Mahlzeit.
Ich habe eine kurze aber knackige Frage:
Angenommen das THW arbeitet handwerklich gegen Vergütung bei einer Privatperson. Das Geld soll in die Kassen des THW gehen. Ist das Schwarzarbeit??
hi,
das THW ist eine bundesanstalt. die einnahmen gehören in den „wirtschaftlichen geschäftsbetrieb“ also versteuert. wenn dass falsch deklariert wird (die einnahme) bzw. eine einnahme nicht erhoben wird, ist das ein fall für den bundesrechnungshof.
mfg vom
showbee
HI,also kann das THW sich nicht der Schwarzarbeit strafbar machen. Hab ich das richtig verstanden? Das eingenommene Geld floß dem Ortsverband formgerecht zu. Nur hätte die Arbeit auch von Privatmann erledigt werden können, und zwar zu einem höheren Preis.
Nur hätte die Arbeit auch von Privatmann erledigt werden können, und zwar zu einem höheren Preis.
rehi benjamin,
ja das ist dann ein problem, welches ggf. den rechnungshof interessieren könnte, wenn es im grossen stil passiert. denn auf kosten der allgemeinheit werden nicht-kostendeckende arbeiten ausgeführt. steuerlich i.o., aber natuerlich schädlich für jeden unternehmergeist im ort. denk doch nur mal an die vielen städtischen unternehmen (straßenreinigung, winterdienst, hausmeisterservice an öffentlichen gebäuden). hier geht es immer nach dem system.
mfg vom
showbee
Hallo Showbee,
ja das ist dann ein problem, welches ggf. den rechnungshof
interessieren könnte, wenn es im grossen stil passiert. denn
auf kosten der allgemeinheit werden nicht-kostendeckende
arbeiten ausgeführt. steuerlich i.o., aber natuerlich
schädlich für jeden unternehmergeist im ort. denk doch nur mal
an die vielen städtischen unternehmen (straßenreinigung,
winterdienst, hausmeisterservice an öffentlichen gebäuden).
hier geht es immer nach dem system.
Vielleicht kann ich ja als aktiver THW-Helfer was zu dieser Diskussion beitragen:
Um eine solche „wirtschaftliche Hilfeleistung“ durchführen zu können müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
-
der Auftraggeber muß eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer beibringen daß es zu keiner Beeinträchtigung der gewerblichen Wirtschaft kommt. Öffentliche Auftraggeber müssen bestätigen daß eine entsprechende Ausschreibung keinen Erfolg brachte
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es muß ein Ausbildungszweck für die eingesetzten Helfer gegeben sein
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der Anforderer verzichtet auf alle eigenen Ansprüche dem THW gegenüber
-
die entstehenden Kosten sind zu tragen, einschließlich denen einer Haftpflichtversicherung
Nur bei Vorliegen der vorgenannten Bedingungen ist eine wirtschaftliche Hilfeleistung durch das THW erlaubt.
Die Abrechnung erfolgt übrigens nicht durch den Ortsverband, sondern durch den für diesen zuständigen Geschäftsführer. Die Zahlung erfolgt an die Bundeskasse, nicht direkt an den Ortsverband.
Ich will nicht verhehlen daß es mitunter zu „Schmu“ kommt (auch Feuerwehren hacken mal zwei, drei Bäume um). Vielmehr stimme ich dir voll und ganz zu, daß es nicht die Regel sein sollte daß eine Bundesanstalt der gewerblichen Wirtschaft Arbeit wegnimmt.
Auf der anderen Seite ist es aber durchaus schon vorgekommen daß gewerbliche Unternehmer mit dem THW zusamm gearbeitet haben.
Gruß
Dietmar