Thuja Hecke Baumschutzverordnung?

Guten Tag,

Folgendes: Doppelhaushälfte auf Miete, Vermieter stimmt der Fällung zu, Beide Hausparteien sind sich unsicher aufgrund Hamburger Baumschutzverordnung.

Objekt: 6x etwa 6Meter hohe Thujas ursprünglich als Hecke gedacht vom Vormieter.

Dürfen die Thujas gefällt werden?

Vielen Dank!

Hallo,

Objekt: 6x etwa 6Meter hohe Thujas ursprünglich als Hecke
gedacht vom Vormieter.

Dürfen die Thujas gefällt werden?

Wie lange stehen diese Thujas in dieser Höhe schon unbeanstandet?

Es gibt glaube ich eine Art „Verjährungsfrist“, nach deren Ablauf man schwerlich eine Fällung verlangen kann.

Vermutlich entscheidet das aber der Grundstückbesitzer allein und nicht die M.

Gruß:
Manni

Hallo,

Dürfen die Thujas gefällt werden?

das muß wohl leider das zuständige Amt (wahrscheinlich die Naturschutzreferate der Bezirksämter) entscheiden müssen, da die Baumschutzverordnung (im DP im Umweltbrett verlinkt) da wohl sehr restriktiv ist.
Ob man Thujen unter Bäume im Sinne der Baumschutzverordnung einsortiert, hat bestimmt schon ein Gericht entschieden, mir fehlen aber die Möglichkeiten das rauszufinden.

Cu Rene

Ob man Thujen unter Bäume im Sinne der Baumschutzverordnung
einsortiert, hat bestimmt schon ein Gericht entschieden, mir
fehlen aber die Möglichkeiten das rauszufinden.

Meine _Vermutung_: Eher nein, denn Thuja (vor allem wohl Thuja occidentalis) als Neophyt dürfte keinen Schutzwert aus Sicht des Naturschutzes haben. In einigen Landschaftsschutzgebieten ist die Anpflanzung von Thuja auch sanktioniert, zumal der Abbau von Thujapflanzenresten nur sehr schlecht bis gar nicht in der Natur stattfindet.
Allerdings könnte es in einem grünarmen Stadtgebiet trotzdem Auflagen z.B. zur Wiederanpflanzung anderer Bäume etc. geben. Eine Genehmigung ist aber sowieso nötig, da daß Fällen außerhalb der erlaubten Jahreszeit wäre (Vogelschutz).