Thema Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe Dich unter dem Stichwort „Mietrecht“ gefunden und hätte mal eine Frage.

Ich wohne in einer Hamburger Altbauwohnung und habe Nachtspeicherheizung. Der Heizkörper in einem Zimmer ist defekt, und ich hatte meinen Vermieter, der leider immer erst nach mehrmaliger Kontaktaufnahme reagiert, darüber informiert. Der Techniker kam vorbei, machte die Heizung an der Seite und vorne unten auf, konnte den Schaden nicht finden und saugte nur ein bisschen Staub, um überhaupt was zu tun. Er wollte dem Vermieter die Installation eines neues Gerätes vorschlagen. Ich teilte dies per Mail dem Vermieter auch mit und bat darum, mir mitzuteilen, wie er jetzt weiter vorgehen will - keinerlei Reaktion, was leider typisch ist. Dafür ein an ihn adressierte weiter geleitete Rechnung vom Elektriker über EUR 75,96 mit dem Hinweis, dass ich bis DM 150,-- (er hat’s genau in EUR ausgerechnet: 76,70 EUR) selbst zahlen muss. Darauf, dass hier keineswegs eine Reparatur stattgefunden hat und das Gerät noch immer defekt ist, ist er in keinster Weise eingegangen, weil er, wie schon erwähnt, fast nie liest, was man ihm schreibt.
Muss ich in diesem speziellen Fall, wo die Angelegenheit ja gar nicht gelöst ist, diesen EUR-Betrag bezahlen???
Über eine Antwort freue ich mich. Vielen Dank im voraus.
Einen schönen Gruß
Marita

Guten Morgen Marita
ersteinmal solltest du in deinem Mietvertrag nachlesen für welche Reparaturarbeiten, bis zu 150€, zahlen mußt.
Es muß im Mietvertrag im Einzelnen vermerkt sein. Ist nur ein genereller Vermerk, wie z. Bsp. im Jahr sind Reparaturkosten in Höhe von 150€ zu zahlen, ist dies nicht erlaubt.
Nun zu deinem eigentlichen Problem.
Du mußt die Rechnung ersteinmal nicht bezahlen.
Deinem Vermieter teilst du schriftlich, per Einschreiben/Rückschein, mit wie der Handwerker vorgegangen ist u. der Mangel nicht behoben ist.
Und forderst ihn auf innerhalb 14 Tagen den Mangel zu beheben.
Reagiert der Vermieter nicht darauf, schreibst du ihm erneut, mit Einschreiben/Rückschein. Diesmal allerdings mit dem Hinweis sollte innerhalb von 14 Tagen der Mangel nicht behoben sein, zahlst du die Kaltmiete in voller Höhe nur unter Vorbehalt.
Beim 3.Schreiben teilst du ihm dann die Mietkürzung mit u. hälst einen kleinen Betrag der Kaltmiete zurück, die du auf einem gesonderten Konto einzahlst.
Was du auch machen kannst, dich an einen Mietverein wenden. Für einen niedrigen Jahresbetrag kannst du dir dort jederzeit Hilfe holen, auch setzen sie sich mit dem Vermieter in Verbindung.
Lieb Grüße
Heike

Hallo Marita,

NEIN, natürlich nicht!
Instandsetzungen der Mietsache bezahlt immer der Vermieter!

