Hallo, hier meine Frage an die Cracks unter Euch:
Das Tor einer Tiefgarage ist defekt. Infolgedessen kann jedermann auch ohne Schlüssel in die Tiefgarage gelangen. Der Vermieter reagiert nicht auf schriftliche Anmerkungen verschiedener Mieter, dass das Tor repariert werden müsse. Kann der Mieter unter diesen Umständen Mietminderung geltend machen und, wenn ja, mit welchen Fristen?
Danke, Rola
Hallo Rola,
ein defektes Tiefgaragentor gilt eher als unerheblicher Mangel, solange die Nutzung der Stellplätze dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Eine Mietminderung könnte sich auch nur auf die Miete dieses Stellplatzes beziehen. Wenn man also von einer Mietminderung von 10% ausginge und einer Stellplatzmiete von 40 €, käme man auf 4,- €…
Bleibt der Vermieter nach gesetzter Frist immer noch untätig, so hätte der Mieter alternativ die Möglichkeit, den Mangel selbst beheben zu lassen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung zu stellen.
Gruß!
Horst