Thema Kündigungsfrist

rein fiktiver Fall:

Mal angenommen jemand arbeitet in einer Firma, die einer Gewerkschaft (Tarifvertrag) angehört. Dort ist vereinbart eine Kündigungsfrist für Mitarbeiter die bis 4 Wochen im Unternehmen beschäftigt sind von 2 Werktagen. Das Gesetz sagt aber: 2 Wochen Kündigungsfrist.

Darf ein Tarifvertrag schlechter sein als das Gesetz?

Gruss DL

Hallo,

ja, darf er:

§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

VG
EK

…dann würde ja ein rechtsfreier Raum entstehen. Da wo jeder tun und lassen könnte, was er will.

Aber wie sieht es mit Urlaub aus? Darf da auch ein Tarifvertrag dem BGB unterliegen? Ich denke mal nicht.

Gruss DL

Hallo,

…dann würde ja ein rechtsfreier Raum entstehen. Da wo jeder
tun und lassen könnte, was er will.

nein, nur Tarifparteien können da tun und lassen, was sie wollen. Da sie aber gegenläufige Interessen verfolgen, gelten ihre Kompromisse vor dem Gesetz als gerecht.

Aber wie sieht es mit Urlaub aus? Darf da auch ein
Tarifvertrag dem BGB unterliegen? Ich denke mal nicht.

Ich denke mal: Das kann man so pauschal nicht beantworten, denn manche Vorschriften sind tariflich abdingbar und manche nicht.

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/13.html

VG
EK

Hallo,

…dann würde ja ein rechtsfreier Raum entstehen. Da wo jeder
tun und lassen könnte, was er will.

nein, nur Tarifparteien können da tun und lassen, was sie
wollen. Da sie aber gegenläufige Interessen verfolgen, gelten
ihre Kompromisse vor dem Gesetz als gerecht.

Aber wie sieht es mit Urlaub aus? Darf da auch ein
Tarifvertrag dem BGB unterliegen? Ich denke mal nicht.

Ich denke mal: Das kann man so pauschal nicht beantworten,
denn manche Vorschriften sind tariflich abdingbar und manche
nicht.

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/13.html

[…]Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.[…]

Aber dort steht es doch…

Gruss DL

Hallo,

lesen musst du schon selbst:

Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden.

VG
EK

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Hallo

Dieser Satz bezieht sich zum Beispiel auf individualrechtliche Vereinbarungen. „Im Übrigen kann“ könnte man zum besseren Verständnis vielleicht mal ersetzen durch „Außer in Tarifverträgen kann ansonsten“. Dann hieße der Satz:

„Außer in Tarifverträgen kann ansonsten, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.“

Tarifvertraglich (siehe Zitat von EK) ist nach oben und unten alles erlaubt „mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1“.

Gruß,
LeoLo

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