Hallo zusammen .
Ich frage mich mit dieser nun geschehenen Geschichte , ob man die Stadt an der Moselmündung um taufen sollte auf Schildburg oder so ähnlich .
aber zur Sache :
Ein Monteur hat einen Arbeitsauftrag der sich auf ca 14 Tage erstreckt
( 5.12 bis 16.12 ) er stellt seinen Audi A6 Avant auf einen öffentlichen Parkplatz neben einer Gaststätte , nicht weit von seiner Arbeitstelle ab.
jeden Tag auf fast der selben Parknieche.
Die Parkniechen sind ähnlich der Parkplätze an Discountern angeordnet , nebeneinander , an der Seite wo der Monteur gehalten hat , ist an der Front eine grosse Reklame Plakatwand , zur zeit mit einem roten Plakat eines grossen Elektronic Unternehmens .
Er stellt täglich sein Fahrzeug gegen 7.15 ab und kommt gegen 17 Uhr wieder um nach Hause zu fahren.
Am 15.12 zieht er Abends einen Brief der Stadtkasse aus seinem Briefkasten 15 Euro Ordnungswidrigkeit wegen falsch parken.
Der Monteur ist sich keiner Schuld bewusst , doch dann liest er weiter und sieht ein Foto .
Ihm wird zur Ordnungswidrigkeit gemacht mit Datum 5.12.2011 fotografiert um 14.20 Uhr , das sein Fahrzeug hinten mit der Stosstange rund 15 cm über die weisse Parkniechenlinie ragt .
Der Monteur hatte das zwar bemerkt beim Einparken , da er aber mit der Fahrzeugfront nur wenige cm ( ca 3 - 5 cm )bis zur Plakatwand geparkt hatte , lies er den Wagen so stehen , die Parknieche war zu kurz für den Audi
( der Audi ist laut Kfz Schein 462 , die Parknieche schätzt der Monteur auf 450 )
zum einen stammt diese Ordnungswidrigkeit vom 5.12 und der Monteur war alle darauf folgenden Tagen auch dort , d.h. der Monteur erwartet jetzt wohl jeden Tag Post von der Stadtkasse .
Ärgerniss No 1 : hätte das Ordnungsamt einen Zettel an den Scheibenwischer gemacht , hätte der Monteur sich am nächsten Tag einen anderen Parkplatz gesucht .
Ärgerniss No 2 : Die 15 cm mehr stören dort nicht in der Parkplatzzufahrt , wenn ein „Maler“ die Parkplätze verlängern würde , würde das keinen Einfluss auf den Durchgangsverkehr nehmen , der Zufahrtsweg wäre immer noch breit genug für 2 Fahrzeuge im Gegenverkehr zu diesem Parkplatz
Frage : ist so etwas überhaupt zulässig , das man Parkniechen NUR für Fiat 500 , Citroen C1 , Smart 4two , VW Polo , Seat Marbella usw baut und bei den grösseren Wagen einfach abkassiert und sich über diese nie versiegende Quelle freut , anstelle das Manko , das es so wohl seit Jahren gibt , zu beheben .
Toni
