Mal ne Frage.
Ich habe einen Firmenwagen und habe die Tage ein Knoellchen bekommen wegen falsch parkens. SInd nur 10,- nix besonderes. Allerdings kam direkt der mahnbescheid unserer firma ins haus wonach es hiess der anhoerungsbogen waere unverrichteter Dinge an mich (die fa) rausgeschickt worden wonach ich nun noch die Bearbeitungsgebuehren zu zahlen haette von 25,- also das ganze nun 35,- kostet.
Nun, natuerlich haben wir keinen anhoerungsbogen bekommen, sowas kann ja im prinzip auch mal passieren aber dann habe ich doch mal bei anderen mitarbeitern meiner fa. nachgefragt die auch alle schon das ein oder andere knoellchen bekommen hatten und was muss ich feststellen: ja bin ich denn der einzige der lesen kann? die haben alle auch immer DIREKT den manhbescheid INKLUSIVE der 25,- bekommen NIEMALS einen anhoerungsbogen? das kann nun doch kein zufall sein? Zumal es bei verstoessen wegen geschwindigkeit sehrwohl den anhoerungsbogen gab, nur nie bei falschparken?
Was nun?
wem weise ich was nach? wer hat hier beweispflicht? und steckt da vielleicht sogar ein fall von betrug hinter? nur soviel ich wohne in duesseldorf, vielleicht erkennt sich da ja mancher mit seinem knoellchen wieder
Forelle, äähh Hai auch,
so ganz ist dein Posting für mich nicht verständlich.
Was hast du von der Behörde bekommen? Einen Mahnbescheid sicherlich nicht, den gibt es nämlich im Bußgeldverfahren nicht.
Auch ist mir der Gesamtbetrag von DM 25,- etwas suspekt.
Nun mal zum Verfahren:
Wenn eine OWi festgestellt wird erhält der Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen mit dem ihm die Möglichkeit gegeben wird, sich zu äußern oder den Fahrer zu benennen (sorry liebe Fahrerinnen, aber immer beides aufzuführen ist etwas lästig - fühlt euch bitte mit aufgeführt).
Bei einer geringfügigen OWi ist der Anhörungsbogen gleichzeitig mit einer Verwarnung verbunden - d.h. wenn rechtzeitig un vollständig gezahlt wird ist das Verfahren erledigt.
Bei Firmenwagen erhält die Fa. ein Schreiben zur Fahrerermittlung, auf den der Firmeninhaber mitteilen kann wer gefahren ist.
Sollte der Fahrer aus irgendeinem Grund nicht ermittelt werden können wird das OWi-Verfahren eingestellt und es ergeht bei Halte- und Parkverstößen (und nur da!!!) ein Kostenbescheid, mit dem der Halter die Kosten des Verfahrens, also Gebühren und Auslagen, tragen muss. Diese betrugen vor drei Jahren noch DM 25,- für Gebühren und DM 11,- für Auslagen, also DM 36,-.
(daher meine Verwunderung oben)
Für eine Verwarnung oder die Fahrerermittlung ist es nicht notwendig, dass die Behörde nachweist, dass das Schreiben den Adressaten erreicht hat, die Behörde muss den Bogen nur abgeschickt und dies „aktenkundig“ gemacht haben.
Ich empfehle, bei der Behörde nachzufragen, wann die jeweiligen Schreiben versandt wurden. Wichtig ist es auf alle Fälle rechtzeitig das zulässige Rechtsmittel (muss auf dem Bescheid stehen) einzulegen, evtl. mit dem Hinweis, dass du noch Klärungsbedarf hast und das Verfahren noch nicht an das Gericht abgegeben werden soll.
kleine Ergänzung
Was hawethie schreibt, hat Hand und Fuß, ich setze hinzu:
ich weiß nicht, wie groß die Firma ist, dass dort die ersten Schreiben einer Ordnungsbehörde nicht ankommen, auffindbar sind oder ähnliches, aber es ist auf jeden Fall sinnvoll, Knöllchen wegen Parkverstöße sofort zu bezahlen, wenn der Sünder nicht firmenintern zu ermitteln ist. Seit 15 Jahren gilt die Halterhaftung, nach der die Kosten auf jeden Fall auf den Halter zukommen, wenn es keinen anderen Schuldigen gibt. Und da gilt: Je länger man die Behörde hinhält, um so teurer wird es.
Gruß, bebro
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Ja sorry dass ich da etwas durcheinander gepostet habe…also genauso wie es dargelegt wurde, war es eigentlich, es sind die Kostenbescheide von insg. 36,- hier angekommen, weil der fahrer angeblich nicht auffindbar gewesen sei. Es stand auch ein Datum drauf, wann angeblich die Anhoerungsboegen rausgegangen seien.
