Hallo,
dies ist etwas theoretisch und soll eine Diskussion anregen und ist keine direkte Frage die man präzise beantworten kann.
Ich habe mich folgendes gefragt:
Sollte es in Deutschland ein Three Strikes Gesetz geben bei dem man bei 3maligem Verstoß gegen das Urheberrecht keinen Internetzugang mehr hat, muss man dann noch die Gebühren für den Internetanschluss zahlen? Schließlich hat man in der Regel einen 1 oder 2Jahres Vertrag.
Meine Meinung: Wenn der Provider aus welchem Grund auch immer aufhört die Dienstleistung „Zugang zum Internet“ zu liefern hört der Kunde auf zu zahlen.
Was ist mit dem Telefonanschluss via VoIP, der zwingend einen Internetanschluss voraus setzt? Wird der Vertrag schlicht weg aufgelöst? Entsteht ein Sonderkündigungsrecht?
Dürfte man dann bei einem anderen Provider einen neuen Vertrag abschließen? Das würde das ganze ins Absurde führen.
Weiß zufällig jemand wie das in Frankreich geregelt ist?
Oder kennt rein zufällig jemand Gesetzesentwürfe wie das hier umgesetzt werden sollte? Schließlich haben die Lobbyisten es ja versucht/versuchen es noch.
MFG
Hallo!
Ganz davon abgesehen, dass ein solches Gesetz verfassungswidrig wäre und ich die Chance, dass wir uns mit so etwas in der Praxis auseinandersetzen müssen, als verschwindend gering erachte, käme man hier wohl zu dem Ergebnis, dass der Provider zwar keinen Gegenleistungs-. aber einen Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens in Höhe der Gegenleistung hätte, denn der Vertragspartner hätte die Umstände zu vertreten, die zum Verbot der Lieferung geführt hätten.
Ich halte den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der am 1.1.2013 in Kraft treten wird auch für verfassungswidrig.
Das Zugangserschwernisgesetz war auch verfassungswidrig, trotzdem war es eine Zeit lang gültig auch wenn es während der gesamten Gültigkeit ausgesetzt wurde.
Dies sollte eine Diskussionsgrundlage darstellen.
Vielleicht hat jemand eine Idee nach dem Motte:
Ja wenn man das macht muss man aber darauf achten, dass… mit der Konsequenz, dass…
Darüber, dass die Politiker viel Blödsinn veranstalten, müssen wir wohl kaum diskutieren.
Diskussion lieber am Stammtisch führen?
Hallo,
Ich halte den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der am 1.1.2013 in
Kraft treten wird auch für verfassungswidrig.
dann kannst Du ja Verfassungsbeschwerde erheben. Ich wüsste spontan nichts, was an der angestrebten Reform der Gebührenordnung verfassungswidrig wäre. Es ist auch nicht automatisch das verfassungswidrig, was nicht Deinem Bauchgefühl entspricht. In den Ministerien sitzen auch nicht nur Vollpfosten, die keine Ahnung von Gesetzgebung haben.
Das Zugangserschwernisgesetz war auch verfassungswidrig,
Sagt wer? Du? Das Bundesverfassungsgericht hat sich damit nicht abschließend befasst.
Dies sollte eine Diskussionsgrundlage darstellen.
Vielleicht hat jemand eine Idee nach dem Motte:
Ja wenn man das macht muss man aber darauf achten, dass… mit
der Konsequenz, dass…
Ich denke eher, dass es hier um reine Polemik handelt.
Darüber, dass die Politiker viel Blödsinn veranstalten, müssen
wir wohl kaum diskutieren.
Das müssen wir durchaus. Denn „die Politiker“ ist ein undefinierbarer Begriff und Du willst doch nicht allen ernstes behaupten, dass „alle Politiker“ Blödsinn veranstalten.
Vielleicht solltest Du die Diskussion doch lieber bei Fluppe und Bier am Stammtisch führen.
Gruß
S.J.
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Hallo!
Vielleicht solltest Du die Diskussion doch lieber bei Fluppe
und Bier am Stammtisch führen.
Wenn er denn ein Lokal findet, in dem man dank „der Politiker“ noch rauchen darf.