Therapie verweigern?

Wenn jemand vom Medizinischen Dienst der KK auf Arbeitsunfähigkeit geprüft wird, und ihm eine Psychotherapie verschrieben wird in der er mehrere Wochen von zu Hause weg muss kann er diese dann verweigern oder bitten es mit Sitzungen in einer Praxis zu machen oder muss man sich allen Maßnahmen beugen um keine Einbußen des Krankengeldes hinzunehmen?

Hallo,

der Patient hat eine Mitwirkungspflicht, d.h. er muss alles zumutbare tun um so schnell als möglich wieder arbeitsfähig zu werden.

Wenn nun die MDK-Bbegutachtung ergibt dass eine stationäre Psychotherapie
gegenüber einer abulanten medizinisch sinnvoller und effektiver ist, dann kann und wird die Kasse darauf bestehen.

Lehnt der Versicherte diese stationäre Therapie ab und kann dafür keine medizinische Begründung liefern dann kann die Kasse das Krankegeld sperren.

Gruß

Czauderna