Hallo,
bei Verkehrsbetrieben im Nahverkehr werden ca. einmal im Jahr die Preise erhöht.
Mehrfahrtentickets (z.B. Streifenkarten) verfallen nach einer bestimmten Frist.
Müssen solche Karten grundsätzlich weggeworfen werden, weil es „Schwarzfahren“ wäre, sie weiter zu benutzen oder kann die Preisdifferenz (die ja oft nur einige Cents beträgt) beim Kontrolleur oder in anderer Form bezahlt werden?
Ich glaube, wenn man z.B. nur eine statt zwei Zonen gestempelt hat, gilt das auch nicht als Schwarzfahren, da man ja bezahlt hat, nur eben zu wenig. Ist das vergleichbar oder irre ich mich da komplett?
Danke,
Carola
Hallo Carola,
ich kenne es so, dass die Fahrpreiserhöhung auch in den kostenlosen Anzeigeblättern angekündigt werden. In einer Übergangfrist können die alten Mehrfachkarten aufgebraucht werden.
Genaues musst Du natürlich vor Ort bei Deinem ÖPNV erfragen.
Es gibt/gab Feinheiten, z.B. konnte man (Kiel) nur vollständige Kartenstreifen umtauschen/zurückgeben.
Gruß volker
In der Regel ist es doch so, dass die Tickets ca. einen Monat nach Preiserhöhung noch benutzt werden können. Danach kann man Sie bei den entsprechenden Verkehrsbetrieben umtauschen. Jedenfalls ist das im VRR (NRW) so.
Ja, das stimmt. Nach einer festgesetzten Frist laufen die Tickets ab und innerhalb dieser Frist kann man völlig ungebrauchte Tickets umtauschen.
Meine Frage war aber, was passiert, wenn man die Tickets NACH Ablauf der Frist weiterbenutzt.
Ist das Schwarzfahren oder „zu-wenig-bezahlt-haben“?
Hallo,
bei Verkehrsbetrieben im Nahverkehr werden ca. einmal im Jahr
die Preise erhöht.
Mehrfahrtentickets (z.B. Streifenkarten) verfallen nach einer
bestimmten Frist.
Müssen solche Karten grundsätzlich weggeworfen werden, weil es
„Schwarzfahren“ wäre, sie weiter zu benutzen oder kann die
Preisdifferenz (die ja oft nur einige Cents beträgt) beim
Kontrolleur oder in anderer Form bezahlt werden?
Nach Ablauf der Frist (die wohl jede Kommune selbst bestimmen kann) gelten die Karten nicht mehr als Fahrausweis. Es fragt sich, ob man auch nach Ablauf der Frist die Karten gegen Rückzahlung des Kaufpreises noch von der Kommune (oder wer immer die Karten ausgibt) verlangen kann. Das könnte in den Nutzungsbedingungen oder in einem entsprechenden Gesetz stehen).
Ich glaube, wenn man z.B. nur eine statt zwei Zonen gestempelt
hat, gilt das auch nicht als Schwarzfahren, da man ja bezahlt
hat, nur eben zu wenig. Ist das vergleichbar oder irre ich
mich da komplett?
Wenn ich in Zone A und B fahre, aber nur für Zone A bezahlt habe, fahre ich in Zone B schwarz, denn für diese Zone habe ich gerade nicht gezahlt.
Danke,
Carola
Hallo Carola,
Meine Frage war aber, was passiert, wenn man die Tickets NACH
Ablauf der Frist weiterbenutzt.
Ist das Schwarzfahren oder „zu-wenig-bezahlt-haben“?
man braucht für die gesamte Fahrtstrecke einen gültigen Fahrschein. Kann kein gültiger Fahrschein vorgezeigt werden, sind 40 Euro fällig. Einzige Ausnahme ist, wenn man innerhalb einer Frist nachweisen kann, dass man einen gültigen Fahrschein besessen hat. Ansonsten gibt es offiziell keine Graufahrer.
Gruß
Ultra
Im Fernsehn war des öfteren zu sehn,dass diverse „Schwarzfahrer“ das falsche Ticket hatten,teurer als das benötigte, und trotzdem blechen mussten!!!
Andererseits musste dafür erstmal kontrolliert werden^^
Huhu,
aber die Prüfer haben einen Ermessenspielraum, sie können auch nur 10 € kassieren, war mal so ob es immer noch so ist weiss ich nicht. Ist mir mal passiert: Nachtschicht und Monatswechsel zusammen, nicht daran gedacht, die nächste Monatskarte auch mitzunehmen, Prüfer war so gnädig morgens um Halb Sechs nur 10 € zu kassieren. Vorteil bei mir war wohl das ich ein Jahres Abbo hatte und dann die Karten immer vom 1. bis zum letzten Tag gehen und nicht variable Anfangszeiten hatten.
Grüße der Herbst