Therapie statt Strafe § 35 BtmG ?

Hy

wurde wg Autodiebstahl unter btm zu 10 Monaten verutreilt…

Möchte jetzt Therapie statt Strafe beantragen.

Nur wurde ich bereits 2009 wg Körperverletzung zu 10 Monaten auf Bewährung verutreilt.
Nun habe ich gegen die Bewährungsauflagen verstoßen u beides kommt zusammen zu 20 Monaten kann ich trotzdem eine Therapie antreten ???

Vielen Dank im Vorraus !

moin,

ja kannst du. wenn du weitere fragen hast gerne.Gehe zur drobs ,die helfen dir bei den anträgen.

mfg
kaisen

Hallo
Die Frage kann ein Rechtsanwalt besser beantworten.

hallo
stelle in jedem fall den antrag
gruss

Sehr geehrter ma-city,

Sie schreiben nicht, wie alt Sie sind. Das Alter könnte eventuell von Einfluss sein, und noch weitere Faktoren, z. B. ob Sie schon vor der Tat nachweislich selbständig etwas gegen die Btm-Sucht unternommen haben.

Meiner Meinung nach muss Ihre Fragestellung von Juristen und forensischen Psychologen untersucht werden.

Tut mir Leid, dass ich Ihnen da keine genauen Auskünfte geben kann.

Ich wünsche Ihnen viel Glück für Ihre Therapie und dann hoffentlich ein sehr viel schöneres Leben!
Visit

wg Autodiebstahl unter btm zu 10 Monaten .
Möchte jetzt Therapie statt Strafe beantragen… 2009 wg Körperverletzung zu 10 Monaten auf Bewährung verutreilt… beides kommt zusammen zu 20 Monaten kann ich trotzdem eine Therapie
antreten ???

Hallo ma - city,
leider bin ich kein Rechtsanwalt, kann Dir daher zu der rechtlichen Seite nichts sagen…
Dein Verstoß gegen BtmG wird unter die harten Drogen fallen…? Genaues schreibst Du ja leider nicht - ich spekuliere daher das Du nicht unter THC-Einfluss gestanden hast :smile:
Somit wäre evtl. ein Entzug angemessen - der in einer Klinik durchgeführt - aber auch ambulant angegangen werden kann. Harte Drogen bedingen zudem einen Führerscheinentzug - also benötigst Du eine Verkehrstherapie - Drogenscreenings - gegebenenfalls eine Diagnose - die dann aber in Deiner Krankenkassenakte steht…
Wie Du merkst ziemlich komplexes Thema…
Daher: Suche eine verkehrspsyhologische / suchttherapeutische Beratung auf - nachdem Du mit Deinem Anwalt geklärt hast was Du brauchst… Du kannst mich auch gerne nochmal mit genaueren Angaben kontaktieren - bin in Deiner Nähe und könnte Dir vielleicht Kollegen empfehlen.
Gruß Petra

das weiß ich nicht

Sorry, kann leider nicht weiterhelfen.

Hallo, soll die Therapie statt der Haftstrafe sein?
Ich glaube nicht, dass das geht. Was ich mir gut vorstellen kann, wäre einer Therapie in Kombination mit der Haftstrafe.
Das könnte dann auch für Strafmilderung sorgen.
Ich sage das alles ohne Gewähr und ohne rechtliche Hintergründe.
Es ist lediglich meine Meinung.

Grüße, Wittich

Hallo, soll die Therapie statt der Haftstrafe sein?
Ich glaube nicht, dass das geht. Was ich mir gut vorstellen kann, wäre einer Therapie in Kombination mit der Haftstrafe.
Das könnte dann auch für Strafmilderung sorgen.
Ich sage das alles ohne Gewähr und ohne rechtliche Hintergründe.
Es ist lediglich meine Meinung.

Grüße, Wittich

Hy

wurde wg Autodiebstahl unter btm zu 10 Monaten verutreilt…

Möchte jetzt Therapie statt Strafe beantragen.

Nur wurde ich bereits 2009 wg Körperverletzung zu 10 Monaten
auf Bewährung verutreilt.
Nun habe ich gegen die Bewährungsauflagen verstoßen u beides
kommt zusammen zu 20 Monaten kann ich trotzdem eine Therapie
antreten ???

Vielen Dank im Vorraus !

Lieber ma-city,

diese Fragen sollten Sie mit einem Anwalt besprechen, nicht mit einem Therapeuten. Ich kenne mich auch nicht mit den Möglichkeiten einer Therapie während des Strafvollzugs aus. Therapie sollten Sie vielleicht machen, wenn Sie etwas ändern möchten an Ihrem Leben und es allein nicht schaffen. Aber: Ich sage Ihnen gleich ganz offen - SIE müssen etwas tun, ein Therapeut kann Ihnen nix „weg machen“. Sie müssen Ihren Weg finden. Das wird sicher am Anfang nicht ganz leicht. Sie sollten sich überlegen, warum und wozu es sich lohnen würde für Sie, eine Veränderung anzustreben. Ob Therapie statt Strafe möglich? Wie gesagt: Das ist eine Frage für Juristen…
Ich wünsche Ihnen trotzdem alles Gute!

Liebe Grüße
B. Wilkes

Therapie kannst Du immer beantragen, aber es währe sehr auffällig in Bezug auf Zeit und sTRAFTATEN: Im großen und ganzen denke ich gibt es einen Bewährungswiederruf.

Gruß