Hallo,
wie ich bereits mitteilte, muss die jährliche Begrenzung der Beteiligung im Mietvertrag verankert sein, hier 76,60€ Höchstbertrag für die Einzelrechnung aber dann muss z.B. 2-3% der Jahresmiete als Jahreshöchstbetrag genannt sein, ansonsten ist die gesamte Klausel rechtsunwirksam.
Das würde ich dem Vermieter schon deutlich machen.
Desweiteren muss die Gesamtrechnung der Maßnahme vorgelegt werden, denn daran sieht man erst, ob es sich tatsächlich um eine Bagatellreparatur handelt. Denn nur Reparaturen von Teilen, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind fallen darunter ( Installationsteile, Schlösser, Fenster, u.Ä.)
Also erst einmal alles beweisen lassen, dann erst über Bezahlung nachdenken.
Die Reaktion der Handwerkerfrau widerspiegelt doch genau die Haltung der meisten Vermieter, als Mieter hast du gefälligst zu gehorchen!
Gruß suver
um Doppelungen zu vermeiden verweise ich auf sach- und fachlich korrekte antwort. Zum Nachteil des Mieters verfasste Mietvertragsklauseln hat der BGH gekippt und sind somit unwirksam.
mieter sollten aber nicht euphorisch dieses dem Vermieter mitteilen, denn dieser könnte sonst durch geschickten Rechtsverdreher eine durchaus wirksame Formulierung finden.
Hallo Marita,
mein Wissen beziehe ich aus dem Mietrecht/Gesetze(Anwalt).
Ich habe gerade dein Text nochmals durchgelesen u.habe festgestellt, dass ich das DM-Zeichen übersehen habe.
Sorry! War ein Fehler meinerseits.
Liebe Grüße
Heike
Liebe Heike,
wenn Du Zeit hast, hätte ich gern nochmal ein Feedback von Dir.
Mein Vermieter hat die komplette Woche nicht darauf reagiert, dass ich ihn darauf hingewiesen habe, dass an meinem Heizkörper KEINE Reparatur stattgefunden hat und er sich darum kümmern möge, dass, wie der Elektriker es auf der (gefakten??) Rg. empfohlen hat, das Gerät austauschen möge.
Ich hatte auch durchblicken lassen (sachlich), dass man sich beim Elektriker wegen der Gesamtrechnung am Telefon „verplappert“ hatte.
Ich befürchte, dass mein Vermieter, der einfach um jeden Cent Angst hat, jetzt versucht, etwas zu „konstruieren“ (z.B. unsachgemäße Handhabung des Heizkörpers o.ä.).
Ich finde das Ganz wirklich unverschämt: erst der Versuch, mich mit einer „Reparaturrechnung“ über den Tisch zu ziehen, und dann nicht reagieren, weil er offenbar das Geld in ein neues Gerät investieren muss.
Was wäre Deine Vermutung, warum soviel Zeit vergeht? Überlegt er, wie er die Sache mit der Rechnung als Missverständnis erscheinen lassen kann? Prüft er, ob er um die Zahlung eines neuen Heizkörpers herumkommt???
Es wäre nur eine Einschätzung Deinerseits, keine klare Feststellung. Aber es würde mir ein klein wenig helfen.
Einen schönen Start ins Wochenende wünscht Dir
Marita
Lieber Firstguardian,
wenn Sie Zeit haben, hätte ich gern nochmal ein Feedback von Ihnen.
Mein Vermieter hat die komplette Woche nicht darauf reagiert, dass ich ihn darauf hingewiesen habe, dass an meinem Heizkörper KEINE Reparatur stattgefunden hat und er sich darum kümmern möge, dass, wie der Elektriker es auf der (gefakten??) Rg. empfohlen hat, das Gerät austauschen möge.
Ich hatte auch durchblicken lassen (sachlich), dass man sich beim Elektriker wegen der Gesamtrechnung am Telefon „verplappert“ hatte.
Ich befürchte, dass mein Vermieter, der einfach um jeden Cent Angst hat, jetzt versucht, etwas zu „konstruieren“ (z.B. unsachgemäße Handhabung des Heizkörpers o.ä.).
Das Ganze finde ich wirklich unverschämt: erst der Versuch, mich mit einer „Reparaturrechnung“ über den Tisch zu ziehen, und dann nicht reagieren, weil er offenbar das Geld in ein neues Gerät investieren muss.
Was wäre Ihre Vermutung, warum soviel Zeit vergeht? Überlegt er, wie er die Sache mit der Rechnung als Missverständnis erscheinen lassen kann? Prüft er, ob er um die Zahlung eines neuen Heizkörpers herumkommt???
