Ticket schwarzmarkthandel

hi@all,

ein kumpel von mir hatte karten eines fussballklubs bei ebay reingestellt. er wurde dort wohl irgendwie von diesem verein erwischt, ohne das er das wusste.
da er danach gesehen hatte, dass man die karten normalerweise bei viagogo verkaufen soll, stellte er sie bei viagogo hinein.
er hat dabei ein paar karten bei viagogo losbekommen, aber eine karte blieb übrig. da er aber wegen einer op zu diesem zeitpunkt eh in kein stadion gehen konnte, hatte ihm der verein geraten die krankmeldung zu schicken und die karte dazu zu legen.
nachdem jetzt nichts geschah, was eine rückzahlung betraf meldete er sich beim verein und fragte nach. da meinte der verein, dass die karten bei ebay gesichtet wurden und man deshalb keinen anspruch auf eine rückzahlung habe.

frage 1: hat er wirklich keinen anrecht auf eine rückzahlung?

frage 2: kann er auch mit weiteren konsquenzen rechnen(rechtliche schritte, stadionverbot…), obwohl er keine karte bei ebay verkauft hat, sondern nur hineingestellt hatte?

greetz teeworscht

Servus teeworscht

kann Dir leider bei beiden fragen nicht weiterhelfen

MfG

Bonzo

Hallo,

frage 1: hat er wirklich keinen anrecht auf eine rückzahlung?

frage 2: kann er auch mit weiteren konsquenzen
rechnen(rechtliche schritte, stadionverbot…), obwohl er

Das ist mehr eine Rechtsfrage als eine ebay Frage. Maßgeblich wird das wohl von den AGB des Vereins abhängen. Die sollte man gründlich lesen um zu sehen, was darin zum Thema steht.

Ein unzulässiger Verkauf könnte neben den AGB des Anbieters rechtlich gegen das Markenrecht verstoßen.

Stephanie

Hi, also er hat erstmal etliche Karten bei ebay eingestellt gehabt, dann aber vor Verkaufsende wieder rausgenommen und bei viagogo verkauft,
bis auf eine Karte, die er dann vom Verein erstattet haben wollte. - Also die Erstattung vom Verein wäre freiwillig gewesen, er hätte rechtlich
wohl keinen Anspruchauf Erstattung gehabt, wenn er nicht beimn Kauf schon eine Versicherung abgeschlossen hätte für den Fall daß er aus
gesundheitl. Gründen nicht hingehen kann.
Du schreibst leider nicht um wieviele Karten es sich insgesamt gehandelt hat. Wenn es 3 oder 4 Stück waren kann er sich rausreden daß die
Karten für seine Kumpels und sich gewesen wären, die aber dann doch nicht hingehen wollten. Wenn es erheblich mehr waren kann man schon
von einem gewerblichen Handel ausgehen (Karten kaufen um mit Gewinn zu verkaufen). Wenn der Verein nicht mit rechtlichen Schritten droht,
sollte er die Sache vergessen und in Zukunft solche Sachen einfach nicht mehr in Angriff nehmen.
Sollten rechtliche Schritte bereits angedroht oder sogar schon laufen, bitte einen Rechtsanwalt einschalten.

colo48

Moin teeworscht!

Vielen Dank für deine Anfrage.

Ich würde erst mal klären, ob nicht ein Missverständnis vorliegt. Es soll ja nur die Karte erstattet werden, die zurückgeschickt wurde, nicht die, die bei ebay gelandet waren. (Wäre dumm, wenn doch die selbe Karte bei ebay zu sehen ist…)

Des Weiteren ist es unerheblich, ob eine Karte wirklich bei ebay verkauft wird oder nicht. Das Erstellen des Angebotes dort, entspricht einer verbindlichen Willenserklärung, die Karte verkaufen zu wollen.

