Durch mangelnde Bewegung „Wadengymnastik“ besteht die Gefahr, daß an einem der sehr engen Blutgefäße eine „Verstopfung“ durch „zusammenklebende“ Blutkörperchen ausgelöst wird und dadurch eine ernste Thrombose entstehen kann. Viele Thrombosen Blutgerinsel - auch mit tödlichem Ausgang - sind durch „Bettlägrigkeit“ infolge irgendeiner Krankheit oder Verletzung entstanden.
Aus diesem Grund wird vorgebeugt und das Blut „dünnflüssiger“ gemacht, was allerdings auch erhöhte „Blutungsgefahr“ mit sich bringt.
hi Kati,
das Ganze ist eher ein juristisches Problem: empfiehlt er keine Thrombosespritze und Deiner Tochter passiert etwas, ist er (juristisch) dran. Lässt sie die Spritzen von sich aus weg, ist es ihre eigene „Schuld“. Also ganz einfach, aber Deine Tochter muss selbst entscheiden…
Gruß leloup
und das erstaunliche, der Arzt hat nach keinem dieser Faktoren
gefragt.
Deswegen wundert mich die Diagnose.
Na hoffentlich hat er Ihrer Tochter keine Thrombosespritzen im Sinne für die Herbeiführung einer Thrombose verordnet, sondern eher ein gerinnungshemmendes Präparat.
Kurz gesagt ist es eine behandlungsgerechte präventive Maßnahme und wie bereits erwähnt spielen letztendlich auch haftungsrechtliche Gründe eine Rolle (Stichwort „Kunstfehler“), obwohl die natürlich nicht primär ausschlaggebend für die Verordnung sein dürften, sondern das Wohlergehen des Patienten.