Es wäre nur eine Einschätzung Ihrerseits, keine klare Feststellung. Aber es würde mir ein klein wenig helfen.
Einen schönen Start ins Wochenende wünscht Ihnen
Marita
Lieber Suver,
wenn Sie Zeit haben, hätte ich gern nochmal ein Feedback von Ihnen.
Mein Vermieter hat die komplette Woche nicht darauf reagiert, dass ich ihn darauf hingewiesen habe, dass an meinem Heizkörper KEINE Reparatur stattgefunden hat und er sich darum kümmern möge, dass, wie der Elektriker es auf der (gefakten??) Rg. empfohlen hat, das Gerät austauschen möge.
Ich hatte auch durchblicken lassen (sachlich), dass man sich beim Elektriker wegen der Gesamtrechnung am Telefon „verplappert“ hatte.
Ich befürchte, dass mein Vermieter, der einfach um jeden Cent Angst hat, jetzt versucht, etwas zu „konstruieren“ (z.B. unsachgemäße Handhabung des Heizkörpers o.ä.).
Das Ganze finde ich wirklich unverschämt: erst der Versuch, mich mit einer „Reparaturrechnung“ über den Tisch zu ziehen, und dann nicht reagieren, weil er offenbar das Geld in ein neues Gerät investieren muss.
Was wäre Ihre Vermutung, warum soviel Zeit vergeht? Überlegt er, wie er die Sache mit der Rechnung als Missverständnis erscheinen lassen kann? Prüft er, ob er um die Zahlung eines neuen Heizkörpers herumkommt???
Es wäre nur eine Einschätzung Ihrerseits, keine klare Feststellung. Aber es würde mir ein klein wenig helfen.
Einen schönen Start ins Wochenende wünscht Ihnen
Marita
Lieber Philipp,
wenn Du Zeit hast, hätte ich gern nochmal ein Feedback von Dir.
Mein Vermieter hat die komplette Woche nicht darauf reagiert, dass ich ihn darauf hingewiesen habe, dass an meinem Heizkörper KEINE Reparatur stattgefunden hat und er sich darum kümmern möge, dass, wie der Elektriker es auf der (gefakten??) Rg. empfohlen hat, das Gerät austauschen möge.
Ich hatte auch durchblicken lassen (sachlich), dass man sich beim Elektriker wegen der Gesamtrechnung am Telefon „verplappert“ hatte.
Ich befürchte, dass mein Vermieter, der einfach um jeden Cent Angst hat, jetzt versucht, etwas zu „konstruieren“ (z.B. unsachgemäße Handhabung des Heizkörpers o.ä.).
Das Ganze finde ich wirklich unverschämt: erst der Versuch, mich mit einer „Reparaturrechnung“ über den Tisch zu ziehen, und dann nicht reagieren, weil er offenbar das Geld in ein neues Gerät investieren muss.
Was wäre Deine Vermutung, warum soviel Zeit vergeht? Überlegt er, wie er die Sache mit der Rechnung als Missverständnis erscheinen lassen kann? Prüft er, ob er um die Zahlung eines neuen Heizkörpers herumkommt???
Es wäre nur eine Einschätzung Deinerseits, keine klare Feststellung. Aber es würde mir ein klein wenig helfen.
Einen schönen Start ins Wochenende wünscht Dir
Marita
Lieber „Meister“,
wenn Sie Zeit haben, hätte ich gern nochmal ein Feedback von Ihnen.
Mein Vermieter hat die komplette Woche nicht darauf reagiert, dass ich ihn darauf hingewiesen habe, dass an meinem Heizkörper KEINE Reparatur stattgefunden hat und er sich darum kümmern möge, dass, wie der Elektriker es auf der (gefakten??) Rg. empfohlen hat, das Gerät austauschen möge.
Ich hatte auch durchblicken lassen (sachlich), dass man sich beim Elektriker wegen der Gesamtrechnung am Telefon „verplappert“ hatte.
Ich befürchte, dass mein Vermieter, der einfach um jeden Cent Angst hat, jetzt versucht, etwas zu „konstruieren“ (z.B. unsachgemäße Handhabung des Heizkörpers o.ä.).
Ich finde das Ganz wirklich unverschämt: erst der Versuch, mich mit einer „Reparaturrechnung“ über den Tisch zu ziehen, und dann nicht reagieren, weil er offenbar das Geld in ein neues Gerät investieren muss.
