Thierse, der König der Bundestages

Von einem, der im Parteiengesetz leider kein
Experte ist, mal die Frage:

Was darf der Bundestagspraesident denn eigentlich?

Hat der richterliche Befugnisse, d.h. darf der
auf irgendeine Weise anklagen, verurteilen oder
ähnliches?

Ist die von ihm ausgesprochene Geldstrafe eine *Gelstrafe*
oder ein *Bußgeld*?

Marco

Hallo Marco

Die Befugnisse des Bundestagspräsidenten werden durch die Geschäftsordnung des Bundestags (Abs. III, §7) festgelegt. Die Geschäftsordnung sowie Erläuterungen dazu findest du hier:
http://www.bundestag.de/gesetze/go/go.htm

Falls nach dieser erbaulichen Lektüre noch Fragen bestehen, melde dich ruhig nochmal :smile:

Gruss
Marion

Bundestagspräsident Befugnisse?
Erstmal danke fuer den Link.

Dann mal Entschuldigung fuer die Ueberschrift des
ersten Artikels, beim zweiten Durchlesen scheint er
mir doch zynisch zu klingen, was nicht beabsichtigt war.

So…

Im Paragraph 7 steht ja im Wesentlichen drin, dass
er ein etwas besserer Hausherr ist.

Wodurch begruendet sich dann sein Glauben,
dass er Bußgelder verhaengen duerfte? Ich glaube
ja nicht, dass er das einfach ohne Aussicht auf
Erfolg macht.

Marco

Wodurch begruendet sich dann sein Glauben,
dass er Bußgelder verhaengen duerfte? Ich glaube
ja nicht, dass er das einfach ohne Aussicht auf
Erfolg macht.

Meinst du jetzt Bußgeld im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Parteiengesetz ? Oder für Falschparken ? Oder wie jetzt ? :smile:

Gruss
M.

Wodurch begruendet sich dann sein Glauben,
dass er Bußgelder verhaengen duerfte? Ich glaube
ja nicht, dass er das einfach ohne Aussicht auf
Erfolg macht.

Meinst du jetzt Bußgeld im Zusammenhang mit Verstößen gegen
das Parteiengesetz ? Oder für Falschparken ? Oder wie jetzt ?

-)

Für beides, falls er an beides glaubt.

Marco