Hallo zusammen,
angenommen eine Wohnung verfügt über eine Gasetagenheizung mit einem Raumthermostat im Flur. Die einzelnen Räume verfügen über Heizkörper mit Absperrhahn.
Ist diese Art der Temperaturregelung für Mieträume zulässig, oder ist der Vermieter verpflichtet die einzelen Heizkörper mit Thermostaten auszustatten, damit eine Temperaturregulierung der einzelnen Räume möglich ist.
Gruß Stefan