Meine Apotheke verweigerte die Lieferung der Medikamente zur Chemotherapie da noch Beträge aus vorangegangen Lieferungen (4 bzw 5 Wochen alt)von der Krankenkasse nicht überwiesen wurde. Später erneuter Hinweis auf Therapieverweigerung falls Zahlunsfrist ( 1 Woche bzw 2 Wochen, jeweils 1100Euro) nicht eingehalten wird.
Gespräche brachten nix, ich!! sei der Zahlungspflichtig. Bin privat Versichert, Versicherungsbeiträge sind bezahlt
… lediglich die Dauer der Erstattung ist Gegenstand der Situation. Heute hab ich erfahren, das die gleiche Apotheke sogar bei Kassenpatienten so reagiert hat. Die Nadel im Arm und wir mussten gehen, sie lieferten nicht!!
Den Rahmenvertrag Krankenkassen/Apotheken hab ich gegoogelt, Zahlungs- u. Lieferungsbedingungen dort aber noch nicht gelesen. Mitgliedschaft in einem Apothekerverband scheint die Voraussetzung zu sein um an den Rahmenvertrag gebunden zu sein als Apotheke.
Kann mir jemand wagen was da drin steht so dass ich es auch verstehe?
Im Bundesverband der Apotheken muss doch jede Apotheke drin sein, oder?
Hallo
da geht aber einiges durcheinander.
- Privatversicherung hat nichts mit gesetzlicher
Krankenkasse zu tun. Nur mit gesetzlichen Krankenkassen
gibt es Lieferverträge. Da muss die Apotheke bis zu 6
Wochen auf ihr Geld warten, muss also jeden Monat
vorfinanzieren. - Wenn ein Privatpatient etwas geliefert bekommt,
bezahlt er bei Abholung. Die Apotheke ist keine Bank.
Genauso wenig können Sie beim Aldi an der Kasse sagen:
Ich esse das erst einmal auf, dann bezahle ich.
Außerdem wissen Sie doch genau, dass die Apotheke von
den 1.100 Euro ganze 8,10 Euro(!!!) als „Honorar“
erhält. Wenn Sie meinen, dass eine Apotheke als
Kreditgeber zu fungieren hat, dann klappern Sie doch
die Apotheken in Ihrem Bezirk ab. Es gibt immer wieder
welche, die so blöd sind und darauf eingehen, weil sie
sich ein Mehrgeschäft davon erhoffen. - Mit Ihren Behauptungen, dass diese Apotheke das auch
bei Kassenpatienten so macht, sollten Sie ganz
vorsichtig sein. Das kann den Tatbestand der
Verleumdung erfüllen. - Man muss nicht im Apothekerverband sein, um
Arzneimittel liefern zu können. Jede Apotheke kann der
Krankenkasse gegenüber mitteilen, dass man sich an den
Rahmenvertrag hält. - Wenn Sie den Rahmenvertrag verstehen wollen, müssen
Sie studieren. Den verstehen wir Apotheker teilweise
nicht. Täglich werden ordnungsgemäss belieferte Rezepte
von der Krankenkasse abgelehnt wegen irgendwelcher
Formfehler, die von Ärzten (also von Dritten)
verursacht worden sind. Die Apotheke ist oft
hilfsbereit, damit der Patient nicht wieder in die
Praxis muss und bleibt dann auf den Kosten hängen.
Hunderte von Prozessen sind anhängig wegen eines
Honorars von 5,80 Euro pro Packung, das uns die
gesetzlichen Krankenkassen zahlen. - Die deutschen Patienten haben mittlerweile eine
Anspruchshaltung, das man nur wütend werden kann. Für
diese Zustände sind im Gesundheitswesen sind in erster
Linie die Regierung und die Krankenkassen
verantwortlich. Die Krankenkassen verursachen doppelt
soviel Kosten wie die Wertschöpfung der Apotheken. Die
zusätzlichen Boni für die Vorstände der Krankenkassen
sind Veruntreuung von Mitgliedsbeiträgen. Aber in der
Apotheke entlädt sich die ganze Wut der Bevölkerung.
Keiner beschwert sich bei der örtlichen Krankenkasse
oder beim Arzt.
Seien Sie also froh, wenn Ihnen Ihre Apotheke bislang
den Kredit gewährt hat. Dafür sollten Sie dankbar sein,
denn bei dem Umsatz von 1.100 Euro mit diesen
Zahlungsbedingungen hat die Apotheke Geld mitgebracht.
Ich hoffe, Sie haben nun ein wenig Verständnis für Ihre
Apotheke.
Viele Grüsse
Meine Apotheke verweigerte die Lieferung der
Medikamente zur
Chemotherapie da noch Beträge aus vorangegangen
Lieferungen (4
bzw 5 Wochen alt)von der Krankenkasse nicht überwiesen
wurde.
Später erneuter Hinweis auf Therapieverweigerung falls
Zahlunsfrist ( 1 Woche bzw 2 Wochen, jeweils 1100Euro)
nicht
eingehalten wird.
