Hallo
kürzlich ging es um das Thema Raub, allerdings im Zusammenhang mit
Raubkopien.
Also nun zur Frage: Angenommen Herr X entreisst Herrn Y die Aktentasche
von der Schulter, auf offener Strasse, ohne weiters Herrn Y zu
bedrohen, Ihm nach Leib und Leben zu trachten etc…
Herr X begeht die Tat im Bewustsein Unrecht zu handeln,
Herrn Y kann sich dagegen nicht wehren, da Er erstens überrumpelt wurde
und es Neben Herrn X, viele weitere Herrn A bis W gibt die gerne die
Tasche von Herrn y hätten und viele davon auch bereit sind Sie bei
Gelegenheit an sich zu nehmen.
Ist das was Herr Y getan hat Raub, Diebstahl, oder irgendetwas anderes?
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Hallo
kürzlich ging es um das Thema Raub, allerdings im Zusammenhang
mit
Raubkopien.
Also nun zur Frage: Angenommen Herr X entreisst Herrn Y die
Aktentasche
von der Schulter, auf offener Strasse, ohne weiters Herrn Y zu
bedrohen, Ihm nach Leib und Leben zu trachten etc…
Herr X begeht die Tat im Bewustsein Unrecht zu handeln,
Herrn Y kann sich dagegen nicht wehren, da Er erstens
überrumpelt wurde
und es Neben Herrn X, viele weitere Herrn A bis W gibt die
gerne die
Tasche von Herrn y hätten und viele davon auch bereit sind Sie
bei
Gelegenheit an sich zu nehmen.
Ist das was Herr Y getan hat Raub, Diebstahl, oder irgendetwas
anderes?
*g*g* Herr Y hat nix dergleichen getan. Herr X war der Übeltäter und beging meiner Meinung nach Diebstahl
Schau einfach mal unter § 249 StGB für Raub (was hier wohl nicht der Fall ist, da ich keine Gewalt erkennen kann) und nach § 242 StGB für Diebstahl
Hallo,
ist die Tasche mit Gewalt, d.h. gegen einen körperlichen Widerstand (Festhalten) entrissen worden, liegt Raub vor. Ansonsten nur einfacher Diebstahl. Das Wort „Raubkopie“ hat mit dem Raubbegriff des § 249 StGB nichts zu tun.
Gruß Holger
Hallo Holger,
natürlich gehts beim Begriff der Raubkopie um eine Analogie, die in
der Ohnmacht (und auch anschliesenden Traumatisation) begründet
liegt.
Insbesonders ist Entreissen, ohne weiterer Anwendung von Gewalt oder
Lebensbedrohung Deines-herachtens (und auch für meine Begriffe) Raub!
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Eigentlich ist es ganz einfach:
Raub gibt es in 2 Alternativen: Wegnahme unter Gewaltanwendung - oder - unter Androhung von Gewalt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__249.html
Gewaltandrohung liegt wohl in dem Beispiel nicht vor, sondern höchstens Gewaltanwendung. Und das ist in etwa definiert als Überwindung eines körperlichen Widerstands. Es kommt also untechnisch gesagt, darauf an, ob der „Beraubte“ sich zur Wehr gesetzt hat. Dafür reicht es aus, wenn er die Tasche festgehalten hat. Ist er dagegen bspw. von hinten überrascht worden und die Tasche ist ihm weggerissen worden, ohne dass er überhaupt eine Chance hatte, diese festzuhalten, liegt „nur“ einfacher Diebstahl vor.
Gruß Holger
Hallo,
im Grunde ist der Erklärung von Holger nichts hinzuzufügen…
Gewaltandrohung liegt wohl in dem Beispiel nicht vor, sondern
höchstens Gewaltanwendung. Und das ist in etwa definiert als
Überwindung eines körperlichen Widerstands. Es kommt also
untechnisch gesagt, darauf an, ob der „Beraubte“ sich zur Wehr
gesetzt hat. Dafür reicht es aus, wenn er die Tasche
festgehalten hat. Ist er dagegen bspw. von hinten überrascht
worden und die Tasche ist ihm weggerissen worden, ohne dass er
überhaupt eine Chance hatte, diese festzuhalten, liegt „nur“
einfacher Diebstahl vor.
…jedenfalls dann, wenn Herr Y die Tasche nicht sowieso „routinemäßig“ festgehalten hat (dann nämlich doch Gewaltanwendung und Raub) und wenn Herr X als Einzeltäter handelte.
Stutzig macht mich nämlich die Formulierung im Ausgangsfall, daß auch „diverse Herren A bis W“ dabeistanden, die auch gerne die Tasche hätten…
Wenn diese „Herren“ zum Täter X gehören und Herr Y das weiß oder erkennt und die Herren A bis W allein durch ihre Anwesenheit (vorsätzlich natürlich und um der besseren Beweisbarkeit „am besten“ durch das Aussenden „böser Blicke“) den Haupttäter X unterstützen… dann kann auch „Drohung mit Gewalt“ und damit statt Diebstahl Raub vorliegen, wenn Herr Y die Tasche nicht festgehalten hat, weil er schlicht vor der Übermacht Angst hatte.
„Bloßes“ Überrumpelt-Werden ohne Festhalten etc. ist allerdings in der Tat nur Diebstahl.
Gruß
OpiWahn