@Thorulf Müller & Guenter Czauderna

Hallo !
Vielen Dank für Ihre Antworten. Also folgendes: Privat bin ich schon eine ganze Weile krankenversichert (ich glaube seit etwa 1998). Allerdings habe ich da noch studiert und war als Familienmitglied bei meinem Vater privat mitversichert. Nach Abschluß des Studiums bin ich dann im Februar 2004 in eine eigene private KV gewechselt. Dabei habe ich bei der BKK (dort war ich zuletzt gesetzlich versichert) einen Befreiungsantrag gestellt. Nun bin ich also privat krankenversichert und werde am 01.10. nach 9 Monaten Berufstätigkeit arbeitslos.
Ein Leistungsanspruch beim Arbeitsamt (incl. KV) habe ich also nicht.
Nun frage ich mich: Zahlt mir das Sozialamt, wo ich derzeit bei meinen Eltern im
Haus lebe, ggf. WENIGSTENS die Beiträge zu dieser Versicherung, wenn ich zu keinen eigenen Einkünften komme (suche ja momentan schon fieberhaft nach einer neuen Stelle) oder müssen dann am Ende tatsächlich meine Eltern für meine Krankenversicherung aufkommen, obwohl ich das 27. Lebensjahr vollendet habe ? Bis dahin sind die Eltern doch eigentlich nur unterhaltspflichtig, oder ? Wäre schön, wenn einer von Ihnen mir hierzu nochmal Auskunft geben kann.

Gruß Kai

Hallo Kai,

Abschluß des Studiums bin ich dann im Februar 2004 in eine
eigene private KV gewechselt. Dabei habe ich bei der BKK (dort
war ich zuletzt gesetzlich versichert) einen Befreiungsantrag
gestellt.

Das geht nicht, Du warst über Deinen Vater „privat“ mitversichert und zuletzt bei der BKK? Wann und weswegen bist Du mitglied geworden. Endete dadurch die PKV, hast Du eine „Neu“ abgeschlossen oder die vom Vatewr geführte „übernommen“?

Bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit hast Du kein Befreiungsrecht, außer als AiP! Du kannst also nicht befreit sein. Du hast vielleicht gekündigt!

Freiwillig kommst Du in keine GKV zurück, also PKV läuft weiter. Ab 01.01.2004 hast Du Anspruch auf ALG II und musst dann in die GKV zurück.

Bis dahin ggf. über das Sozialamt?

Nun bin ich also privat krankenversichert und werde
am 01.10. nach 9 Monaten Berufstätigkeit arbeitslos.
Ein Leistungsanspruch beim Arbeitsamt (incl. KV) habe ich also
nicht.
Nun frage ich mich: Zahlt mir das Sozialamt, wo ich derzeit
bei meinen Eltern im
Haus lebe, ggf. WENIGSTENS die Beiträge zu dieser
Versicherung, wenn ich zu keinen eigenen Einkünften komme
(suche ja momentan schon fieberhaft nach einer neuen Stelle)
oder müssen dann am Ende tatsächlich meine Eltern für meine
Krankenversicherung aufkommen, obwohl ich das 27. Lebensjahr
vollendet habe ? Bis dahin sind die Eltern doch eigentlich nur
unterhaltspflichtig, oder ? Wäre schön, wenn einer von Ihnen
mir hierzu nochmal Auskunft geben kann.

Deine Eltern sind lebenslang Unterhaltspflichtig - Das Sozialamt streckt nur vor! Du übrigens auch für Deine Eltern.

Geh bitte zum Sozialamt und stelle dort Ansprüche, die prüfen und entscheiden!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Kai,

Das geht nicht, Du warst über Deinen Vater „privat“
mitversichert und zuletzt bei der BKK? Wann und weswegen bist
Du mitglied geworden. Endete dadurch die PKV, hast Du eine
„Neu“ abgeschlossen oder die vom Vatewr geführte „übernommen“?

Bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit hast Du
kein Befreiungsrecht, außer als AiP! Du kannst also nicht
befreit sein. Du hast vielleicht gekündigt!

