Ticket versteigert - selber behalten

Guten Tag,
ich habe letzte Woche ein Ticket für ein Konzert versteigert weil ich eine schwere Verletzung am Fuß habe und der Arzt erst meinte ich könnte nicht zu dem Konzert in 2 Wochen.
Heute war ich erneut beim Arzt und er meinte es sei sehr gut verheilt und ich könnte doch gehen.
Der Käufer des Tickets hat mir allerdings das Geld noch nicht überwiesen.
Kann ich das Ticket jetzt noch für mich selber behalten und dem Käufer sagen er soll mir das Geld bitte nicht überweisen und sich eine andere Karte kaufen?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo da hier ein Vertrag abgeschlossen wurde ist die einzige Möglichkeit sich mit dem Käufer zu einigen ,denn er hat das Recht auf das ersteigerte Ticket .
viele Grüße noro

Was wäre im dem Fall wenn ich das Ticket verloren hätte?

Was könnte mir Rechtlich passieren?

Dir könnte passieren, dass sich der Käufer wo anders das Ticket kauft und dir die Differenz, die er nun mehr bezahlen muss als bei dem Ticket von dir, in Rechnung stellt.

Kopfschüttelnde Grüße,
Tinchen

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Hallo,

Das wäre dann erst einmal ein Betrug.
Wie schon geschrieben wurde, darfst du dann u.U. die Differenz bezahlen. Je nach dem kommen dann auch noch die ganzen Verfahrenskosten dazu und im schlechtesten Falle bist du dann Vorbestraft.

Wenn du auf die Idee kommst, sie seien dir gestohlen worden, muss dies aktenkundig sein. Du musst also zumindest Anzeige gegen Unbekannt stellen. Allerdings befreit auch das dich nicht von Forderungen, nur müssen diese dann der Dieb oder deine Diebstahlversicherung zahlen.
Tickets sind aber normalerweise nummeriert. Wer dann mit deinen Tickets da auftaucht, muss dann eine Menge Fragen beantworten!

Die einzige kostengünstige Variante ist es, sich mit dem Käufer zu einigen. Verträge sind das Eine, bei einer gütlichen Einigung ist aber trotzdem immer alles möglich. Wenn aber eine Partei auf dem Vertrag besteht, gilt der Vertrag.

Also vergiss deine „lustigen“ Ideen, das kann sehr teuer werden, teurer als neue überteuerten Tickets zu erwerben.

MfG Peter(TOO)

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Hallo,

Du hast einen Vertrag abgeschlossen, der Dich verpflichtet, die Eintrittskarte zu liefern und den Käufer, das Geld zu überweisen. Wenn Ihr Euch gütlich einigen könnt, ist das eine Sache, aber in jedem anderen Fall ist der Vertrag einzuhalten.

Stell’ Dir vor, Du hättest die Karte gekauft und der Verkäufer wäre nun der Ansicht, den Vertrag nicht einhalten zu müssen. Stell’ Dir vor, Du verkaufst die Karten und der Käufer kommt zwei Tage vor dem Konzert an und sagt, daß er sich das anders überlegt hat und Du ja schön selbst zum Konzert gehen kannst (kaputter Fuß hin oder her). Oder stell’ Dir vor, Du kaufst Brötchen beim Bäcker und selbiger kommt nach zwei Tagen und sagt, daß ihm Dein Geld nicht mehr gefällt und er die Brötchen zurückhaben will. Oder Dein Vermieter ist nach Deinem Einzug der Ansicht, daß er die Wohnung lieber an jemand anderen vermieten möchte und Du bis morgen wieder ausziehen sollst.

Verträge binden die Vertragspartner und das dient dazu, daß beide Seiten Sicherheit haben, daß der Vertrag auch erfüllt wird und daß eben nicht der eine Vertragspartner nach ein paar Tagen oder Wochen ankommt und erklärt, daß er sich die Sache anders überlegt hat.

Damit sich beide Vertragspartner an die Verträge halten, hat sich der Gesetzgeber zudem noch ein paar nette Dinge überlegt, um den beiden Parteien das Festhalten am Vertrag „schmackhaft“ zu machen. Der - ggfs. auch gerichtlich durchsetzbare - Anspruch auf Vertragserfüllung ist da noch die billigste und einfachste Variante. Der nächste Schritt wäre dann Schadensersatz. Ob hier die Betrugskeule wirklich richtig plaziert ist, bezweifle ich allerdings.

Gruß
C.

Wo genau läge denn in dem Fall die Bereicherungsabsicht?