Hallo,
meines Wissens ist die Thermenwartung Sache des Vermieters. Der Vermieter erhält ja monatlich einen Mietzins für den Gebrauch seines Objekts. Grundsätzlich gehen alle Kosten die in einer Wohnung anfallen auf den Vermieter.
Oft wird in Mietverträgen ein Teil der Kosten auf den Mieter abgewälzt. Dies sind meist Renovierungsarbeiten in Form von Wände streichen.
Eine Thermenwartung kann vom Vermieter jährlich auf Kosten des Mieters verlangt werden. Dies muss aber im Mietvertrag stehen.
Eine Thermenreparatur allerdings nicht, wenn die Therme regelmässig gewartet wurde. So trifft auf Sie keine Schuld.
Wer hat den letztes Jahr die Thermenwartung bezahlt?
An Ihrer Stelle würde ich dem Vermieter einen Brief schreiben, indem Sie ihn auf seine Vermieterpflichten hinweisen und auf Auszahlung der vollen Kaution bestehen. Andernfalls müssen Sie klagen bzw. einen Rechtsanwalt einschalten um zu Ihrem Recht zu gelangen. Das bedeutet aber auch, dass Sie das Geld evtl. erst in einem Jahr bekommen. Je nachdem wie sehr sich der Vermieter sträubt zu zahlen und die Angelegenheit hinauszögert.
Gruss E.