feststeht, dass man tickets im zug der deutschen bahn kaufen kann.
wie hoch sind jedoch die gebühren?
weiß das jmd zufällig speziell auf die strecke hh - berlin bezogen?
Servus,
feststeht, dass man tickets im zug der deutschen bahn kaufen
kann.
Nein, das steht nicht fest. Es ist nämlich auch nicht so. In den Zügen des Nah- und Regionalverkehrs der DB muss man beim Betreten des Zuges einen gültigen Fahrausweis haben.
wie hoch sind jedoch die gebühren?
Die gibts nicht. Bei Kauf im Fernverkehr kostet die Fahrkarte selber mehr, der Tarif heißt dann „Bordpreis“. Der ist um 10% höher als beim Kauf am Bahnhof, aber mindestens 2 und höchstens 10 €. Die einzige Ermäßigung, die beim Bordpreis berücksichtigt wird, ist die Bahncard.
Schöne Grüße
MM
Nein, das steht nicht fest. Es ist nämlich auch nicht so. In
den Zügen des Nah- und Regionalverkehrs der DB muss man beim
Betreten des Zuges einen gültigen Fahrausweis haben.
Da gibt es Ausnahmen. Im VBB (Berlin Brandenburg) kann man die Tickets beim Zugbegleiter kaufen. Kostet dann meist 2 oder 2,50€ Aufschlag.
Wobei ich aber nicht weiß, ob das nur für Stationen gilt, an denen kein Fahrkartenautomat steht.
Ausnahmen dabei gibt es nur bei den regionalen Verkehrsverbünden. Bei allen Zügen der Deutschen Bahn ( soweit ich weiß ausser ICE, bei IC bin ich mir nicht sicher) muss das Ticket vor Fahrtantritt vorliegen.
Ansonsten, Strafe und/ oder aussteigen.
Also am besten vorher kaufen.
Lieben Gruß,
Manuela
Salut Manuela,
zur Entwirrung grad nochmal:
Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn sind ICE, IC, EC sowie noch vereinzelte IR-, D- und UEx-Züge, außerdem die von Tochtergesellschaften aus dem Konzern gefahrenen CNL und NZ. In sämtlichen Fernverkehrszügen können Fahrausweise an Bord gekauft werden, selbst dort, wo formal Reservierungspflicht gegeben ist, im Rahmen verfügbarer Plätze.
Nah- und Regionalverkehr der DB umfasst RB, RE, IRE und noch ein paar lokale Exoten. Dort können Fahrausweise in der Regel nicht an Bord gekauft werden.
Ausnahmen (Danke, Olaf!) bestehen in einzelnen Verkehrsverbünden. Ob ein Zug der DB zum DB-Tarif oder im Auftrag eines Verkehrsverbundes zu dessen Tarif unterwegs ist, sieht man ihm nicht an, das Rot ist das Gleiche. Ob eine solche Ausnahme besteht oder nicht, kann man nur durch Konsultation des jeweiligen Verbundtarifes rauskriegen.
Ferner sind in einzelnen Nahverkehrszügen der DB Fahrausweisautomaten installiert, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verbünde. Diese dürfen offiziell nur dann benutzt werden, wenn die Automaten an den Haltestellen mal wieder demoliert oder Opfer eines schweren Ausnahmefehlers oder sowas sind. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn man sie auch in anderen Fällen benutzt. Man muss dann allerdings die Strecke und die darauf eingesetzten Fahrzeuge gut kennen, wenn man sich auf den Automaten im Zug verlassen will.
Etwas klarer jetzt?
Schöne Grüße
MM