Therapie statt Strafe § 35 BtmG ?

Hy

wurde wg Autodiebstahl unter btm zu 10 Monaten verutreilt…

Möchte jetzt Therapie statt Strafe beantragen.

Nur wurde ich bereits 2009 wg Körperverletzung zu 10 Monaten auf Bewährung verutreilt.
Nun habe ich gegen die Bewährungsauflagen verstoßen u beides kommt zusammen zu 20 Monaten kann ich trotzdem eine Therapie antreten ???

Vielen Dank im Vorraus !

Zusatzfrage
Hi,

Nun habe ich gegen die Bewährungsauflagen verstoßen u beides
kommt zusammen zu 20 Monaten kann ich trotzdem eine Therapie
antreten ???

Hast Du denn ein wirkliches Interesse an einer Therapie? Willst Du und bist Du bereit, Dein Leben komplett umzukrempeln? Oder hältst Du die Therapie für den bequemeren Weg, die verhängte Strafe sozusagen „in Freiheit“ abzuarbeiten?

Vielen Dank im Vorraus !

Autsch

Anja

Servus, Ma-City,

du hast jetzt nicht geschrieben, inwieweit die letzte Verurteilung noch mit Btm zusammenhing bzw. was vor Gericht dazu gesagt wurde.

allerdings gibt es viele Leute, die denken eine Therapie wäre einfach bequemer als Gefängnis (obwohl sie kein echtes Interesse an einer haben).
Allerdings brechen viele dann die Therapie ab, weil die Restriktionen einer geschlossenen Abteilung wesentlich härter sind als im Knast und es eben nicht bequemer ist.

Gruß Manu

Lupenreine Rechtsfrage
Deshalb sage ich auch nichts zu den juristischen Aspekten. Allerdings ein Wort zum logistischen Prozedere: Viel Spass dabei. Therapieplätze wachsen nicht auf Bäumen. Wenn du also, wie deiner Frage zu entnehmen ist, schon verurteilt worden bist und jetzt erst überlegst, vielleicht eine Therapie zu machen… Schon einen Termin bei einem Arzt? Einweisung hast du schon? Therapieeinrichtungen alle durchtelefoniert? Schon Vorstellungstermine?

Viel Glück

Annie