Und genau hier ist der Knackpunkt.
Die Firma fuehrt nunmal ein Posteingangsbuch, soll heissen es wird alles protokolliert, Anhoerungsboegen von z.b. Knoellchen wegen zu schnellen fahrens sind auch angekommen. Aber noch NIE ein anhoerungsbogen wegen falsch parkens, sondern immer DIREKT der kostenbescheid, wobei mir das halt nur als erstem aufgefallen ist. Alle anderen haben immer nur bezahlt ohne mal den text zu lesen. Unsere Sekretaerin hat dann halt auch direkt da angerufen und eben genau dieses gesagt dass also noch nie ein anhoerungsbogen in einer solchen Sache angekommen sei (und das bei ca. 30 knoellchen letztenj jahres in der ganzen fa.) und das kann ja wohl nicht so ganz sein. Denn mal angenommen GANZ FIKTIV die stadt schickt die wirklich nicht raus, sondern wartet einfach 4 wochen und schickt dann den kostenbescheid raus, dann bekommst sie mal eben statt 10,- fuers knoellchen direkt 36,- und hier kann es doch nicht angehen dass ICH Dann die beweispflicht habe dass ich KEINE post von denen bekommen habe!
ciao
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Es stand auch
ein Datum drauf, wann angeblich die Anhoerungsboegen
rausgegangen seien.
Jetzt sieht es schlecht für dich aus.
Alle anderen haben immer nur bezahlt ohne mal
den text zu lesen.
Wer kriegt denn die Kostenbescheide? Der Chef selbst oder die Fahrer direkt?
Denn mal
angenommen GANZ FIKTIV die stadt schickt die wirklich nicht
raus, sondern wartet einfach 4 wochen und schickt dann den
kostenbescheid raus,
Das darf eigentlic nicht sein - wenn es jedoch stimmt, was du sagst, sieht es fast so aus.
dann bekommst sie mal eben statt 10,-
fuers knoellchen direkt 36,- und hier kann es doch nicht
angehen dass ICH Dann die beweispflicht habe dass ich KEINE
post von denen bekommen habe!
Genau so sieht es aus.
Jetzt ein Tipp:
Auch wenn ich selbst als Beamter es nicht leiden kann:
Verlange über einen Anwalt Akteneinsicht - möglichst in alle Fälle. Stelle fest, wer Sachbearbeiter ist.
Wenn ist immer der gleiche sein sollte: Sachaufsichtsbeschwerde wegen der Art und Weise, wie diese Dinge gehandhabt werden. Gleichzeitig Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den/die SB.(Das wars, was ich nicht leiden kann, da viele die Dienstaufsichtsbeschwerde „missbrauchen“)
Ob sich wegen DM 36,- ein Antrag auf gerichtliche entscheidung lohnt, musst du selbst entscheiden. Vielleicht ist die Behörde auch so kullant. (Soll es geben, da nach „pflichtgemäßen Ermessen“ gearbeitet wird)
vielleicht schweife ich jetzt etwas vom Thema ab - aber ich habe die Erfahrung gemacht, daß da bei den entsprechenden Mitarbeitern in Sachen Termine auch durchaus Handlungsspielraum besteht - wir kriegen (Gruß an meine Chefs) ziemlich oft so Falschparkknöllchen. Nachdem letztes Jahre wegen einer Baumaßnahme unsere Firmenparkplätze zudem nicht zugänglich waren, hat sich das auch gehäuft. Wir sollten die eigentlich vom Verursacher der Baumaßnahme ersetzt bekommen, daher habe ich die gesammelt und ihm zugeschickt. Dort sind sie dann in irgendwelchen Schubladen verschwunden und irgendwann trudelten die Androhungen des Mahnverfahrens (oder war es der Vollstreckung9 bei uns ein.
Da hab ich mich halt mal hingesetzt, der entsprechenden Sachbearbeiterin am Telefon erklärt, wie und warum noch nicht gezahlt war, daß wir grundsätzlich gar nichts bestreiten und das dann eben mal vorstrecken. Darauf hat sie mich gefragt, was sie sich für einen Termin setzen soll, ob mir 10 Tage reichen. Wenn etwas bei uns nicht klappt in den 10 Tagen, solle ich mich nochmal melden, dann könne man auch drüber reden.
Klar: Geld wollten die schon - aber ich muß echt eine Lanze brechen: Die war total nett und hilfsbereit - es fielen keine Mahngebühren an und die war wirklich entgegenkommend.
Also: Nicht alle Ämter und Behörden sind unflexibel und rücksichtslos.