Theoretische Frage zur privaten Haftpflicht

ok, ganz so theoretisch ist das Thema nicht, da wir in ähnlicher Form ( nur ohne Schaden ) betrofffen waren.

Nehmen wir mal an, man bekommt z.B. durch einen Wespenstich durch eine allergische Reaktion einen Schock und stürzt.
DAbei zerstört man z.B. in einem Geschäftirgendwelches Porzellan.

Greift dann die provate Haftpflicht?

Um das noch ein bissel weiter zu treiben:
Was passiert, wenn man in einem fast hilflosen zustand ist und um auf seine Lage aufmerksam zu machen z.B. einen Schaden aktiv herbeiführt? ( Z.B. irgendwas vom Tisch wirft, was dann kaputt geht)?

Bin gespannt auf eure Antworten

Also zu Frage 1: Ganz klar versichert.
Zu Frage 2: Streng genommen darf ein Schaden nicht mutwillig herbeigeführt werden. Aber in dieser Ausnahmesituation, insbesondere, wenn das eigene Leben bedroht ist, wird die Versicherung schon aus moralischen Gründen die Schadenregulierung nicht ablehnen.

Aber mal im Ernst: Sie befinden sich in einem Porzelangeschäft, werden von einer Wespe gestochen und zerstören Teile der Ware. Und niemand ist auf Sie aufmerksam geworden, so dass Sie etwaws herunterwerfen müssen, um auf sich aufmerksam zu machen? Schwer vorstellbar.

) nee, es war in dem Falle kein Porzellangeschäft, sondern ein Teil eines Straßencafes in der Schweiz. Und leider saß bei schönem Wetter keiner im geschlossenen Raum.

Hallihallo,

also die Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers setzt immer ein Verschulden voraus. Die Frage bei diesen theoretischen Fällen kann jeder für sich beantworten, denke ich :smile:

Alles Gute - Angelika

eben nicht!
Da man bei einem z.B. epileptischen Anfall als nicht zurechnungsfähig gezählt wird, zahlt auch keine Haftpflichtversicherung!
Die Gegenseite würde auf dem Schaden sitzenbleiben!

Hallo,

in dem Fall würde der HP-Versicherer wohl nicht zahlen, das ist richtig. Aber letzten Endes ist es ja auch so, dass ich privat auch nur für Schäden aufkommen würde, die ich schuldhaft verursacht habe, oder?

Gruß Angelika