  1. Vermieter schriftlich, mit gerichtsverwertbarem Einschreiben-Rückschein, den Mangel an der Mietsache mitteilen und eine Frist von 14 Tagen setzen.
  2. verstreicht die Frist ohne, dass die vertragsgemäße Nutzung wieder möglich ist, die Grundmiete um 30%-50% mindern. Es gibt keine genauen Regelungen, da jeden Mieter die Wohnqualitätseinschränkungen anders empfinden. Mietminderungen dienen immer nur dazu Druck auf Vermieter auszuüben - schnellstens den vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen, denn durch die Mietminderung wird ja der „Schaden“, nie direkt - höchstens indirekt, behoben. Mietminderungen werden auch nie nachgezahlt, da die vertragsgemäße Nutzung nicht bzw. nur eingeschränkt möglich war.
    Nicht alles was im Vertrag steht ist rechtsgültig. Viele Mietvertragsklauseln sind unwirksam. Mieter müssen dies nicht dem Vermieter mitteilen. Übrigens gilt die Kleinrep. Klausel nie für Instandsetzungen, auch wenn manche Vermieter die Unwissenheit mancher Mieter damit ausnutzen wollen. Bricht eine Klinke ab oder fällt etwas ins Waschbecken oder Kloschüssel, dann muss sich der Mieter mit 51,13 € selbst beteiligen.

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe Dich unter dem Stichwort „Mietrecht“ gefunden und
hätte mal eine Frage.

Ich wohne in einer Hamburger Altbauwohnung und habe
Nachtspeicherheizung. Der Heizkörper in einem Zimmer ist
defekt, und ich hatte meinen Vermieter, der leider immer erst
nach mehrmaliger Kontaktaufnahme reagiert, darüber informiert.
Der Techniker kam vorbei, machte die Heizung an der Seite und
vorne unten auf, konnte den Schaden nicht finden und saugte
nur ein bisschen Staub, um überhaupt was zu tun. Er wollte den
Vermieter die Installation eines neues Gerätes vorschlagen.
Ich teilte dies per Mail dem Vermieter auch mit und bat darum,
mir mitzuteilen, wie er jetzt weiter vorgehen will - keinerlei
Reaktion, was leider typisch ist. Dafür ein an ihn adressierte
weiter geleitete Rechnung vom Elektriker über EUR 75,96 mit
dem Hinweis, dass ich bis DM 150,-- (er hat’s genau in EUR
ausgerechnet: 76,70 EUR) selbst zahlen muss. Darauf, dass hier
keineswegs eine Reparatur stattgefunden hat und das Gerät noch
immer defekt ist, ist er in keinster Weise eingegangen, weil
er, wie schon erwähnt, fast nie liest, was man ihm schreibt.
Muss ich in diesem speziellen Fall, wo die Angelegenheit ja
gar nicht gelöst ist, diesen EUR-Betrag bezahlen???
Über eine Antwort freue ich mich. Vielen Dank im Voraus.
Einen schönen Gruß
Marita

Der fehlgeschlagene Reparaturversuch hat nichts mit einer Wartung oder Schönheits-/Kleinreparaturen an Teilen, die dem besonderen Verfschleiß durch täglichen Gebrauch, wie Dichtungen etc., unterliegen und sind von daher alleine Sache des Vermieters. Kündigen sie dem Vermieter rechtze4itig vor dedm Beginn der heizperiode eine prozntuale Kürzung der Miete an, dem dem Anteil des Raumes entspricht, der aufgrund des Defektes der Heizung nicht ausreichend warm wird. Für den Fall, dass der Vermeiter darauf nicht reagiert, drohen Sie ihm mit enger Fristsetzung die Ersatzvornahme der fachgerechten Reparatur bis hin zum Austausch des Gerätes zu seinen Kostenlasten an.

Hallo verehrte Userin,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme*:
Da ich den Inhalt (Kleingedrucktes lesen !) Ihres Miet-Vertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine konkreten Auskünfte geben.
Sie sollten sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Hallo,
hier geht es eigentlich um zwei Problemlagen:

  1. Mängel in der Wohnung; hier Ausfall der Heizung und
  2. Beteiligungsklausel bei Reparaturkosten.
    zu 1.: dem Vermieter muss schriftlich der Mangel angezeigt werden mit Fristsetzung zur Beseitigung (hier max. 1 Woche in der Heizperiode) mit gleichzeitiger Androhung einer Mietminderung. Die Höhe richtet sich nach der Größe des Raumes, der betroffen ist, im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche. Das ist erfahrungsgemäß immer wirkungsvoll, denn, wenn einem Vermieter Geld vorenthalten wird reagiert er schneller oder überhaupt!!
    zu 2.: im Mietvertrag muss eindeutig darauf verwiesen werden, dass es sich um Klein- oder Bagatellreparaturen handeln muss, eine Begrenzung des Einzelfallanteils festgelegt sein (keine Komplettrechnung!!) und die jährliche Belastung muss vereinbart sein.
    Ist das nicht explizit der Fall, ist diese Klausel rechtsunwirksam und kann vom Vermieter nicht eingefordert werden.

