Hallo,
Du hast einen Vertrag abgeschlossen, der Dich verpflichtet, die Eintrittskarte zu liefern und den Käufer, das Geld zu überweisen. Wenn Ihr Euch gütlich einigen könnt, ist das eine Sache, aber in jedem anderen Fall ist der Vertrag einzuhalten.
Stell’ Dir vor, Du hättest die Karte gekauft und der Verkäufer wäre nun der Ansicht, den Vertrag nicht einhalten zu müssen. Stell’ Dir vor, Du verkaufst die Karten und der Käufer kommt zwei Tage vor dem Konzert an und sagt, daß er sich das anders überlegt hat und Du ja schön selbst zum Konzert gehen kannst (kaputter Fuß hin oder her). Oder stell’ Dir vor, Du kaufst Brötchen beim Bäcker und selbiger kommt nach zwei Tagen und sagt, daß ihm Dein Geld nicht mehr gefällt und er die Brötchen zurückhaben will. Oder Dein Vermieter ist nach Deinem Einzug der Ansicht, daß er die Wohnung lieber an jemand anderen vermieten möchte und Du bis morgen wieder ausziehen sollst.
Verträge binden die Vertragspartner und das dient dazu, daß beide Seiten Sicherheit haben, daß der Vertrag auch erfüllt wird und daß eben nicht der eine Vertragspartner nach ein paar Tagen oder Wochen ankommt und erklärt, daß er sich die Sache anders überlegt hat.
Damit sich beide Vertragspartner an die Verträge halten, hat sich der Gesetzgeber zudem noch ein paar nette Dinge überlegt, um den beiden Parteien das Festhalten am Vertrag „schmackhaft“ zu machen. Der - ggfs. auch gerichtlich durchsetzbare - Anspruch auf Vertragserfüllung ist da noch die billigste und einfachste Variante. Der nächste Schritt wäre dann Schadensersatz. Ob hier die Betrugskeule wirklich richtig plaziert ist, bezweifle ich allerdings.
Gruß
C.