Doch. Ich war als Student beim Vater mitversichert. Nach Abschluß des Studiums konnte ich das nicht mehr. Daraufhin habe ich mich als AiP von der gesetzlichen KV-Pflicht befreien lassen. Diesen Antrag habe ich bei der BKK gestellt (in der BKK war ich versichert, BEVOR ich beim Vater ptivat mitversichert war).

Freiwillig kommst Du in keine GKV zurück, also PKV läuft
weiter.

Ja, leider. Das habe ich auch festgestellt.

Deine Eltern sind lebenslang Unterhaltspflichtig - Das
Sozialamt streckt nur vor! Du übrigens auch für Deine Eltern.

Ist das WIRKLICH so ? Das würde ja bedeuten, daß sich jemand, der absolut arbeitsunwillig ist, bis ins Rentenalter seinen Eltern auf der Tasche liegen könnte. Das kann es doch nicht sein ! Was besagt dann die Regelung zum Abschluß des 27. Lebensjahres bzw. der Abschluß einer Berufsausbildung ? Mir und auch meinen Eltern wurde immer gesagt, daß dann die Unterhaltspflicht endet.

Geh bitte zum Sozialamt und stelle dort Ansprüche, die prüfen
und entscheiden!

Wird nicht gehen. Meine Eltern sind nicht bereit, Ihre Finanzen bis ins Detail offenzulegen. Hinzu kommt auch, daß sie mit Ihrem Einkommen wohl auch über der Mindestgrenze liegen, d.h. vom Sozialamt bestimmt zur Kasse gebeten würden. Dieses sehen sie aber nicht ein, da sie (meiner Meinung nach auch zurecht) der Auffassung sind, daß sie mich nun lange genug unterstützt haben. Von daher
müsste ich meine Eltern praktisch über das Sozialamt verklagen. Und dann hätte ich mich zeitlebens mit Ihnen zerstritten. Und hierzu bin ich wiederum nicht bereit.

Naja, trotzdem danke erstmal…

Kai

Hallo Kai, hallo Thorulf,

da ich auch angesprochen wurde, hier mein „Senf“ dazu !

Thorulf hat alles gesagt, schliesse mich dem 100%ig an.

Gruss

Günter

Hallo Kai,

also AiP! o.K. - hatte ich also Recht!

Schreib es gleich in die Frage, dann ersparst Du uns Kopfschmerzen!

Es ist wie es ist. Was Deine Eltern einsehen oder nicht - das ist auch so wie es ist.

Entweder löst Du das Problem für Dich, oder Du suchst Dir einen Job in dem Du versicherungspflichtig bist, oder Du pumpst Deine Eltern an, oder Du gehst zum Sozialamt.

Ab 01.01.2005 hast Du kein Problem mehr, weil Du ALGII bekommen müsstest, wenn Du arbeitswillig bist!

Und Du hast richtig gelesen - Eltern haften für Ihre Kinder lebenslänglich. Wenn Du Morgen ein Sozialfall wirst, dann sollen doch nicht allen ernstes Alle für Dich zahlen. Ersteinmal das Sozialamt in Vorleistung, dann die Verwandten und dann erst wir Anderen alle wenn die nicht können.

Meiner Meinung nach sind da unsere Sozialgesetze noch viel zu soft!

P.S.: Kinder gehören einem nicht, sie sind nur geliehen!

Hallo Leute,
habe gerade das mit dem AiP gelesen.
Hierzu eine kleine Ergänzung:
Der Begriff des Arzt im Praktikum ist zum 01.10.04 weggefallen. Schlussfolgernd enden auch die Befreiungen mit diesem Termin.
Ab dem 01.10.04 tritt für diesen Personenkreis Versicherungspflicht ein.

Hoffe, das ist für vorliegenden Fall hilfreich

Beste Grüße
Jörg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

das stimmt gehört aber nicht zu diesem Fall, weil die Arbeitslosigkeit in 09/2004 beginnt und damit das AiP bereits beendet ist!

Die Befreiung für AiP endete immer mit dem Ende des AiP! Ist also auch keine Änderung!

Viele Grüße
Thorulf Müller