Schließlich muss ich auf die AGB bzw FAQ des Vereins verweisen. Dort steht detailliert geschrieben, wie mit der Karte umzugehen ist, wenn man das Spiel nicht besuchen kann und was für Konsequenzen drohen, wenn man sich nicht daran hält.

Persönliche Erfahrungen mit Fussball-Tickets habe ich nicht gemacht.

Während ich diesen Beitrag geschrieben habe, habe ich nochmal nachgelesen beim Bundesliga-Verein Borussia Dortmund (hätte auch jeder andere Verein sein können…) Dort habe ich die ATGB (Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen) gefunden unter http://www.bvb.de/?%81%9BY%1B%E7%F4%9D.
Dort steht, dass Karten nicht zurückgegeben werden können, Widerruf des Kaufes nicht möglich, auch nicht wegen Fernabsatzvertrag.
Anderswo steht eindeutig, dass der Verein selbst oder deren autorisierte Händler Tickets zurücknehmen könnten unter gewissen Bedingungen, um sie an jemanden weitergeben zu können. Hält man sich nicht dran, droht Stadionverbot sowie eine Vertragsstrafe von bis zu 2500 EUR.

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen…

Viel Glück!

Bis denne
gitarrejoern

hi@all,

ein kumpel von mir hatte karten eines fussballklubs bei ebay
reingestellt. er wurde dort wohl irgendwie von diesem verein
erwischt, ohne das er das wusste.
da er danach gesehen hatte, dass man die karten normalerweise
bei viagogo verkaufen soll, stellte er sie bei viagogo hinein.
er hat dabei ein paar karten bei viagogo losbekommen, aber
eine karte blieb übrig. da er aber wegen einer op zu diesem
zeitpunkt eh in kein stadion gehen konnte, hatte ihm der
verein geraten die krankmeldung zu schicken und die karte dazu
zu legen.
nachdem jetzt nichts geschah, was eine rückzahlung betraf
meldete er sich beim verein und fragte nach. da meinte der
verein, dass die karten bei ebay gesichtet wurden und man
deshalb keinen anspruch auf eine rückzahlung habe.

frage 1: hat er wirklich keinen anrecht auf eine
rückzahlung?

das weis wohl eher ein Anwalt

frage 2: kann er auch mit weiteren konsquenzen
rechnen(rechtliche schritte, stadionverbot…), obwohl er
keine karte bei ebay verkauft hat, sondern nur hineingestellt
hatte?

Ich vermute das auch die bloße Absicht, einen verbotenen Artikel zu verkaufen, rechtliche Schritte nach sich zieht.
Gruß Frank

greetz teeworscht

moin.
die frage hat eigentl. nichts mit ebay zu tun, sondern mit dem verein und seinen AGBs.
mein tipp: schau in die AGB vom verein (da wo die karten gekauft wurden).
die antworten auf die fragen sollten sich dort finden lassen.
ich würde mit dem verein außerdem kontakt aufnehmen… es läßt sich ja schließlich nachweisen das NICHTS über ebay verkauft wurde.
ob das einstellen bei ebay bereits konsequenzen hat (z.b. verfall des rückzahlungsanspruchs)… entzieht sich meiner kenntnis ==> AGB des kartenverkäufers ( = der verein, vermute ich mal).

gruß, itaipu

Hallo und guten Abend,
es tut mir leid, aber ich kann Dir keine Antwort auf Deine Fragen geben. Hier wärst Du auf den Rat eines Rechtsanwaltes angewiesen.

MfG
hebika

Die Karten sind Eigentum des Vereins und ein Weiterverkaufen verboten.

Strafrechtlich nicht relevant.
Privatrechtlich könnte der verein Schadensersatz vordern (unwahrscheinlich)
Stadionverbot könnten sie aber auch das denke ich nicht.

hallo,
nun, ich weis nicht, ob in diesem Fall schon der Versuch des Verkaufs über ebay reicht.
Im Allgemeinen ist es leider auch so, dass der Leitsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt.
Genaueres müsste eigentlich in den entsprechenden Verordnungen stehen.

MfG