Therapiekosten Krankenkasse

Hallo,
Person A ist psychisch krank.
Lt. Facharzt bedarf es einer Trauma-Therapie - schnellstmöglich.

A hat sich nun bemüht am eigenen Wohnort so eine Therapie zu bekommen, ebenso in den nächstgelegenen beiden Großstädte (eine Stadt mit über 1 Mio. Einwohnern) leider hat A keinen Platz gefunden, der mit dem schnellstmöglichen Therapiebeginn lag bei einer Wartezeit von ca. EINEM JAHR, sehr viele nahmen überhaupt niemanden mehr auf die Warteliste, die meisten hatten ca. 1 1/2 bis 2 Jahre Wartezeit. Leider hat A nur EINEN Therapeuten gefunden bei dem er schnellstmöglich zunächst einmal eine Kurzzeit-Therapie von z. B. 25 Stunden beginnen könnte in einer Tauma-AMBULANZ! Leider rechnen die aber nur PRIVAT ab.
A hat bei der BARMER (wo er versichert ist) angefragt, hat den Sachverhalt ausführlich geschildert und gebeten im Rahmen vllt. einer „EINZELL-FALL-ENTSCHEIDUNG“ diese Therapie zu bewilligen und später dann eine Weiterführung der Therapie beim gleichen Therapeuten, aber in niedergelassener Praxis (hier gibt es eine Wartezeit von 1 1/2 Jahren).

Die BARMER lehnt das ab, es kann überhaupt KEINE Einzelfall-Entscheidungen mehr geben, für niemanden!

Ich weiß aber genau (von jemandem), dass gerade diese Einzellfall-Entscheidungen doch bisher möglich waren.

Kennt irgendwer ein Urteil oder irgendetwas worauf A die BARMER hinweisen kann, damit diese doch noch die Kosten für eine schnellstmögliche Behandlung in dieser Trauma-AMBULANZ übernimmt - es ist wirklich DRINGEND und sehr WICHTIG zur Verarbeitung für A!!!

Bitte ALLES schreiben was Euch einfällt oder was ich dazu kennt!

DANKE

Grüße
Marie

Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Hi,

Infos und Hilfe bietet hier die Unabhängige Patientenberatung
Deutschland an.
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de

Grüße
Stefanie

Hallo,
da ich momentan im Urlaub weile, kann ich dir leider nicht mit Gesetzen und §§ weiterhelfen. Grundsätzlich ist es aber so, dass die Psychotherapie zu den Vertragsleistungen der Kasse gehören, demnach besteht Leistungspflicht durch die Kasse. Wenn nun mangels Anbietern eine solche Vertragsleistung nicht zur Verfügung gestellt werden kann, dann kann die Kasse (und ich meine sogar, sie ist sogar verpflichtet) bei der Suche nach einem behandlungsbereiten Therapeuten helfen und wenn dies auch nichts nützt, dann erhält der Versicherte im Rahmen der
Kostenerstattung den Satz, den die Kasse bei gleicher Behandlung über
die Krankenversichertenkarte auch übernehmen hätte müssen. In der Regel
ergeben sich da zwar Zuzahlungen für den Versicherten, aber immerhin besser als gar nix. Ich kenne das jedenfalls aus meiner Praxis aus der Vergangenheit so, hatte allerdings schon lange keinen solchen Fall mehr.
Gruss
Czauderna

Hallo,
danke für diese Antwort.

Hallo,
da ich momentan im Urlaub weile,

ach, das ist aber schön UURRLLAAUUBB *neid* :wink:)

kann ich dir leider nicht mit

Gesetzen und §§ weiterhelfen.

Wäre DAS denn möglich, wenn Dein Urlaub endet, dass Du A damit kurz weiterhelfen könntest - das wäre ja klasse?

Grundsätzlich ist es aber so,

dass die Psychotherapie zu den Vertragsleistungen der Kasse
gehören, demnach besteht Leistungspflicht durch die Kasse.

Wenn nun mangels Anbietern eine solche Vertragsleistung nicht
zur Verfügung gestellt werden kann, dann kann die Kasse (und
ich meine sogar, sie ist sogar verpflichtet) bei der Suche
nach einem behandlungsbereiten Therapeuten helfen

die hatten A eine längere Liste zugeschickt, die hat A „brav“ ALLE abtelefoniert - ohne nennenswerte Erfolge, wie gesagt.
Gibt es denn eine „zumutbare“ Wartefrist für eine Therapie, wenn ja
wie lang ist denn die? Oder ist „zumutbar“ wieder so ein endlos zu dehnender Begriff?

und wenn

dies auch nichts nützt, dann erhält der Versicherte im Rahmen
der
Kostenerstattung den Satz, den die Kasse bei gleicher
Behandlung über
die Krankenversichertenkarte auch übernehmen hätte müssen. In
der Regel
ergeben sich da zwar Zuzahlungen für den Versicherten, aber
immerhin besser als gar nix.

DAMIT wäre A ja schon sehr zufrieden.

Ich kenne das jedenfalls aus

meiner Praxis aus der Vergangenheit so, hatte allerdings schon
lange keinen solchen Fall mehr.

Dann gibt es bei Euch bestimmt mehr Therapeuten als in der Stadt/Großraum wo A sucht. Es gibt dort eigentlich ziemlich viele Therapeuten, aber komischerweise sind ALLE belegt. Die BARMER meinte, dass man dann eben „Pech gehabt hätte“ und warten müsse oder in eine Klinik gehen muss - welche kostenmäßige Unverhältnismäßigkeit der unterschiedlichen Kosten… „Ambulant vor Klinik“ hatte ich in dem Zusammenhang mal irgendwo gehört.

Also wenn Du da mit §§ oder sowas weiterhelfen könntest - würde A natürlich warten mit dem Widerspruch - also mit der Widerspruchsbegründung.
Wäre klasse!!!

Ganz lieben DANKE AN DICH dafür.

Grüße
Marie

Hallo,
danke für die Antwort.

Infos und Hilfe bietet hier die Unabhängige Patientenberatung
Deutschland an.
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de

Da werde ich mich jetzt mal virtuell umschauen.

DANKE

Grüße
Marie