Was wäre Ihre Vermutung, warum soviel Zeit vergeht? Überlegt er, wie er die Sache mit der Rechnung als Missverständnis erscheinen lassen kann? Prüft er, ob er um die Zahlung eines neuen Heizkörpers herumkommt???
Es wäre nur eine Einschätzung Ihrerseits, keine klare Feststellung. Aber es würde mir ein klein wenig helfen.
Einen schönen Start ins Wochenende wünscht Ihnen
Marita
Hallo Marita,
hast du per Einschreiben/Rückschein dem Vermieter den Mangel, mit einer Frist von 14Tagen, mitgeteilt?
Außerdem möchte ich dir raten, dich auf die wesentlichen Dinge zu konzentrieren.
D. h.:
1.der Elektriker hat den Mangel nicht behoben
2.die Rechnung wird von dir, auf Grund dessen nicht bezahlt
3. den Vermieter auffordern per Einschreiben/Rückschein den Mangel innerhalb 14 Tagen zu beheben.
Warum der Vermieter innerhalb einer Woche bislang nicht reagiert hat, sind reine Spekulationen u. führen zu nichts.
Abgesehen davon, wenn du ein Schreiben per Einschreiben/Rückschein zu geschickt hast, erfährst du durch den Rückschein ob der Vermieter dein Schreiben bekommen hat!
Liebe Grüße
Heike
Eine Woche keine lange Zeit. Der Vermieter kann in Urlaub sein, kann krank sein oder einfach keine Lust haben. Da ist nicht unbedingt immer Vorsatz zu vermuten.
Setzen sie ihm schriftlich mit Nachweis eine Frist, bis zu der die Heizung repariert sein muss. Wobei jetzt, wo die Heizperiode zu Ende geht, eine Frist von 4-6 Wochen durchaus angemessen sein könnte. Teilen sie ihm in dem Schreiben mit, dass nach fruchtlosem verstreichen der Frist sie eine Ersatzvornahme durchführen werden. Das müssen sie dann aber auch tun. Das bedeutet, dass sie einen Elektriker (am besten Ideen, den sie schon kennen) mit der Neuinstallation der Heizung beauftragen. Die Rechnung müssen sie zunächst erst einmal selbst bezahlen. Sie legen diese dann dem Vermieter vor und teilen ihm gleichzeitig mit, dass, wenn dieser sie nicht bezahlt, sie diese sukzessive von der Miete abziehen werden.
Das Schreiben sie ihm alles in einem Schreiben, dessen Zugang sie beweisen sollten. Wobei ein Einschreiben kein Beweis ist! Entweder sie übergeben dieses Schreiben persönlich mit einem Zeugen oder sie werfen das Schreiben persönlich mit einem Zeugen in den Briefkasten des Vermieters. Davon machen sie jeweils ein Protokoll möglichst mit Foto, auf dem der Zeuge unterschreibt. Auch sollte der Zeuge unterschreiben, dass er vom Inhalt des Briefes Kenntnis hat.
Ich würde noch eine andere Variante wählen, das wirkt garantiert: stellen sie diesen Brief über den Gerichtsvollzieher zu. Wie sie das machen, erfahren sie bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichtes. Ist nicht kompliziert und kostet meines Wissens etwa 13 €. Aber wenn der Vermieter einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommt, wirkt das ungeheuer.
Hallo Marita,
darauf habe ich leider auch keine Antwort.
Gruß
Philipp Spoth
Verfahren Sie exakt wie empfohlen! Hat der Vermeiter kein Geld, dann lassen Sie die Heizung im Wege der Ersatzvornahme, nach neuerlicher letzter Fritsitzung mit Ablehnungsandrohung instand setzen. Die Kosten verrechnen Sie mit den kommenden Mieten; auch das soltlen Sie in Ihrer Ablehnungsandrohung bereits vermerken.
Hallo,
der Vermieter spielt auf Zeit, ganz typisch.
Ein Verschuldensvorwurf wäre kaum beweisbar, zumal der Handwerker nichts dergleichen angemerkt hat. Bei einer späteren Behauptung muss es bestritten werden durch Sie.
Schreiben Sie immer wieder an den Vermieter mit der Aufforderung zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Wohnung, immer wieder den erstgenannten Termin.
Alternativ bliebe Ihnen nur bei einer gravierenden Einschränkung Ihrer Wohnnutzung der Rechtsweg offen, auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Wohnung zu klagen, oder über einen RA eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu erlangen, die den Vermieter zwingt zu handeln.
Aber erst einmal weiter dem Vermieter auf den Nerv gehen.
Viel Erfolg!
Gruß suver