Guten Tag liebe Leute,
ich habe ein Problem:
Ich bin mit meinen Eltern von Aschendorf nach Wiesbaden und nach ein paar Tagen wieder zurück gefahren.
Meine Mutter hat am Schalter ein Ticket zum Sparpreis als Hin- und Rückfahrt erworben mit Sitzplatzreservierung.
Auf der Rückfahrt, als die Kontrolleurin uns nach den Fahrausweisen fragte, ist uns aufgefallen, dass wir das Ticket in Wiesbaden vergessen haben.
Uns wurden 2 Möglichkeiten gegeben:
- Unsere Personalausweise abgeben.
- Neue Tickets kaufen.
Also haben wir neue Tickets für die Rückfahrt gekauft, weil wir unsere Personalausweise nicht für längere Zeit entbehren konnten.
Dabei hat die Kontrolleurin uns nicht sagen können, WANN wir die Personalausweise wieder zurückbekommen würden. WIe ich heute aus einem Telefonat mit dem Kundendialog DB erfahren habe, hätten wir die Ausweise bereits nach 1St wiederbekommen können. Dies wurde uns während der Fahrt nicht erklärt!
Wir konnten nur unsere Sitzplatzreservierungen vorzeigen. Dies hat die Kontrolleurin nicht akzeptiert, da diese Vorlage der Reservierung jemand anderem gehören könnte.
Mein Schreiben mit einer Bitte um Erstattung wurde abgelehnt, weil
3.3.6 (…) . Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.
4.2 Sparpreis
4.2.1 Der Umtausch oder die Erstattung von Fahrkarten zum Sparpreis ist gegen Zahlung eines Entgelts in Höhe von 15 € nur bis zu dem Tag möglich, der dem ersten Geltungstag vorausgeht.
Das kann ich aufgrund der Regelungen nachvollziehen.
Aber gleichzeitig habe ich gefunden:
4.4 Härtefallregelung
Das Verkehrsunternehmen kann in besonderen Härtefällen aus Gründen der Billigkeit Um- tausch oder Erstattung auch dann zulassen, wenn die vorstehenden Voraussetzungen nicht gegeben sind
- Hat ein Reisender den Fahrausweis nicht zur Fahrt benutzt, so kann er den Fahrpreis zurückverlangen. Ist der Fahrausweis nur auf einer Teilstrecke benutzt worden, so wird der Unter- schied zwischen dem gezahlten Fahrpreis und dem gewöhnlichen Fahrpreis für die zurückgelegte Strecke erstattet.
(2) Der Tarif bestimmt, bei welchen ermäßigten Fahrausweisen der Fahrpreis erstattet wird.
(6) Der Tarif kann von den vorstehenden Bestimmungen Abweichungen vorsehen, die jedoch für die Reisenden nicht ungünstiger sein dürfen.
Weiß jemand, ob ich noch irgendwie einen Anspruch auf Erstattung habe?
Kann der Vorfall, dass die Kontrolleurin mir in dieser Situation unzureichende Vorschläge gegeben/ falsch beraten hat, mir helfen?
Ich wäre um jeden Tip dankbar!
Liebe Grüße
Katharina