Eine Freundin hat von ihrem Psychologen geraten bekommen, wegen manischer Depression für mehrere Wochen in stationäre Behandlung zu gehen.
Sie möchte dies nicht, weil sie vom Psychologen verstand, dass dies im polizeilichen Führungszeugnis und Schufa registriert wird?!
Stimmt das? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man (Ausnahme natürlich Entmündigung), wenn man sich „freiwillig“ behandeln lassen will, solche Steine in den Weg gelegt bekommt? Ich würde dies auch für einen schweren Bruch der ärztlichen Schweigepflicht halten.
Hat jemand damit Erfahrung? Ich würde ihr gerne zur stationären Hilfe raten, finde o.g. Einwände aber schon gravierend.
Nein das wird natürlich nicht in polizeiliche Fürhungszeugnis und in die Schufa eingetragen. Warum auch?
Polizeiliches Führungszeugnis:
Hier werden Straftaten eingetragen. Es ist doch keine Straftat sich stationär in psychatrische Behandlung zu begeben
Schufa:
Hier werden alle Kredite eingetragen, die man so aufnimmt. Unter anderem auch Ratenkäufe, Handyverträge usw. usw.
Auch hier hat ein Eintrag einer psychatrischen stationären Behandlung nichts verloren.
Gruß
Phoebe
Natürlich wird derartiges dort nicht registriert. Trotzdem gibt es ein Problem, was viele nicht kennen: Wenn man eine psychotherapeutische und/oder psychiatrische Behandlung durchgeführt hat, ist es in der Regel zunächst einmal für viele Jahre z.B. mit Erwerbsunfähigkeitsversicherungen Schluss, bei Lebensversicherungen ist ein deutlicher Risikozuschlag zu zahlen. Insofern ist es schon eine Sache, die man sich immer gut überlegen sollte. Andererseits: Wenn tatsächlich ein bipolare Störungsbild vorliegt, gibt es ja nun zu einer Behandlung wirklich keine Alternative. An Versicherungen etc. sollte man da also nicht denken. Anders ist es dagegen, wenn nur sehr leichte Beeinträchtigungen vorliegen oder sogar eher nur ein Beratungswunsch besteht, obwohl kein Störungsbild vorliegt. In diesem Fall ist von dem Versuch, auf Krankenkassenkosten eine Psychotherapie zu absolvieren, gegebenenfalls (kommt auf die individuelle Situation an) aus den genannten Gründen eher abzuraten. Eine Altervative (weil es in solchen Fällen ja auch nur um ein begrenztes Stundenkontingent geht)ist die Selbstzahlung.
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