Hallo !
Vielen Dank für Ihre Antworten. Also folgendes: Privat bin ich schon eine ganze Weile krankenversichert (ich glaube seit etwa 1998). Allerdings habe ich da noch studiert und war als Familienmitglied bei meinem Vater privat mitversichert. Nach Abschluß des Studiums bin ich dann im Februar 2004 in eine eigene private KV gewechselt. Dabei habe ich bei der BKK (dort war ich zuletzt gesetzlich versichert) einen Befreiungsantrag gestellt. Nun bin ich also privat krankenversichert und werde am 01.10. nach 9 Monaten Berufstätigkeit arbeitslos.
Ein Leistungsanspruch beim Arbeitsamt (incl. KV) habe ich also nicht.
Nun frage ich mich: Zahlt mir das Sozialamt, wo ich derzeit bei meinen Eltern im
Haus lebe, ggf. WENIGSTENS die Beiträge zu dieser Versicherung, wenn ich zu keinen eigenen Einkünften komme (suche ja momentan schon fieberhaft nach einer neuen Stelle) oder müssen dann am Ende tatsächlich meine Eltern für meine Krankenversicherung aufkommen, obwohl ich das 27. Lebensjahr vollendet habe ? Bis dahin sind die Eltern doch eigentlich nur unterhaltspflichtig, oder ? Wäre schön, wenn einer von Ihnen mir hierzu nochmal Auskunft geben kann.
Gruß Kai