Im vorliegenden Fall würde das nicht zutreffen, da der Ausfall der Nachtspeicherheizung keine Kleinreparatur oder Bagatellreparatur darstellt.
So könnten Sie das Ihrem Vermieter mitteilen und vor Allem nicht zahlen.
Gruß suver

Hallo Marita,

ohne Ihren Mietvertrag zu kennen, lässt sich das nicht gut beantworten. Ich schätze aber mal, dass darin geregelt ist, dass Sie Kleinreparaturen bis zu 150,- DM selbst zu tragen haben. Dann müssten Sie das wohl tatsächlich zahlen.

Sollte es sich bei dem defekten Gerät um einen Mietmangel haben, dann müssen Sie eine Frist setzen und ankündigen, die Miete zu minder, wenn es nicht innerhalb der Frist repariert wird. Dann wird sich Ihr Vermieter schon rühren.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Sie müssen solche Rechnungen nicht bezahlen. Es handelt sich hier lediglich um eine Feststellung, ob ein Gerät repariert wahr ist oder nicht. In Ihrem Mietvertrag befindliche Kleinreparaturklausel besagt bestimmt, dass sie kleine Reparaturen selbst zahlen müssen. Das trifft also schon dem Wort nach nicht auf das Einholung einer Meinung zu. Teilen sie dem Vermieter das schriftlich mit.

Liebe Heike,

vielen Dank für die Antwort.

Wie sich herausgestellt hat, hat mein Vermieter allem Anschein nach einen kleinen Betrug versucht:
Die Reparaturklausel besagt ja, dass der Mieter Kleinreparaturen bis zu DM 150,-- (EUR 76,70) selbst bezahlen muss. Höhere Rechnungen muss der Vermieter KOMPLETT zahlen.

Da mir die an den Vermieter gerichtete Rg. des Elektrikers vorliegt, habe ich gestern den Elektriker angerufen, um mitzuteilen, dass ich die Rechnung von EUR 75,96 erst einmal vom Mieterschutz prüfen/klären lassen möchte. Darauf hin sagte mir die Ehefrau des Elektrikers, dass sich die Gesamtrechnung auf etwas über EUR 120,-- beliefe und mein Vermieter „seinen Anteil“ schon bezahlt hätte.

Als ich sie bat, mir den Gesamt-Rechnungsbetrag schriftlich mitzuteilen, was ja eine völlig legitime Bitte ist, wurde sie emotional und unsachlich, sie wolle in nichts „hinein gezogen“ werden, fände Mieter wie mich und den Mieterschutz „zum Kotzen“ und hätte AUCH „so eine“ Nachbarin. Dann legte sie auf.

Meinen Vermieter habe ich per Mail sachlich darüber informiert, wie ich die Dame am Telefon verstanden habe. Einen Verdacht habe ich ihm gegenüber nicht geäussert.

Er muss sich ja nun rühren, wird vielleicht abwiegeln, Missverständnis etc. …

Was sagst Du zu so einem Verhalten?

Ganz lieben Gruß

Marita

Liebes Mitglied,

vielen Dank für die Antwort.

Wie sich herausgestellt hat, hat mein Vermieter allem Anschein nach einen kleinen Betrug versucht:
Die Reparaturklausel besagt ja, dass der Mieter Kleinreparaturen bis zu DM 150,-- (EUR 76,70) selbst bezahlen muss. Höhere Rechnungen muss der Vermieter KOMPLETT zahlen.

