Thema Steuern/Einnahmen-Ausgaben als Tagespflegeperson

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Thema Tagesmutter und ihr Einkommen. Ich werde in Kürze als Tagespflegeperson in einer Tagesgroßpflege (max. 5 Kinder) im eigenen Haushalt anfangen.
Ganz konkret gefragt weiß ich nicht, wie ich mit der Betriebskostenpauschale bei der Anlemdung beim Finanzamt umgehen soll. Bei den Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen gebe ich einfach die Summer von Förderentgelt und Sachkostenpauschale für 5 Kinder bei 7-9 Stunden/täglich abzüglich der Betriebskostenpauschale an (3245 minus 1500 = 1745€) Das ist das was ich angeben muss?
Oder muss ich den Gesamtbetrag (3245) angeben und dann unter Steuerabzugsbeträge die Betriebskostenpauschale angeben? Und was geschieht mit der Abführung von Umsatzsteuer?

Du siehst schon , Fragen über Fragen und ich befürchte, dass ich um den Steuerberater nicht herum kommen werde…

Aber ich freue mich trotzdem über jede hilfreiche Antwort.

Liebe Grüße
Fabian

Hallo Fabian,

normalerweise empfehle ich jeder TPP erst am Ende des Jahres in der Steuererklärung, die dann korrekten Summen anzugeben.
Wenn du dich aber schon beim Finanzamt gemeldet hast würde ich erstmal mit geringeren Angaben die Steuervorauszahlung berechnen lassen. Das Finanzamt interessiert sich immer für den Gewinn, das heißt, ohne Betriebskostenpauschale.
Gebe erst einmal nur 3 - 4 Kinder mit einer mittleren Betreuungszeit an,da du nicht im Vorwege für das ganze Jahr im vorraus weisst wieviel Kinder du tatsächlich betreuest,ob sie auch die von dir vorgestellten Zeiten da sind und ob ein Wechsel auch ohne Fehlzeiten gelingt.
Wenn du dann doch mehr Kinder oder höhere Zeiten betreust, dann solltest du dir ein paar Euro schon mal aufs Konto zurücklegen, damit die Steuernachzahlung dich nicht kalt erwischt.

Wegen der Umsatzsteuer schaue mal hier:

http://www.tagespflege-vierheller.de/index.php?optio…

Auf dieser Seite findest du vielleicht auch noch andere Antworten.

LG;

Hallo,

leider kann ich dir hiebei nicht behilflich sein. Ich werde vor allen Dingen über das Jugendamt vermittelt und da habe ich nicht so einen Bürokram.
Ich würde mich wirklich mal mit einem Steuerberater hinsetzen, da es sich auch von Bundesland zu Bundesland, aber auch von Stadt zu Stadt und von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist.
Viel Glück!

MfG

Alexandra

Hallo Fabian,

da hast Du Recht. Steuerliche Beratung für Selbstständige und Freiberufler darf nur ein Steuerberater machen.

Aber für Deinen Kopf hast Du mit der ersten Variante völlig richtig gelegen. Die Betriebskostenpauschale ist im Prinzip eine virtuelle Rechnung für Dir entstehende Betriebskosten.

Mit der Umsatzsteuerpflicht solltest Du Dir §19 UStG ansehen und durchrechnen, ob Du nicht von einer Kleinstunternehmerregel profitierst.

Thomas

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Hallo Fabian!

Da gibt es gleich mehrere Dinge, die ich Dir sagen möchte! Es hört sich für mich so an, als müsstest Du Dich da komplett alleine „durchwurschteln“.
Deshalb habe ich Dir ein paar hilfreiche Tipps:

  1. Erkundige Dich nach einem Tageselternverein in Deiner Nähe!
    -Solltest Du über Telefonbuch, Gelbe Seiten etc. keinen finden, frage beim Jugendamt nach. Die wissen auf jeden Fall ob und wo der nächste Tageselternverein ist.
    Im Tageselternverein sitzen sehr fähige Leute, die einzig und alleine dafür da sind Tageseltern und abgebenden Eltern bei allerlei Fragen und Problemen zu helfen. Außerdem sind die in Sachen Steuern absolute Profis und haben so manchen Tipp auf Lager.
    Zudem benötigst Du den Tageselternverein sowieso, da Du über ihn Deine notwendigen Qualifikationen machen und die Pflegeerlaubnis des Jugendamtes erhälst.