Gespräche brachten nix, ich!! sei der
Zahlungspflichtig. Bin
privat Versichert, Versicherungsbeiträge sind bezahlt
-)…
lediglich die Dauer der Erstattung ist Gegenstand der
Situation. Heute hab ich erfahren, das die gleiche
Apotheke
sogar bei Kassenpatienten so reagiert hat. Die Nadel
im Arm
und wir mussten gehen, sie lieferten nicht!!
Den Rahmenvertrag Krankenkassen/Apotheken hab ich
gegoogelt,
Zahlungs- u. Lieferungsbedingungen dort aber noch
nicht
gelesen. Mitgliedschaft in einem Apothekerverband
scheint die
Voraussetzung zu sein um an den Rahmenvertrag gebunden
zu sein
als Apotheke.
Kann mir jemand wagen was da drin steht so dass ich es
auch
verstehe?
Im Bundesverband der Apotheken muss doch jede Apotheke
drin
sein, oder?
Hallo,
die Situation ist unangenehm und das für beide Seiten.
Das Zeug ist teuer, die Wertschöpfung für die Apotheke weitgehend wegrationalisiert, eingesetzte Ware ist aber zeitnah zu bezahlen.
Normalerweise geht Privatrezept gegen sofortige Bezahlung, also unproblematisch,
alle „Stundungs- oder Direktabrechnungsvarianten“ bei Privatpatienten entsprechen unentgeldlichen Krediten.
Und leider versterben sehr viele Kunden im Onkologiebereich zeitnah, nicht ohne die Erstattung der Krankenkasse anderweitig verwendet zu haben.
Eine Apotheke ist für die ordnungsgemässe Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln verantwortlich (O-Ton Gesetz), nicht für Kredite an Kunden oder Krankenkassen, also sollten Sie ggf. mal bei Ihrem Sachbearbeiter dort die Erstattungsweise nachfragen.
Ich gehe fest davon aus, dass Ihr Apotheker Sie gerne in und bei Ihrer Therapie unterstützen möchte aber nicht um jeden Preis und das könnte seine eigene Exustenz sein.
Kümmern Sie sich um rechtzeitige Begleichung, ich wette den Rest macht der.
mfg
Ralf Lange
Hallo! Erstmal Entschuldigung für die späte Antwort- war im Urlaub. Ich bin richtig empört über Ihre Schilderungen. Mir ist so etwas gänzlich unbekannt. Im Gegenteil: Die Abrechnung mit den Privatkassen verläuft ja viel schneller als mit den gesetzlichen. Ansonsten würden wir die private Kasse mahnen und nicht en Patienten ohne Medikamente nach Hause schicken! Schonmal über einen Wechsel der Apotheke nachgedacht?
LG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Dankeschön für die Antwort, ja ich habe gewechselt - die Apotheke und damit auch die Praxis. Es war mir unmöglich dort noch einmal hinzugehen, ich hab tagelang nicht wirklich geschlafen, war total verzweifelt und um Wochen zurückgeworfen. Sollte ich vorher anrufen, darf ich kommen? Es waren Patienten und Personal rundrum als ich Besuch von der Apotheke bekam… jeder hat es mitbekommen, so sauer und gleichzeitig fassungslos war ich glaub ich noch nie. Bin keine die *gerade* erst in *Privat* gewechselt hat, weils viell billiger ist, seit mehr als 30 Jahren hat jeder sein Geld bekommen.
Thema Ende.
Hallo,
leider arbeite ich seit einigen Jahren nicht mehr in Deutschland, kann Dir also zu dem genauen Rahmenvertrag auch nichts sagen.
Grundsätzlich denke ich aber, dass so oder so kein Apotheker verpflichtet sein kann, derart teure Medikamente ohne Bezahlung „vorzustrecken“. Ganz so dramatisch ist Deine medikamentöse Versorgung ja nicht, gegen Barzahlung der neuen (und der alten) Medikamente würde der Apotheker Dich ja sicher beliefern. Und anschliessend müsstest Du eben selber mit der Kasse abklären, warum sie so schleppend zahlt.
Natürlich ist es für einen Patienten schwierig, teure Medikamente erstmal selber zu bezahlen, aber Deinem Apotheker geht es auch nicht anders. Er muss seinen Lieferanten auch gleich bezahlen und macht ein sattes Verlustgeschäft, wenn er da über mehrere Wochen sein Konto überziehen muss. Ich verstehe Deine Empörung, aber nur Menschenfreund kann der Apotheker doch auch nicht sein?
Statt da jetzt Rechtsgrundlagen zu wälzen würde ich lieber bei der Kasse die Situation erklären, damit das in Zukunft reibungsloser läuft.
Viele Grüsse und gute Besserung, Sabine
Zahlungspflichtig ist bei Privatverordungen immer der Patient, nicht die Kasse! Die Apotheke kann Lieferungen wegen nicht bezahlter Rechnungen verweigern, wird dies jedoch m.E. nicht tun, wenn in der Vergangenheit immer alles in einem vertretbaren zeitrahmen bezahlt wurde.
gruß
Wolfgang