigten Elternteil und auch dessen Verwandten haben.
Kindern fehlt später oft etwas, was man als „Wurzeln“ bezeichnen könnte.
Mal bei http://www.trennungskinder.de hineinsehen und in diesem Fall, wenn er etwas Realität haben sollte, dem Kind nicht Mutter und Vater wegnehmen.
Den Vater verpflichten, dass er weiter den Kontakt des Kindes zu den mütterlichen Verwandten fördert ist viel besser, als hier Kämpfe zu initieren.
Übrigens kann es, wenn solche Vorbestimmungen gemacht werden für das Kind noch viel schlimmer kommen. In einem mir bekannten Fall, kamen die Kinder nicht zu der vorbestimmten Person und auch nicht zum Vater, sondern zu Pflegeeltern.
Der Richter sah keine andere Möglichkeit, den Krieg um die beiden Kinder zu beenden. Erst Jahre später, als der größere Sohn schon selbst mitbestimmen konnte, konnte dieser zum Vater wechseln. Jetzt ist er aber von seinem kleineren Bruder getrennt.
Gruß
Ingrid