Liebe/-r Experte/-in,
ich habe Dich unter dem Stichwort „Mietrecht“ gefunden und hätte mal eine Frage.
Ich wohne in einer Hamburger Altbauwohnung und habe Nachtspeicherheizung. Der Heizkörper in einem Zimmer ist defekt, und ich hatte meinen Vermieter, der leider immer erst nach mehrmaliger Kontaktaufnahme reagiert, darüber informiert. Der Techniker kam vorbei, machte die Heizung an der Seite und vorne unten auf, konnte den Schaden nicht finden und saugte nur ein bisschen Staub, um überhaupt was zu tun. Er wollte dem Vermieter die Installation eines neues Gerätes vorschlagen. Ich teilte dies per Mail dem Vermieter auch mit und bat darum, mir mitzuteilen, wie er jetzt weiter vorgehen will - keinerlei Reaktion, was leider typisch ist. Dafür ein an ihn adressierte weiter geleitete Rechnung vom Elektriker über EUR 75,96 mit dem Hinweis, dass ich bis DM 150,-- (er hat’s genau in EUR ausgerechnet: 76,70 EUR) selbst zahlen muss. Darauf, dass hier keineswegs eine Reparatur stattgefunden hat und das Gerät noch immer defekt ist, ist er in keinster Weise eingegangen, weil er, wie schon erwähnt, fast nie liest, was man ihm schreibt.
Muss ich in diesem speziellen Fall, wo die Angelegenheit ja gar nicht gelöst ist, diesen EUR-Betrag bezahlen???
Über eine Antwort freue ich mich. Vielen Dank im voraus.
Einen schönen Gruß
Marita