Therme selber warten lassen

Hallo,

ich möchte die Therme in meiner Wohnung, nicht in meinem Besitz, selber von einer Heizungsfirma warten lassen. Muss ich vorher die Zustimmung durch den Hausbesitzer einholen? Egal wie, bezahlen muss ich die Wartung auf jeden Fall selber und möchte dann auch selber entscheiden, wer die Therme wartet.

Hallo,

das kommt ein bisschen darauf an, was in deinem Mietvertrag dazu steht. Manche Vermieter haben, insbesondere wenn sie über mehrere Wohnungen verfügen, Wartungsverträge mit Firmen (deren Kosten du trotzdem als Mieter tragen musst). Wenn im Mietvertrag nichts dazu steht, oder z. B. nur, dass du dich um die Wartung kümmern musst, brauchst du auch keine Zustimmung des Vermieters.

Gruß
Christa

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Hallo,

nach dem ich hier im Forum nichts Genaues zu dem Thema erfuhr, war ich bei einem Anwalt der Mieterberatung und dieser sagte mir, dass ich für die Wartung zuständig sei. Es steht allerdings nichts im Mietbertrag, dass der HB. eine Firma engagiert hat. Nach einem Defekt meinte der Hausmeister, die Therme muss umgehend gewartet werden und ich köne ja mit ihm einen Termin ausmachen und die KOsten würden auf die Betriebskosten umgelegt werden. Dieser Mensch kann vll. eine Theme warten, er hat jedoch keine fachliche Qualifizierung (nach eigener Aussage auf Anfrage durch mich) und somit würde ich eben gerne selber eine Firma beauftragen und auch die Kosten aus der Nebenkostenabrechnung heraushalten wollen.

Seit wann wohnst Du in der Wohnung und ist in der NK Abrechnung explizit die Thermenwartung mit Summe angegeben?
Sollttest Du nämlich schon länger als 1 Jahr da wohnen, ohne dass die Therme gewartet wurde, drängt sich der Verdacht auf, dass der VM Nebenkosten abrechnet die garnicht erbracht wurden! Das wäre dann z.B. ein Grund aus dem, von Christa angesprochenen Wartungsvertrag, wegen nicht Erfüllung heraus zu kommen. Ramses90

Das finde ich jetzt schon etwas … sagen wir mal frech. Ich habe dir 47 Minuten nach deiner Frage geantwortet, du hast dich nicht zu deinem Mietvertrag und dessen Inhalt geäußert, 7 Stunden später beantwortest du meine Frage auch noch falsch, stellst aber solche Behauptungen auf.

Das habe ich auch von keinem gehört. Ich hatte zwar geschrieben

aber üblicherweise steht im Mietvertrag nur, dass der Vermieter die Wartung beauftragt und der Mieter die Kosten trägt. Oder eben, dass sich der Mieter um die Wartung kümmern muss.

Was hast du davon? Es ist doch gehüpft wie gesprungen, ob du gleich bezahlst oder über die Nebenkostenabrechnung. Es ist auch nicht so, dass der Vermieter die Rechnung „aufblähen“ kann/darf, er darf nur das umlegen, was tatsächlich angefallen ist. Und ob er das richtig gemacht hat, kannst du anhand der Belege prüfen, du hast Recht auf Einsicht in die Unterlagen.

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So eine Pflicht kann sich nur aus dem Mietvertrag ergeben. Die ansonsten geltende, gesetzliche Regelung ist klar: Der Vermieter muss die Mietsache instand halten.

Was steht denn nun im Vertrag zu Wartung und Reparaturen?

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Langsam mit den Pferden, keiner weiß hier ob es sich um einen Gastherme handelt und wie der Wartungsintervall ist. je nach Threme sind auch 2 Jahre als Intervall Wartung üblich, je nach vertrag Zahlt man dann dennoch Jährlich oder 2 Jährlich den Abschlag.

Worauf begründet er dies?

so etwas steht auch selten im Hauptvertrag, wenn steht als Abweichende Vereinbarung darin, dass sich der Mieter darum kümmert. Wie es schon X_Strom geschrieben hat.

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Morning Resunerof,:face_with_hand_over_mouth:

die Wartung der Therme ist Umlagefähig.