Da mir die an den Vermieter gerichtete Rg. des Elektrikers vorliegt, habe ich gestern den Elektriker angerufen, um mitzuteilen, dass ich die Rechnung von EUR 75,96 erst einmal vom Mieterschutz prüfen/klären lassen möchte. Darauf hin sagte mir die Ehefrau des Elektrikers, dass sich die Gesamtrechnung auf etwas über EUR 120,-- beliefe und mein Vermieter „seinen Anteil“ schon bezahlt hätte.

Als ich sie bat, mir den Gesamt-Rechnungsbetrag schriftlich mitzuteilen, was ja eine völlig legitime Bitte ist, wurde sie emotional und unsachlich, sie wolle in nichts „hinein gezogen“ werden, fände Mieter wie mich und den Mieterschutz „zum Kotzen“ und hätte AUCH „so eine“ Nachbarin. Dann legte sie auf.

Meinen Vermieter habe ich per Mail sachlich darüber informiert, wie ich die Dame am Telefon verstanden habe. Einen Verdacht habe ich ihm gegenüber nicht geäussert.

Er muss sich ja nun rühren, wird vielleicht abwiegeln, Missverständnis etc. …

Was sagst Du zu so einem Verhalten?

Ganz lieben Gruß

Lieber „Meister58“,

vielen Dank für die Antwort.

Wie sich herausgestellt hat, hat mein Vermieter allem Anschein nach einen kleinen Betrug versucht:
Die Reparaturklausel besagt ja, dass der Mieter Kleinreparaturen bis zu DM 150,-- (EUR 76,70) selbst bezahlen muss. Höhere Rechnungen muss der Vermieter KOMPLETT zahlen.

Da mir die an den Vermieter gerichtete Rg. des Elektrikers vorliegt, habe ich gestern den Elektriker angerufen, um mitzuteilen, dass ich die Rechnung von EUR 75,96 erst einmal vom Mieterschutz prüfen/klären lassen möchte. Darauf hin sagte mir die Ehefrau des Elektrikers, dass sich die Gesamtrechnung auf etwas über EUR 120,-- beliefe und mein Vermieter „seinen Anteil“ schon bezahlt hätte.

Als ich sie bat, mir den Gesamt-Rechnungsbetrag schriftlich mitzuteilen, was ja eine völlig legitime Bitte ist, wurde sie emotional und unsachlich, sie wolle in nichts „hinein gezogen“ werden, fände Mieter wie mich und den Mieterschutz „zum Kotzen“ und hätte AUCH „so eine“ Nachbarin. Dann legte sie auf.

Meinen Vermieter habe ich per Mail sachlich darüber informiert, wie ich die Dame am Telefon verstanden habe. Einen Verdacht habe ich ihm gegenüber nicht geäussert.

Er muss sich ja nun rühren, wird vielleicht abwiegeln, Missverständnis etc. …

Was sagst Du zu so einem Verhalten?

Ganz lieben Gruß

Lieber Philipp,

vielen Dank für die Antwort.

Wie sich herausgestellt hat, hat mein Vermieter allem Anschein nach einen kleinen Betrug versucht:
Die Reparaturklausel besagt ja, dass der Mieter Kleinreparaturen bis zu DM 150,-- (EUR 76,70) selbst bezahlen muss. Höhere Rechnungen muss der Vermieter KOMPLETT zahlen.

Da mir die an den Vermieter gerichtete Rg. des Elektrikers vorliegt, habe ich gestern den Elektriker angerufen, um mitzuteilen, dass ich die Rechnung von EUR 75,96 erst einmal vom Mieterschutz prüfen/klären lassen möchte. Darauf hin sagte mir die Ehefrau des Elektrikers, dass sich die Gesamtrechnung auf etwas über EUR 120,-- beliefe und mein Vermieter „seinen Anteil“ schon bezahlt hätte.

