Thema: Teilschuld bei Kfz-Versicherung?

Hallo,
folgender Sachverhalt: Mein PKW steht im Halteverbot auf einer
Sperrfläche vor einer Schule. Ich sitze drin, ein Schulbus beschädigt beim Vorbeifahren und Abbiegen den vorderen Kotflügel. Schaden ca. DM 2.500,–. Der Schädiger (ein regionaler Verkehrsbetrieb) spricht von Teilschuld und sieht eine 25%-ige Kostenbeteiligung meinerseits. Ist das i.O., oder lohnt es sich, in den „Clinch“ zu gehen. Gibt es für
solche Fälle (Teilschuld) rechtliche Bestimmungen?

Vielen Dank für Euere Tipps und eine gute Woche!

Peter

Hatte mal den Fall…
…daß ich recht dicht vor einer Einfahrt geparkt habe. Als da nachts jemand rückwärts gegen mein unbeleuchtetes Fahrzeug geditscht ist, hab ich von dessen Vers. anstandslos den Schaden ersetzt bekommen, auch als sich der Fahrer grün geärgert hat.
Auch wenn Du verkehrswidrig parkst, hat der andere noch lange nicht das „Recht“, Dich beiseite zu schieben. Gerade beim Rangieren ist immer äußerste Vorsicht geboten.
Anders ist das natürlich, wenn Du in einer unübersichtlichen Kurve im Halteverbot parkst, und einer nicht mehr ausweichen kann, das versteht sich von selbst.

Gruß

Markus

In der Tat …
ist das so…

Hallo ihr 2,

die Ansprüche einfach an den Haftpflichtversicherer des Busunternehmens stellen. Auch wenn du dort stehst, wo du nicht stehen darfst, so hat dies lediglich eine Auswirkung der Strafe durch die STVO… es sei denn, der beschriebene Fall.

Wenn du aber auf gerade Straße stehst und der Bus sich ungeschickt verhält beim Vorbeifahren, so rechtfertigt auch das Halten in einer Parkverbotszone nicht, dass er dein Auto schädigt.

Da könnte er ja gleich Breitseite gegenfahren… das ist ja schließlich auch nicht erlaubt.

Es gibt da viele ähnliche Fälle… z.B. Krankenwagen fährt mit Blaulicht und verursacht Kreuzungsunfall… auch er hat sich an die Regeln zu halten und kann nicht anderen Fahrern die Vorfahrt nehmen…

Gruß
MArco