  2. Tagesmutter bzw. Tagesvater ist ein freiberuflicher Beruf und kein Gewerbe!

  • Somit ist keine Gewerbeanmeldung nötig! Es reicht die Angabe als selbstständiges Einkommen in der Einkommenssteuererklärung!
  1. Dein anzugebendes Einkommen ist leicht auszurechnen!
  • Es gibt die Regelung
    (zumindest ist das hier bei uns in Baden-Würrtemberg so, frag deshalb bitte bei Deinem nächsten Tageselternverein nach ob dies auch bei Dir gilt!)
    dass nur Betriebskostenpauschalen von Deinem Betreuungsentgelt abgezogen werden dürfen und der daraus entstehende Betrag relevant für Krankenkasse, Rentenkasse, Finanzamt etc. ist!
  • Die abzuziehende Betriebskostenpauschale beträgt genau 300€ pro Monat und betreutem Kind. Aber nur, wenn Du das Kind 5 Tage in der Woche 8 Stunden betreust.
    Betreust Du das Kind weniger musst Du den Betrag herunterrechnen!
    Beispiel:
    Du betreust ein Kind in der Woche 12 Stunden!
    Dann sind das im Monat 48 Stunden!

Um von Deinem Betreuungsentgelt 300€ abziehen zu dürfen, müsstest Du das Kind 160 Stunden im Monat betreuen!

Also rechnest Du 300€ : 160 Stunden = 1,88€ pro betreuter Stunde!

Wären im Beispiel 48 Stunden x 1,88€ Betriebskostenpauschale
= 90,24€ Betriebskostenpauschale im Monat für dieses Kind!
Diese Betriebskostenpauschale kannst Du nun von dem Betreuungsentgelt, welches Du für dieses Kind erhälst, abziehen und der daraus entstehende Betrag ist Dein als Einkommen anzugebender Betrag bei allen Ämtern.

Außer dieser Betriebskostenpauschale kannst Du keine anderen Kosten als Ausgaben geltend machen.

  1. Auf diese Weise verfährst Du mit jedem betreuten Kind extra!

  2. Normalerweise reicht es dem Finanzamt aus,wenn Du mit einem kurzen Anruf ankündigst, dass Du als selbstständige Tagesmutter bzw. Tagesvater Kinder betreuen wirst.
    So macht sich das Finanzamt einen kleinen Aktenvermerk für Deine nächste Einkommenssteuererklärung, um darauf zu achten, ob Du da dann auch Deine Einnahmen als Betreuungsperson angegeben hast.
    Also mit Vorsteuer dürftest Du da nichts zu tun haben.

  3. Im Normalfall wird immer eine Pflegeerlaubnis für bis zu 5 Pflegekinder erteilt. Es sei denn, es gibt besondere Einschränkungen!

  4. Da Du kein Gewerbe anmelden musst zahlst Du keine Umsatzsteuer, sondern wird es nur zur Einkommensteuer dazu gerechnet und dementsprechend versteuert.
    Wieviel das ist kann leider niemand genau sagen, da da noch sehr viele andere Faktoren eine Rolle spielen.

Doch findest Du einen Tageselternverein, findest Du auch sehr viel Hilfe und Beratung!

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen!
Ich freue mich, wieder einen neuen Kollegen zu haben!
Der Bedarf an Tageseltern ist wahnsinnig groß!
Viel Gück und viel Spaß mit Deinen Tageskindern!

Liebe Grüße,
Silke

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Thema Tagesmutter und ihr Einkommen.
Ich werde in Kürze als Tagespflegeperson in einer
Tagesgroßpflege (max. 5 Kinder) im eigenen Haushalt anfangen.
Ganz konkret gefragt weiß ich nicht, wie ich mit der
Betriebskostenpauschale bei der Anlemdung beim Finanzamt
umgehen soll. Bei den Angaben zur Festsetzung der
Vorauszahlungen gebe ich einfach die Summer von Förderentgelt
und Sachkostenpauschale für 5 Kinder bei 7-9 Stunden/täglich
abzüglich der Betriebskostenpauschale an (3245 minus 1500 =
1745€) Das ist das was ich angeben muss?
Oder muss ich den Gesamtbetrag (3245) angeben und dann unter
Steuerabzugsbeträge die Betriebskostenpauschale angeben? Und
was geschieht mit der Abführung von Umsatzsteuer?

Du siehst schon , Fragen über Fragen und ich befürchte, dass
ich um den Steuerberater nicht herum kommen werde…

Aber ich freue mich trotzdem über jede hilfreiche Antwort.

Liebe Grüße

Sorry,da kann ich nicht weiter helfen… Lg

Fabian