Hallo Fabian!
Da gibt es gleich mehrere Dinge, die ich Dir sagen möchte! Es hört sich für mich so an, als müsstest Du Dich da komplett alleine „durchwurschteln“.
Deshalb habe ich Dir ein paar hilfreiche Tipps:
-
Erkundige Dich nach einem Tageselternverein in Deiner Nähe!
-Solltest Du über Telefonbuch, Gelbe Seiten etc. keinen finden, frage beim Jugendamt nach. Die wissen auf jeden Fall ob und wo der nächste Tageselternverein ist.
Im Tageselternverein sitzen sehr fähige Leute, die einzig und alleine dafür da sind Tageseltern und abgebenden Eltern bei allerlei Fragen und Problemen zu helfen. Außerdem sind die in Sachen Steuern absolute Profis und haben so manchen Tipp auf Lager.
Zudem benötigst Du den Tageselternverein sowieso, da Du über ihn Deine notwendigen Qualifikationen machen und die Pflegeerlaubnis des Jugendamtes erhälst.
-
Tagesmutter bzw. Tagesvater ist ein freiberuflicher Beruf und kein Gewerbe!
- Somit ist keine Gewerbeanmeldung nötig! Es reicht die Angabe als selbstständiges Einkommen in der Einkommenssteuererklärung!
- Dein anzugebendes Einkommen ist leicht auszurechnen!
- Es gibt die Regelung
(zumindest ist das hier bei uns in Baden-Würrtemberg so, frag deshalb bitte bei Deinem nächsten Tageselternverein nach ob dies auch bei Dir gilt!)
dass nur Betriebskostenpauschalen von Deinem Betreuungsentgelt abgezogen werden dürfen und der daraus entstehende Betrag relevant für Krankenkasse, Rentenkasse, Finanzamt etc. ist!
- Die abzuziehende Betriebskostenpauschale beträgt genau 300€ pro Monat und betreutem Kind. Aber nur, wenn Du das Kind 5 Tage in der Woche 8 Stunden betreust.
Betreust Du das Kind weniger musst Du den Betrag herunterrechnen!
Beispiel:
Du betreust ein Kind in der Woche 12 Stunden!
Dann sind das im Monat 48 Stunden!
Um von Deinem Betreuungsentgelt 300€ abziehen zu dürfen, müsstest Du das Kind 160 Stunden im Monat betreuen!
Also rechnest Du 300€ : 160 Stunden = 1,88€ pro betreuter Stunde!
Wären im Beispiel 48 Stunden x 1,88€ Betriebskostenpauschale
= 90,24€ Betriebskostenpauschale im Monat für dieses Kind!
Diese Betriebskostenpauschale kannst Du nun von dem Betreuungsentgelt, welches Du für dieses Kind erhälst, abziehen und der daraus entstehende Betrag ist Dein als Einkommen anzugebender Betrag bei allen Ämtern.
Außer dieser Betriebskostenpauschale kannst Du keine anderen Kosten als Ausgaben geltend machen.
-
Auf diese Weise verfährst Du mit jedem betreuten Kind extra!
-
Normalerweise reicht es dem Finanzamt aus,wenn Du mit einem kurzen Anruf ankündigst, dass Du als selbstständige Tagesmutter bzw. Tagesvater Kinder betreuen wirst.
So macht sich das Finanzamt einen kleinen Aktenvermerk für Deine nächste Einkommenssteuererklärung, um darauf zu achten, ob Du da dann auch Deine Einnahmen als Betreuungsperson angegeben hast.
Also mit Vorsteuer dürftest Du da nichts zu tun haben.
-
Im Normalfall wird immer eine Pflegeerlaubnis für bis zu 5 Pflegekinder erteilt. Es sei denn, es gibt besondere Einschränkungen!
-
Da Du kein Gewerbe anmelden musst zahlst Du keine Umsatzsteuer, sondern wird es nur zur Einkommensteuer dazu gerechnet und dementsprechend versteuert.
Wieviel das ist kann leider niemand genau sagen, da da noch sehr viele andere Faktoren eine Rolle spielen.
Doch findest Du einen Tageselternverein, findest Du auch sehr viel Hilfe und Beratung!
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen!
Ich freue mich, wieder einen neuen Kollegen zu haben!
Der Bedarf an Tageseltern ist wahnsinnig groß!
Viel Gück und viel Spaß mit Deinen Tageskindern!
Liebe Grüße,
Silke