Theologie

Liebe/-r Experte/-in,

Grüß Gott.

Gerne würde ich von ihnen wissen welcher Papst des 4 Jahrhunderts zwei Kirchengesetze erlassen hat.

Falls überhaupt.

Ich danke im voraus und verbleibe,

Hochachtungsvoll

Markus Kosmak

Sehr geehrter Herr Kosmak,

leider sind Ihre Angaben nicht präzise genug, um Ihre Frage eindeutig beantworten zu können. Die Päpste der ersten Jahrhunderte haben eine Fülle von Entscheidungen getroffen, die vor allem Glaubensfragen betreffen. Diese Entscheidungen haben zur Dogmenbildung beigetragen. Darüber hinaus gab es Entscheidungen zu formalen Fragen, etwa das Procedere bei der Papstwahl. Diese Entscheidungen sind teilweise in das Kirchenrecht eingegangen. Ihre Formulierung „Kirchengesetz“ könnte sich sowohl auf die Dogmen als auch auf das Kirchenrecht beziehen. Dass sich ein Papst des 4. Jahrhunderts mit genau zwei bedeutenden Entscheidungen hervorgetan hat, ist mir nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Voorgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Lieber Herr Kosmak,

da muss ich leider passen. Wenn Sie mir nicht genauer sagen können, um was für Gesetze wenigstens ungefähr es sich gehandelt hat, kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Hagedorn

Werter Herr Hagedorn,

Das weiß ich leider auch nicht, aber betreffeder Bischof von Rom soll nur kurz im Amt gewesen sein. Vielleicht nur Monate, vielleicht auch wenige Jahre.

Mehr ist über ihn nicht zu sagen; außer eben, dass er zwei Kirchengesetze erlassen habe soll.

Hochachtungsvoll

Markus G. Kosmak

Sehr geehrter Herr Dr. Voorgang,

Ich kann präzisierend nur anführen, dass betreffender Bischof von Rom eine ziemlich kurze Amtszeit hatte; diese kann ein paar Monate (das kam ja auch vor) bishin zu wenigen Jahren betragen haben.

Und eben dass er „2 Kirchengesetze“ erlassen hat.

Hochachtungsvoll

Markus G. Kosmak

Sehr geehrter Herr Kosmak,

leider sind Ihre Angaben nicht präzise genug, um Ihre Frage
eindeutig beantworten zu können. Die Päpste der ersten
Jahrhunderte haben eine Fülle von Entscheidungen getroffen,
die vor allem Glaubensfragen betreffen. Diese Entscheidungen
haben zur Dogmenbildung beigetragen. Darüber hinaus gab es
Entscheidungen zu formalen Fragen, etwa das Procedere bei der
Papstwahl. Diese Entscheidungen sind teilweise in das
Kirchenrecht eingegangen. Ihre Formulierung „Kirchengesetz“
könnte sich sowohl auf die Dogmen als auch auf das
Kirchenrecht beziehen. Dass sich ein Papst des 4. Jahrhunderts
mit genau zwei bedeutenden Entscheidungen hervorgetan hat, ist
mir nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Voorgang

Sehr geehrter Herr Kosmak,

im 4. Jahrhundert gab es 11 römische Bischöfe. Einer davon, Marcus mit Namen, hatte die auffallend kürzeste Amtszeit, nämlich vom 18.1. bis 7.10.336.
In dieser Zeit gab es Streit um die Irrlehre des Arianismus und sicher auch Stellungnahmen seinerseits dazu.

Damals haben die Bischöfe von Rom noch keine „Gesetze erlassen“, wie wir uns das heute vorstellen, sondern sie haben Anordnungen getroffen und Ratschläge gegeben für Probleme ihrer Zeit, oft auf Anfrage anderer Bischöfe. Wenn diese allgemein akzeptiert wurden, haben sie allenfalls später Eingang in das Kirchenrecht gefunden.

Von Marcus ist eine Anordnung bekannt, nämlich die, dass der Bischof von Rom von dem Bischof von Ostia als Hauptkonsekrator geweiht werden soll, falls er bei seiner Wahl noch nicht Bischof ist. Dies gilt m. W. auch heute noch, ist aber schon lange nicht mehr vorgekommen, da die Päpste normalerweise aus dem Kreis der Kardinäle gewählt werden und schon Bischöfe sind.

Mehr kann ich Ihnen leider nicht sagen, auch nicht, ob Marcus nun der Gesuchte ist.

Es würde mich aber interessieren, in welchem Zusammenhang Ihre Frage steht, von wem und warum sie gestellt wurde. Und welchen Erkenntnisgewinn Sie sich davon versprechen. Vielleicht ergibt sich daraus ein Hinweis, in welcher Richtung man suchen muss?

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Hagedorn


Dies ist mein Grund und ebendas wollte ich verifizieren (lassen):
"…Sehr viel später – im vierten Jahrhundert – war ich ein unbedeutender Papst, und zwar kein sehr guter. Ich hatte zwei uneheliche Kinder, eine Geliebte, die sich heimlich in mein Studierzimmer schlich, einen Magier, den ich mir für den Fall hielt, dass ich nicht mehr recht weiter wusste, eine Haushälterin, die – solange sie bei mir war – jedes Jahr schwanger wurde, und drei Töchter, die ins Kloster gingen, weil ich nichts von ihnen wissen wollte. Ich regierte nicht lange, und so werde ich nur in einigen wenigen Berichten und auch dort nur mit lumpigen drei Zeilen erwähnt.

Ich kam aus einer großen Familie und war ehrgeizig, wie alle intelligenten jungen Männer jener Zeit. Zum Militär wollte ich nicht, so blieb nichts anderes als die Kirche. Als Papst erließ ich zwei Kirchengesetze, woran ihr sehen könnt, dass bei allem immer auch etwas Gutes herauskommt. (Auf eine Frage aus dem Teilnehmerkreis antwortend:smile: Nein, mein Name war nicht Clemens – aber der Name gefällt mir."

Hallo!

Ist das ein Ratespiel oder was? Klingt jedenfalls nicht sehr seriös.
Immerhin kann ich mit diesen Angaben, sofern sie denn stimmen, weiterforschen. Dabei wäre es eine zusätzliche und erwünschte Hilfe, wenn Sie mir den Verfasser und die genaue Quelle für den von Ihnen zitierten Text angeben könnten: Internet-Adresse oder Buch oder was sonst.

„Sehr viel später“: War es nicht vielleicht das 14. Jahrhundert??

Soviel ist jedenfalls sicher: Marcus kann nicht der Gesuchte sein. Er wird als Heiliger verehrt.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Hagedorn