Thermenwartung über BK-Abrechnung abrechnen?

Folgender Fall:

Nach Vermieterwechsel bestimmt der neue Vermieter, dass künftig die Gasthermen über eine von ihm festgelegte Firma für alle Mietparteien einheitlich ausgeführt und die Kosten im Rahmen der jährlichen BK-Abrechnung in Rechnung gestellt werden sollen. Die Kostenhöhe nennt der Vermieter nicht; es wurde auch niemand gefragt, ob man mit der neuen Kostenhöhe u. dem Verfahren einverstanden ist. Bislang zahlte man 52 Euro/jährl. Wartung.

Kann jemand eine Idee geben, ob das Verhalten des Vermieters rechtens ist?
Und: könnte es bei Abrechnung über BK-Kosten einen Pferdefuß für Mieter geben?

Vielen Dank für Ideen und Anregungen,
Katharina.

Kann jemand eine Idee geben, ob das Verhalten des Vermieters
rechtens ist?

Höchstwahrscheinlich ja.

Und: könnte es bei Abrechnung über BK-Kosten einen Pferdefuß
für Mieter geben?

Nein, es könnte auch günstiger werden, da die Firma im besten Fall nur einmal anfahren muss und bei Umlegung über die Wohnfläche ein günstigerer Preis entstehen kann. Wir zahlen deshalb über die NK-Abrechnung nur 17€ für die Thermenwartung.

Hallo,
was steht denn im Mietvertrag? Den muß der neue Vermieter übernehmen, auch wenn ihm das nicht gefallen sollte.
Ansonsten einfach mal nachfragen, wie teuer die neue Firma etwa sein wird, dann kann man einer Änderung ja immer noch zustimmen, wenn es günstiger wird.

Cu Rene

Hi,

was steht denn im Mietvertrag? Den muß der neue Vermieter
übernehmen, auch wenn ihm das nicht gefallen sollte.

jupp

Ansonsten einfach mal nachfragen, wie teuer die neue Firma
etwa sein wird,

Nachfragen könnte der M schon, nur ob der VM verpflichtet wäre zu antworten? Wohl eher nicht.
Seit wann hätte der M ein Recht darauf vorher die Kosten für die Betriebsnebenkosten (BNK) zu erfahren? Zumal viele BNK vorher gar nicht feststehen.

dann kann man einer Änderung ja immer noch
zustimmen,

Eine Zustimmung erfolgte wenn überhaupt schon im MV. Wenn dieser geändert würde, wäre eine Zustimmung erforderlich, sonst nicht.

wenn es günstiger wird.

Davon hängt es nun gar nicht ab. Es geht für den VM um Wirtschaftlichkeit nicht um billig! Das ist ein gewältiger Unterschied, ählich wie Quantität und Qualität!

Das wäre also vom M zu dulden bei vereinbarter BK-vorauszahlung.

vlg MC