Tickets für Arbeitlose: Feststellung, Änderung

Hi.

Manchmal gibt es Eintrittskarten (z.B. Theater), die ermäßigt sind, u.a. für Arbeitslose.
Wie wird dabei der Status „Arbeitlos“ nachgewiesen? Es gibt ja keinen Ausweis oder keine Bescheinigung wie z.B. bei Behinderten.
Und wenn man Tickets einige Monate vor der Aufführung kauft oder vorbestellt, sich der Status aber bis zur Aufführung ändert (zunächst nicht arbeitslos, dann arbeitslos. Oder: zunächst arbeitslos, dann nicht mehr.), kann bzw. muss der Preis entsprechend geändert werden? Also Nachzahlung oder Teilerstattung?

Danke !
M.