Ticket (Knöllchen) aus Spanien

Hallo,

die neue Regelung, dass die Forderungen für Tickets(Knöllchen) EU-weit eingetrieben werden, soll ja erst im nächsten Jahr greifen. Wenn jemand jetzt ein solches aus Spanien bekommt, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung im April, kann er das also in den Müll werfen?

Wenn das genannte Vergehen in einem Mietwagen erfolgte, und der Jemand kommt erneut nach Spanien: Muss er dann, wenn er wieder bei derselben Firma einen Mietwagen nimmt, nachlöhnen? Oder gar bei jeder Firma, wo er ein Fahrzeug anmietet?

Grüße
Carsten

Hallo,

offen gestanden wäre mir das Risiko viel zu groß, wegen der Nichtbezahlung eines rechtskräftigen Bußgeldbescheids in Spanien zur Fahndung ausgeschrieben zu werden. Das Nachlöhnen wäre dann das kleinste Problem nach einer Wiedereinreise.

Gruß
smalbop

Hmh,

Fakten sind mir wichtiger als Gefühle oder Vermutungen.

Grüße
Carsten

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Hallo

Fakten sind mir wichtiger als Gefühle oder Vermutungen.

Risiko ist die Summe aus Eintrittswahrscheinlichkeit und potentieller Schadenshöhe. Folglich kann man nur mit Wahrscheinlichkeiten antworten, wenn nach den möglichen Folgen gefragt wird.

Wer absolute Aussagen erhalten möchte, muss eine verbindliche Rechtsauskunft beim spanische Innenministerium beantragen und nicht bei w-w-w.

Aber bitte, hier sind die puren Fakten:

Wenn jemand jetzt ein solches aus Spanien bekommt, wegen
einer Geschwindigkeitsüberschreitung im April, kann er das also
in den Müll werfen?

Ja, sofern ein Mülleimer bereitsteht und er gut zielen kann.

Wenn das genannte Vergehen in einem Mietwagen erfolgte, und
der Jemand kommt erneut nach Spanien: Muss er dann, wenn er
wieder bei derselben Firma einen Mietwagen nimmt, nachlöhnen?

Nein, nicht bei derselben Firma.

Oder gar bei jeder Firma, wo er ein Fahrzeug anmietet?

Nein, bei überhaupt keiner „Firma“.

Gruß
smalbop

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Ja, sofern ein Mülleimer bereitsteht und er gut zielen kann.

Hi,

kann gut, kann aber auch weniger gut sein.

Es kommt darauf an was gekommen ist. Spanien hat da eine wunderbare Möglichkeit gefunden Bußgelder schnell zu bekommen. Wer schnell zahlt bekommt Rabatt. Ähnlich den Verwarnungen in Deutschland.
Ausländische Bußgeldbescheide ab 01.10.2010 auch in Deutschland vollstreckbar
http://www.rae-reinicke.com/index.php?option=com_con…

Und so könnte es schnell passieren das dann etwas Neues kommt, mit einem Datum nach dem 30.09.2010. Und wenn dann der Bescheid durch das nicht reagieren rechtskräftig wird könnte das Bußgeld in Deutschland eingetrieben werden. Auch wenn der Fahrer nicht bekannt ist. Da in Spanien von hinten geblitzt wird, dürfte der Fahrer nicht feststellbar sein.

Spanien hat Halterhaftung, die Mietwagenfirma hat den Mieter benannt, der hat jetzt das Bußgeld an der Backe, egal ob er der Fahrer war oder nicht. Nach deutschen Recht wäre das nicht zulässig. Könnte also in Deutschland nicht eingetrieben werden. Könnte wenn der spanische Bescheid nicht rechtskräftig wäre. Ist er es, kann eingetrieben werden. Egal wer der Fahrer war. Deshalb gilt es die Fahrereigenschaft abzustreiten wollte man die Eintreibung in Deutschland vermeiden.

Aber es bleibt jetzt erst einmal abzuwarten wie sich das Abkommen bewährt. Von daher sind meine obigen Äußerungen auch nur mal so als Denkanstöße zu sehen.

Sollte der Mieter allerdings in Spanien erwischt werden, ist das Bußgeld fällig. Kann aber auch nicht sagen wie gut die Polizei ausgestattet ist um solche offenen Verstöße festzustellen. Die Verjährungsfristen, Verfolgungsverjährung weiß ich im Moment auch nicht, ist ja alles nur theoretisch und völlig unverbindlich.

Q-Gruß

Über das Eintreiben von Bußgeldern wurde ja schon einiges geschrieben. Hier sehe ich schon ein Risiko, dass das unter Umständen eher teuer wird.

Wenn der Fahrer nicht zahlt wird vermutlich der Autoverleih zahlen dürfen. Wenn das eine kleine Vermietung im tiefsten Spanien ist, wird er sich die Arbeit des Geldeintreibens sparen. War das eine internationale (A*is, Euro*car, Si*t), dann könnten die sich das Geld zzgl. Bearbeitungsgebühr holen.

Ich würd’s zahlen und beim nächsten mal besser aufpassen.

Grüße
Lumpi

Wer absolute Aussagen erhalten möchte, muss eine verbindliche Rechtsauskunft
beim spanische Innenministerium beantragen und nicht bei w-w-w.

Hallo,

ich habe halt hier gefragt in der Hoffnung, dass jemand oder gar mehrere aus eigener Erfahrung etwas sagen kann. Ich denke, das ist meist der Grund, wehlab man hier fragt anstatt sich kostenaufwändig bei einem Juristen zu erkundigen.

Grüße
Carsten

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Hallo

ich habe halt hier gefragt in der Hoffnung, dass jemand oder
gar mehrere aus eigener Erfahrung etwas sagen kann.

Die Erfahrung mit der spanischen jstiz ist halt in einem deutschen Forum begrenzt, auch wenn das hier ein Rechtsbrett ist. ich würde mich darauf nicht verlassen wollen, was zu dem noch dazu neuen Thema gesagt wird.

Ich denke,
das ist meist der Grund, wehlab man hier fragt anstatt sich
kostenaufwändig bei einem Juristen zu erkundigen.

Es kommt immer darauf an, um was es geht. Hier gibt es tatsächlich Leute, bei denen es um Kopf und Kragen geht und die trotzdem den Anwalt sparen. Aber die Auskunft vom spanischen Innenministerium (oder Konsulat) ist vermutlich sogat gratis und dabei verbindlicher als alles, was man dir hier sagen wird.

Gruß
smalbop