Als ich sie bat, mir den Gesamt-Rechnungsbetrag schriftlich mitzuteilen, was ja eine völlig legitime Bitte ist, wurde sie emotional und unsachlich, sie wolle in nichts „hinein gezogen“ werden, fände Mieter wie mich und den Mieterschutz „zum Kotzen“ und hätte AUCH „so eine“ Nachbarin. Dann legte sie auf.

Meinen Vermieter habe ich per Mail sachlich darüber informiert, wie ich die Dame am Telefon verstanden habe. Einen Verdacht habe ich ihm gegenüber nicht geäussert.

Er muss sich ja nun rühren, wird vielleicht abwiegeln, Missverständnis etc. …

Was sagst Du zu so einem Verhalten?

Ganz lieben Gruß

Lieber Firstguardian,

vielen Dank für die Antwort.

Wie sich herausgestellt hat, hat mein Vermieter allem Anschein nach einen kleinen Betrug versucht:
Die Reparaturklausel besagt ja, dass der Mieter Kleinreparaturen bis zu DM 150,-- (EUR 76,70) selbst bezahlen muss. Höhere Rechnungen muss der Vermieter KOMPLETT zahlen.

Da mir die an den Vermieter gerichtete Rg. des Elektrikers vorliegt, habe ich gestern den Elektriker angerufen, um mitzuteilen, dass ich die Rechnung von EUR 75,96 erst einmal vom Mieterschutz prüfen/klären lassen möchte. Darauf hin sagte mir die Ehefrau des Elektrikers, dass sich die Gesamtrechnung auf etwas über EUR 120,-- beliefe und mein Vermieter „seinen Anteil“ schon bezahlt hätte.

Als ich sie bat, mir den Gesamt-Rechnungsbetrag schriftlich mitzuteilen, was ja eine völlig legitime Bitte ist, wurde sie emotional und unsachlich, sie wolle in nichts „hinein gezogen“ werden, fände Mieter wie mich und den Mieterschutz „zum Kotzen“ und hätte AUCH „so eine“ Nachbarin. Dann legte sie auf.

Meinen Vermieter habe ich per Mail sachlich darüber informiert, wie ich die Dame am Telefon verstanden habe. Einen Verdacht habe ich ihm gegenüber nicht geäussert.

Er muss sich ja nun rühren, wird vielleicht abwiegeln, Missverständnis etc. …

Was sagst Du zu so einem Verhalten?

Ganz lieben Gruß

Hallo Marita,

was soll ich dazu sagen? Ich würde die Rechnung auf keinen Fall ausgleichen. Schließlich hast Du die Musik ja auch nicht bestellt, sondern der Vermieter.

Schöne Grüße
Philipp Spoth

Sie können ihm ja noch mitteilen, dass Sie einen Irrtum seinerseits vermuten und seine Zahlungsaufforderung insoweit als gegenstandslos betrachten. - Vermutungen dürfen Sie ruhig äußern. Die regen allenfalls zum Nachdenken beim Adressaten an und bewahren Sie künftig vor Rechnugnen, die Ihnen nicht gebühren.

Das ist leider übliche Praxis. Ich denke, dass der Vermieter sich hier ertappt fühlen wird und die Sache auf sich beruhen lässt. Und künftig solche Dinge nicht mehr versuchen wird. In diesem Fall sollten sie auch nichts weiter unternehmen aussah, dass sie sich das Ganze in ihren Mietunterlagen so aufheben, dass das nach Jahren auch noch belegbar ist.

Sollte der Vermieter doch noch auf die Bezahlung der Rechnungklagen, können sie sich freuen. Denn dann bekommen sie ein Urteil, das dem Vermieter künftig solcherlei handeln vergehen wird.

Hallo Meister,

vielen Dank. Im Grunde sehe ich das ebenso. Bedauerlicherweise hat das ja alles nur mündlich am Telefon stattgefunden.

