Tickenden Heizungsrohre

Ich bin inzwischen einfach nur noch verzweifelt. Als ich Anfang des Jahres in das Wohnhaus (Baujahr 1963) gezogen bin, hat mich das Ticken in der Wand, das von den dahinter verkaufenden Heizungsrohren stammt, fast in den Wahnsinn getrieben. Da hilft leider auch kein Ohropax mehr und an Flucht ist in meiner Einzimmerwohnung leider auch nicht zu denken und einen Umzug kann ich mir nicht leisten. Jetzt hat es wieder angefangen, wobei sich grandioser weise auch noch ein Tinnitusartiges fiepen dazu gesellt hat. Von Hausmeister undHausverwaltung habe ich nur ein Schulterzucken bekommen.
Jetzt also die Frage, ob sich da irgendwas machen lässt und ob die Hausverwaltung nicht sogar dafür aufkommen muss. Im letzten Winter hatte ich deswegen sogar ärztliche Probleme, da ich durch Schlafmangel kurz vorm Nervenzusammenbruch stand.

Vielen Dank schonmal

Ich würde diese Frage lieber im Bereich Mietrecht sehen, denn soweit ich das hier sehe, ist das ein Mietshaus. Zur Not würde ich einen Sachverständigen beauftragen und gleichzeitig die Miete mindern.

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Hallo!

Das ist ein wohl zumindest ein Mietmangel, den man entsprechend mietrechtlich bewerten kann.
Technisch muss das nicht so sein. Das ist immer ein Fehler.

Nur lässt es sich nachträglich gar nicht oder aufwändig beheben.
Von zu hoher Strömungsgeschwindigkeit, Materialausdehnung bei falschem Einbau bis defekte Armaturen ist vieles möglich.

Hast Du mal probiert, ob sich das Geräusch ändert, wenn Du z.B. bei deinen Heizkörpern am Ventil Änderungen (mehr auf/mehr zu) vornimmst) ?

MfG
duck313

das Haus ist Bj. 1963. Für solche Häuser ist das vollkommen normal. Das hat damals auch niemanden gestört. Hauptsache war, dass die Bude warm wurde bei moderaten Installationskosten (wahrscheinlich war Meister Röhrich am Werk).

Sicherlich ließe sich das beheben und durch leisere Lösungen ersetzen … aber mit welchem Aufwand und zu wessen Lasten? … Ein Teil der Modernisierung der Heizung dürfte dann wohl auch auf den Mieter umgelegt werden …

Ich gehe nicht davon aus, dass ein Richter hier zu Gunsten eines mietmindernden Mieters entscheiden würde.

Gruß
HH