Thema Verkehrsrecht: Wiederspruch - ja oder nein?

Ich grüße Sie und erbitte Ihren Rat,

ich stand im schönen Hamburg ca. eine halbe bis dreiviertel Minute vor einer roten Ampel und bin in Erwartung des Grüns etwas ,aber wohl ausreichend, nach vorn gerollt, es blitzte 2 mal, anschließend setzte ich das Stück unter Zeugen ohne Gefährdung andrerer sicher zurück.

Macht es Sinn Wiederspruch einzulegen oder wird dieses „Rotvergehen“ nur teurer?
Wie ratsam ist es einen Anwalt zu nehmen?
Gibt es Präzidensfälle? Wie wurde entschieden?
Wieviele Punkte sind nach o.g. Zeit und Geschwindigkeit zu erwarten?

MfG Matthias

Please help me!!!

Hallo Ma@tthis,

Wenn Sie an einer Kreuzung die Kontaktschleife auslösen,macht die Kamera zwei Fotos. Das erste Foto zeigt, wie das Fz in den Kreuzungsbereich einfährt, das zweite Foto zeigt, ob das Fz die Kreuzung überquert.
Wenn Sie also nur den Kontakt ausgelöst haben fehlt das zweite Beweisfoto.
Es wird keine Anzeige geschrieben. Sollte doch eine Anzeige kommen, neben Sie Einsicht in den Fotos und wenn Ihr Fz auf dem zweiten Bild nicht zu sehen ist, sind sie nicht weitergefahren.
M.f.G.