Dennoch denke ich: wenn der Vermieter „seinen Anteil“ z.B. überwiesen hat, wäre es nachweisbar. Wenn das Geld bar geflossen ist, wird er behaupten, ich hätte da was falsch verstanden. Aber dann hätte ich immer noch die Rechnung in der Hand, und man könnte die Abrechnung dahingehend prüfen lassen, wie der Elektriker ähnlich gelagerte Überprüfungen von Geräten etc. berechnet …

Sie vermuten also am ehesten, dass der Vermieter einlenkt und „geschmeidiger“ wird? Wäre schön.

Wenn ich jetzt unbedingt streiten wollte, könnte man ihn wegen Betrugs versuchen, zu belangen. Aber das ist ja nicht meine Intention.

Marita

Lieber Suver,

vielen Dank für die Antwort.

Wie sich herausgestellt hat, hat mein Vermieter allem Anschein nach einen kleinen Betrug versucht:
Die Reparaturklausel besagt ja, dass der Mieter Kleinreparaturen bis zu DM 150,-- (EUR 76,70) selbst bezahlen muss. Höhere Rechnungen muss der Vermieter KOMPLETT zahlen.

Da mir die an den Vermieter gerichtete Rg. des Elektrikers vorliegt, habe ich gestern den Elektriker angerufen, um mitzuteilen, dass ich die Rechnung von EUR 75,96 erst einmal vom Mieterschutz prüfen/klären lassen möchte. Darauf hin sagte mir die Ehefrau des Elektrikers, dass sich die Gesamtrechnung auf etwas über EUR 120,-- beliefe und mein Vermieter „seinen Anteil“ schon bezahlt hätte.

Als ich sie bat, mir den Gesamt-Rechnungsbetrag schriftlich mitzuteilen, was ja eine völlig legitime Bitte ist, wurde sie emotional und unsachlich, sie wolle in nichts „hinein gezogen“ werden, fände Mieter wie mich und den Mieterschutz „zum Kotzen“ und hätte AUCH „so eine“ Nachbarin. Dann legte sie auf.

Meinen Vermieter habe ich per Mail sachlich darüber informiert, wie ich die Dame am Telefon verstanden habe. Einen Verdacht habe ich ihm gegenüber nicht geäussert.

Er muss sich ja nun rühren, wird vielleicht abwiegeln, Missverständnis etc. …

Was sagen Sie zu so einem Verhalten?

Ganz lieben Gruß

Marita

Hallo Marita,
anscheinend weiss dein Vermieter selbst nicht wirklich Bescheid.
Eine Rechnung in Höhe von ca.120€ hättest du in voller Höhe u. nicht nur die Hälfte bezahlen müssen.
Im Klartext insgesamt im Jahr mußt du für Reparaturkosten in Höhe von 150€ zahlen.
Wenn eine Reparatur 120€ kostet, so mußt du diesen Betrag bezahlen.
Sobald die Rechnung über die 150€ hinaus geht, muß der Vermieter die vollen Kosten tragen u. kann nicht einen Teil o. wie in diesem Fall die Hälfte dir anrechnen.
Das Verhalten der Ehefrau des Elektrikers ist allerdings sehr merkwürdig u. zeugt nicht von kundenfreundlichen Verhalten. Allerdings kann diese Äußerung bedeuten, dass da andere Dinge schon vorgefallen sind.
Einen Betrug kann ich allerdings bislang nicht erkennen.
Liebe Grüße
Heike

Hallo Heike,

magst Du mir verraten, wie Du zu dieser Info kommst? Sie ist leider falsch.

Ein Mieter muss pro Reparatur bis EUR 75,-- (oder früher DM 150,–) bezahlen. Was darüber hinaus geht, trägt komplett der Vermieter.

Der Mieter darf auf’s Jahr gesehen nicht mehr als EUR 150,-- für Reparaturen bezahlen bzw. max. 1/8 der Kaltmiete. Diese zwei Beträge stimmen allerdings in den wenigsten Fällen überein.

Gruß

Marita