Wie schon gesagt, liegt das am Mietvertag.
Der Vorbesitzer meines Hauses in Deutschland hatte die Wartung der jeweiligen Etagenheizung in die Hand der Mieter gelegt. Als ich das Haus gekauft und die vorhergegangenen Wartungen überprüft habe, musste ich festellen, dass ein Mieter seit zwei Jahren keine Wartung hatte vornehmen lassen.
Wenn ein Gerät nicht regelmäßig gewartet wird, ist die Gefahr, dass ein Schaden eintritt naheliegend oder zumindest wesentlich höher. Da ich als Vermieter im Schadensfall haften muss, hat er mir durch sein Verhalten geschadet.
Ich habe deshalb von den Mietern verlangt, dass sie mir einen Beleg über die von einer Fachfirma durchgeführten Wartung volegen. Nach dem Ausscheiden von Mietern habe ich in den neuen Mietverträgen vereinbart, dass ich die Wartung durchführen lassse, und sie ihren jeweiligen Anteil in der jährlichen Nebenkostenabrechnung zu erstatten haben.
Ich werde mir das von keinem Mieter ausreden lassen.