Hallo,
Person A ist psychisch krank.
Lt. Facharzt bedarf es einer Trauma-Therapie - schnellstmöglich.
A hat sich nun bemüht am eigenen Wohnort so eine Therapie zu bekommen, ebenso in den nächstgelegenen beiden Großstädte (eine Stadt mit über 1 Mio. Einwohnern) leider hat A keinen Platz gefunden, der mit dem schnellstmöglichen Therapiebeginn lag bei einer Wartezeit von ca. EINEM JAHR, sehr viele nahmen überhaupt niemanden mehr auf die Warteliste, die meisten hatten ca. 1 1/2 bis 2 Jahre Wartezeit. Leider hat A nur EINEN Therapeuten gefunden bei dem er schnellstmöglich zunächst einmal eine Kurzzeit-Therapie von z. B. 25 Stunden beginnen könnte in einer Tauma-AMBULANZ! Leider rechnen die aber nur PRIVAT ab.
A hat bei der BARMER (wo er versichert ist) angefragt, hat den Sachverhalt ausführlich geschildert und gebeten im Rahmen vllt. einer „EINZELL-FALL-ENTSCHEIDUNG“ diese Therapie zu bewilligen und später dann eine Weiterführung der Therapie beim gleichen Therapeuten, aber in niedergelassener Praxis (hier gibt es eine Wartezeit von 1 1/2 Jahren).
Die BARMER lehnt das ab, es kann überhaupt KEINE Einzelfall-Entscheidungen mehr geben, für niemanden!
Ich weiß aber genau (von jemandem), dass gerade diese Einzellfall-Entscheidungen doch bisher möglich waren.
Kennt irgendwer ein Urteil oder irgendetwas worauf A die BARMER hinweisen kann, damit diese doch noch die Kosten für eine schnellstmögliche Behandlung in dieser Trauma-AMBULANZ übernimmt - es ist wirklich DRINGEND und sehr WICHTIG zur Verarbeitung für A!!!
Bitte ALLES schreiben was Euch einfällt oder was ich dazu kennt!
DANKE
Grüße
Marie
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