Wir ( Genossenschaft) beauftragen immer eine Heizungsfirma mit der Wartung und legen die Kosten auf Mieter um.

Bitte Bitte Bitte, bitte setze dich mit deinem Vermieter in Verbindung und frage:

Wer beauftragt die Wartung? :sweat_smile:

Aus die Maus

der liebe Peter

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Auf jeden Fall die Zustimmung des Hausbesitzers einholen. Wir als Vermieter und Hausbesitzer hätten mit Sicherheit etwas dagegen, die Wartung unserer Therme aus der Hand zu geben

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Wie schon gesagt, liegt das am Mietvertag.

Der Vorbesitzer meines Hauses in Deutschland hatte die Wartung der jeweiligen Etagenheizung in die Hand der Mieter gelegt. Als ich das Haus gekauft und die vorhergegangenen Wartungen überprüft habe, musste ich festellen, dass ein Mieter seit zwei Jahren keine Wartung hatte vornehmen lassen.

Wenn ein Gerät nicht regelmäßig gewartet wird, ist die Gefahr, dass ein Schaden eintritt naheliegend oder zumindest wesentlich höher. Da ich als Vermieter im Schadensfall haften muss, hat er mir durch sein Verhalten geschadet.

Ich habe deshalb von den Mietern verlangt, dass sie mir einen Beleg über die von einer Fachfirma durchgeführten Wartung volegen. Nach dem Ausscheiden von Mietern habe ich in den neuen Mietverträgen vereinbart, dass ich die Wartung durchführen lassse, und sie ihren jeweiligen Anteil in der jährlichen Nebenkostenabrechnung zu erstatten haben.

Ich werde mir das von keinem Mieter ausreden lassen.

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So,

danke erstmal an alle. Ich war paar Tage nicht im Internet und kann also erst jetzt antworten. Also,

es handelt sich um eine Gastherme. Der Rechtsanwalt hat den Mietvertrag durchgesehen und ist zu dem Schluss gekommen, dass ich für die Wartung und die anfallenden Kosten verantwortlich bin. Meine Betriebskosten sind extremst niedrig, ernsthaft! und seit 12 Jahren(!) habe ich keine Betriebskostenabrechnung mehr erhalten und diese haben sich also auch nicht erhöht. Würde ich jetzt die Therme warten lassen und die Rechnung an den Hausbesitzer weiterleiten, gehe ich stark davon aus, dass dieser meine Betriebskosten ansehen und auch zu dem Ergebnis kommen wird, dass diese vll. mal angepasst werden muss. Ich beauftrage also demnächst eine autoreisierte/qualifizierte Firma und zahle die Wartung selbst.

Du meinst damit deine Betriebskosten-Vorauszahlung.
Wenn du eine Gastherme in der Wohnung hast, hast du vermutlich auch einen eigenen Gaszähler, zahlst also die Heizkosten direkt an den Gasanbieter.
Übrig bleiben die Kosten für den Hausstrom, Frisch- und Abwasser, Grundbesitzabgaben, evtl. Versicherungen und die ganzen üblichen Posten.
Es kann durchaus sein, dass deine Vorauszahlungen jahrelang weit über den Kosten lagen.

Wie hoch ist denn so die monatliche Vorauszahlung, wieviele Wohnungen gibt es im Haus, kümmert sich eine Firma um Winterdienst, Gartenpflege, Hausmeisterdienste?

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ich zahle monatlich knapp über 40 € und das schon seit dem vorherigen Hausbesitzer. Alle Arbeiten im Haus werden von unterschiedlichen Firmen erledigt und das Haus besteht aus 32 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe.

Also rund 500€ im Jahr - wofür denn?
Knapp 200€ kann man wohl für Wasser und Abwasser annehmen bei einer Person in der Wohnung.

Was wird vom Rest bezahlt?
Denke daran, den größten Teil der Betriebskosten machen normalerweise die Heizungskosten aus - und die zahlst du ja (so, wie ich es verstehe) alle schon selber!

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Rechne mal grob um die 1,50 -1,70 € pro qm /Monat für kalte Betriebskosten.

Ist wegen diverser Gebühren vor Ort recht unterschiedlich. Ein Blick in den Betriebskostenspiegel deiner Region könnte helfen. Gibt es nicht für jede Region.