Thema Teppichböden und Auszug

Hallo,

es besteht ein seit 10 Jahren problemloses Mietverhältnis.

Die Wohnung wurde beim Einzug mit neuer Teppichbodenverlegware ausgestattet und frisch gestrichen.

Im Mietvertrag gibt es nur zum Thema Streichen eine Klausel. Ist so zu gestalten, wie beim Einzug vorgefunden.

Frage nun: Muß de Teppichboden auch erneuert werden oder ist die Abnutzung mit der Mietzahlung abgegolten.

Danke für Eure Tipps.

Grüsse

Henry

Hallo,

es besteht ein seit 10 Jahren problemloses Mietverhältnis.

Das kommt sehr oft vor.

Die Wohnung wurde beim Einzug mit neuer Teppichbodenverlegware
ausgestattet und frisch gestrichen.

Das freute dem M sicherlich.

Im Mietvertrag gibt es nur zum Thema Streichen eine Klausel.
Ist so zu gestalten, wie beim Einzug vorgefunden.

Was spricht dagen diese Klausel zu beachten? Ausbesserunge würde doch evt. genügen. Das freut wiederum den Nachmieter.

Frage nun: Muß de Teppichboden auch erneuert werden oder ist
die Abnutzung mit der Mietzahlung abgegolten.

Die Klausel zum Steichen betrifft nicht den Teppich, der ist abgewohnt.

Danke für Eure Tipps.

Bitte.

vlg MC

PS: Lösung hätte durch genaues lesen gelöst werden können. Aber, nicht jeder hat Zeit für antworten…